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Polizeiwillkür am 1. Mai: Rainer Zendron freigesprochen

  • Donnerstag, 5. November 2009 @ 16:18
Demokratie Statement der BündnissprecherInnen Vanessa Gaigg und Christian Diabl bei der Pressekonferenz des Bündnisses gegen Polizeigewalt am 5. November 2009:

Anfangs möchten wir kurz über den Stand der Verfahren und der Aufarbeitung der Polizeiaktion vom 1. Mai informieren. Der massive Einsatz von Gewalt und die Verhinderung der alternativen Mai-Demonstration wurden seitens der Verantwortlichen und der Polizei mit Straftaten aus der Demo heraus gerechtfertigt. Fünf Personen wurden verhaftet und angezeigt. Von diesen sind mittlerweile zwei rechtskräftig freigesprochen, ein Verfahren wurde eingestellt. Gegen die Verurteilung eines jungen Demonstranten wurde Einspruch erhoben. Die Vorwürfe der Polizei gegen die DemonstrantInnen, betreffend Vermummung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung haben sich in Luft aufgelöst. Bis heute gibt es kein einziges Foto von Vermummten auf der Blumau.

Im Zuge der Aufarbeitung kamen erschreckende Praxen der Linzer Polizei an die Öffentlichkeit. Beweisvideos wurden unterschlagen, Aussagen vorgefertigt und abgesprochen und Aktenvermerke von Polizisten unterschrieben, die vor Gericht zugeben mussten, eigentlich nichts gesehen zu haben. Eine Reihe von Zufällen hat dazu geführt, dass diese Vorgangsweisen bislang zu keiner rechtskräftigen Verurteilung geführt haben.

„Dabei handelt es sich offensichtlich nicht um Einzelfälle, der fragwürdige Umgang der Exekutive dürfte eher gängige Methode sein“, bekräftigen die BündnissprecherInnen Vanessa Gaigg und Christian Diabl ihre Kritik an der Polizei. „Offenbar wird so versucht gewalttätige Polizeiübergriffe durch Anklagen wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ im Nachhinein zu rechtfertigen“, so Gaigg und Diabl weiter. „Wie viele Menschen wurden mit dieser Methode schon unschuldig verurteilt?“, fragen sich Gaigg und Diabl.

Mit der Verhandlung gegen Rainer Zendron ist die Causa 1. Mai aber noch lange nicht überstanden. Neben der noch ausständigen Berufungsverhandlung, sind weitere drei Beschwerden beim UVS anhängig. Der Menschenrechtsbeirat und die Volksanwaltschaft ermitteln nach wie vor und schon bald ist mit Anklagen gegen beteiligte Polizeibeamte zu rechnen. Auf unserer Homepage http://gegenpolizeigewalt.servus.at finden sich neben einem vollständigen Pressespiegel und allen Beweisvideos auch zahlreiche Dokumente zu den Prozessen und den polizeilichen Ermittlungen.

Die Ereignisse vom 1. Mai wurden von den politisch Verantwortlichen entweder gar nicht kommentiert, oder sie stellten sich bedingungslos hinter die Polizei. Es sei an dieser Stelle nur kurz an die Aussagen von LH Pühringer und BMI Fekter erinnert. Bedingungslose Rückendeckung für das Vorgehen der Exekutive kam ebenfalls von Polizeidirektor Walter Widholm und – mehrfach – von Sicherheitsdirektor Alois Lißl.

Letzterer warf dem Bündnis gegen Polizeigewalt „unfaire Vorverurteilung“ vor. Angesichts der veröffentlichten Dokumente von Vorverurteilungen zu sprechen, ist an sich schon gewagt. Völlig unakzeptabel ist Lißls Reaktion aber angesichts seines eigenen Verhaltens: In der „Rundschau am Sonntag“ vom 3. Mai 2009 kommentierte er den vom ORF aufgezeichneten Knüppeleinsatz mit den Worten: „Was man im Video nicht sieht ist, dass die Person massiv mit einem Schlagstock auf den Polizisten einschlägt.“ Der angesprochene Demonstrant ist in der Zwischenzeit rechtskräftig freigesprochen, weder die ZeugInnen der Anklage oder der Verteidigung, noch das von der Polizei selber produzierte Video konnten Lißls Aussage auch nur ansatzweise bestätigen. (siehe http://www.youtube.com/user/bgegenpolizeigewalt)

