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Gegendarstellung zur Causa Bundeswohnungen

  • Dienstag, 24. November 2009 @ 08:00
Wohnen Die Rechtsanwältin Mag.a Claudia Spiegl begehrt namens ihres Mandanten Dr. Heinrich Traunmüller nachstehende Gegendarstellung:

Ich vertrete rechtsfreundlich Herrn Dr. Heinrich Traumüller und begehre in dessen Namen die frist- und formgerechte Veröffentlichung nachstehender GEGENDARSTELLUNG:

Sie schreiben in der Onlineausgabe auf Ihrer Website www.ooe.kpoe.at am 03.11.2009 einen Artikel mit der Überschrift „Infoaktion für Mieterinnen von WAG, EBS und BUWOG“. Unter Bezugnahme auf den Verkauf von Buwog-Wohnungen an die Immofinanz unter anderem:

„Nur wenige Monate nachdem der Verkauf abgewickelt war, verzichtete der Bund ohne Not auf die Einweisungsrechte. Verantwortlich dafür zeichnet der damalige Beamte im Finanzministerium, Heinrich Traumüller, später von Grasser in den Vorstand der Finanzmarktaufsicht befördert. Der Einweisungsverzicht brachte einen Wertzuwachs von rund 200 Mio. für die Käufer.“ Diese Tatsachenbehauptungen sind unwahr und irreführend unvollständig.

Ein Verzicht auf Einweisungsrechte für jene ca. 6.000 Wohnungen, bei deren Einweisungsrechte für andere Bundesministerien (als dem Finanzministerium) bestanden, war für den Fall des Weiterverkaufs der Wohnungen oder ganzer Liegenschaften durch die Käufer bereits vor Anbotslegung für die BUWOG im Verkaufsprozess in den Verkaufsbedingungen festgelegt und damit Gegenstand der Kaufpreiskalkulation für den BUWOG-Verkauf. Dieser Verzicht ist daher nicht durch einen gesonderten, nach Kaufvertragsabschluss seitens Dr. Traumüller gesetzten Akt erfolgt.

Durch Dr. Traumüller und seine Mitarbeiter wurde vielmehr nach Kaufvertragsabschluss noch die Einräumung zusätzlicher Rechte zugunsten des Bundes durch die Käufer der BUWOG-Wohnungen erwirkt. Und zwar wurde auf Veranlassung von Dr. Traumüller und seinen Mitarbeitern mit den Käufern vereinbart, dass bei Verkaufsfällen innerhalb der nächsten zehn Jahre für jene Wohnungen, die sich in Landeshauptstädten befinden, was ca. 2.8000 dieser Wohnungen betrifft, dem Bund Ersatzeinweisungsrechte in andere, gleichwertige Wohnungen in den Landeshauptstädten gewährt werden.

Somit wurde durch die Aktivitäten von Dr. Traumüller und seiner Abteilung nach Abschluss des Kaufprozesses nicht nachträglich auf Einweisungsrechte verzichtet, sondern wurden vielmehr zusätzliche Einweisungsrechte erwirkt.

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