„Wir wissen nicht ob Lißl bewusst die Unwahrheit gesagt hat oder von seinen Untergebenen falsch informiert wurde“, halten die BündnissprecherInnen Vanessa Gaigg und Christian Diabl fest. „In beiden Fällen scheint es fraglich ob Lißl der richtige Mann für den Posten des Sicherheitsdirektors ist“, so Gaigg und Diabl weiter. „Lißl wirkt überfordert und hilflos, von ihm eine lückenlose Aufklärung und –wenn nötig- polizeiinterne Konsequenzen zu erhoffen, erscheint zusehends unrealistisch“, so Gaigg und Diabl abschließend.

Stellungnahme von Rainer Zendron zum Gerichtstermin am 5.11.2009 anlässlich der Verhinderung des Maiaufmarsches 2009 durch die Polizei

Am 1. Mai 2009 wurde der Linzer Maiaufmarsch von KPÖ und einigen antifaschistischen unabhängigen linken Gruppen von der Polizei verhindert, obwohl die Demonstration ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt war. Das ist ein politischer Skandal.

Als Grund wurde seitens der Einsatzleitung angegeben, dass einzelne DemonstrantInnen vermummt gewesen wären. Das entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Die Polizei konnte bis heute kein einziges Foto vermummter DemonstrantInnen vorlegen. Es kam auch zu keiner einzigen Anzeige oder gar Verhaftung wegen eines Verstoßes gegen das „Vermummungsverbot“ (§ 9 Vereins- und Versammlungsrecht).1 Darüber hinaus musste die Innenministerin selbst anlässlich einer parlamentarischen Anfrage zugeben, dass auch eine tatsächliche Vermummung von DemonstrantInnen kein hinreichender Grund für das Unterbinden des Maiaufmarsches gewesen wäre.

Im Rahmen ihres vollkommen ungerechtfertigten Einsatzes hat die Polizei ohne ersichtlichen Grund eine Gruppe von DemonstrantInnen eingekesselt und anschließend gefordert, dass sich jedeR von ihnen einzeln mit einem A4 großen Namensschild vor der Brust fotografieren lassen müsse, bevor der Demonstrationszug losziehen dürfe. Es handelt sich hierbei um eine demokratiepolitisch skandalöse und gesetzlose Forderung, gegen die sich ein Grossteil der DemonstrantInnen verwehrte. In der Folge begannen die Einsatzkräfte gegen DemonstrantInnen loszuprügeln.

Für mich als juristisch nicht geschulte Person scheint es, dass diese Vorgangsweise der Polizei von der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Tatbestände „Sprengung einer Versammlung“ bzw. „Verhinderung oder Störung einer Versammlung“ (lt. § 284 und § 285 Strafgesetzbuch) zu untersuchen wäre. Die Staatsanwaltschaft hat dies bis heute nicht getan. Sie hat auch keine Anzeigen gegen jene Polizeibeamten erstattet, die als Zeugen unrichtige Aussagen machten und sich zusätzlich vor ihrer gerichtlichen Aussage abgesprochen hatten2. Eine Untersuchung der Gewaltmaßnahmen der Polizei wurde durch die Staatsanwaltschaft nicht selbsttätig eingeleitet. Die Untersuchung kam erst durch Sachverhaltsdarstellungen von Gewaltopfern gegenüber dem BIA (Büro für interne Angelegenheiten) ins Rollen.

Die Innenministerin hat sich bis heute nicht für die Verhinderung des Maiaufmarsches durch ihre bewaffneten Einheiten entschuldigt. Stattdessen hat sie bei einer Rede im KZ Mauthausen den Einsatz der Polizei gegen den Maiaufmarsch sowie die Verhaftungen ausdrücklich gutgeheißen.3 Ich denke zwar keineswegs, dass heute der Faschismus vor der Tür steht, doch machen mich die diesjährigen Vorkommnisse um so betroffener, wenn ich bedenke, dass vor 75 Jahren – als der Faschismus in Österreich die Demokratie mit Waffengewalt beseitigte – mein Großvater (Anton Postl) ebenfalls am 1. Mai in Linz verhaftet wurde, als er mit anderen SozialdemokratInnen, SchutzbündlerInnen und KommunistInnen versuchte, den traditionellen Maiaufmarsch abzuhalten.

Der 1. Mai Aufmarsch ist keine beliebige Demonstration, sondern wird seit 120 Jahren international von der ArbeiterInnenbewegung und von AntifaschistInnen zur Durchsetzung sozialer und demokratiepolitischer Rechte durchgeführt. In Linz wurde dieser Aufmarsch mit seiner großen Tradition und Symbolwirkung – abgesehen von den dunklen Jahren des Faschismus – heuer erstmalig durch die Polizei verhindert.

Ich fordere deshalb: eine lückenlose Aufklärung dieser Vorfälle, den Rücktritt der/des Verantwortlichen für die Verhinderung des Maiaufmarsches, eine öffentliche Entschuldigung der politisch verantwortlichen Innenministerin.

Wie gehen Polizei und Gerichte mit den Vorfällen um?

Die Verhinderung des Maiaufmarsches in Linz durch Polizeiknüppel, Pfefferspray und Festnahmen hat zu vielen Solidaritätsbekundungen von Einzelpersonen, Vereinen, Organisationen und Parteien geführt, die sich auch nicht von der (hoffentlich) wahlkampfbedingten Drohung einzelner, führender ÖVP FunktionärInnen mit Subventionsentzug einschüchtern ließen.

Solidarität und eine meist unparteiische, mediale Berichterstattung ermöglichten ein offenes Klima der Auseinandersetzung bei den Gerichtsprozessen. Wenn heute, ein halbes Jahr später, ein großer Teil der Gerichtsverfahren gegen Verhaftete entweder eingestellt oder mit einem Freispruch beendet wurde, so ist dies mehreren Umständen gleichermaßen geschuldet: dem breiten Bündnis gegen Polizeigewalt, dem großem Einsatz der Antifa-Rechtshilfe-Gruppe, den vielen Videodokumentationen der Vorfälle und deren großen Verbreitung im Netz, dass mit meiner Festnahme ein Vizerektor einer Universität unter den Verhafteten war.

Insofern bin ich froh, dass auch ich verhaftet wurde. Doch an mediale Konsequenzen dachte ich natürlich nicht, als ich versuchte, eine jugendliche Demonstrantin gegen die unverhältnismäßige Gewalt der PolizistInnen zu schützen. Ich dachte vielmehr daran, dass es nicht sein darf, dass die Polizei friedliche DemonstrantInnen in ihren demokratischen Rechten einschränkt und dass wir dagegen auftreten müssen, wenn das Recht am 1. Mai zu demonstrieren fast 65 Jahre nach Ende des Faschismus wieder mit Gummiknüppeln verhindert wird.

Die PolizistInnen konnten sich trotz schriftlicher Vorgaben durch Vorgesetzte und Absprachen ihrer gerichtlichen Zeugenaussagen überall dort in den Prozessen nicht durchsetzen, wo die Unschuld der Angeklagten durch Videos objektiv nachgewiesen werden konnte. Insofern sind diese Freisprüche leider keine Garantie für faire Gerichtsprozesse, denn selten liegt ein derart lückenloses Bildmaterial vor, mit dem eine beliebig aus der Luft gegriffene Beschuldigung widerlegt werden kann. Sehr oft ist es für Angeklagte unmöglich, ausreichend ZeugInnen zu finden, die auch bereit sind, gegen eine eng vernetzte Gruppe von PolizistInnen auszusagen. Und offensichtlich ist es für mich als „Stütze der Gesellschaft“ leichter, mediales Interesse zu gewinnen als für eine fremdsprachige Asylwerberin oder einen arbeitslosen Jugendlichen, deren Aussagen vom Gericht meist weniger Gewicht erhalten als die koordinierten Behauptungen von PolizistInnen.4

Was noch kommt

Neben einer Berufungsverhandlung stehen nun vor allem die Untersuchungen von Menschenrechtsbeirat, Volksanwaltschaft und mehrere UVS-Verfahren an, sowie die von mir erwarteten Einleitungen von Strafverfahren gegen die prügelnden PolizistInnen, eine Untersuchung, wer für die Verhinderung des Maiaufmarsches vor Ort die Verantwortung trägt, sowie die Übernahme der politischen Verantwortung durch die Innenministerin.

1 Es wurde lediglich eine Strafverfügung von Euro 90 über einen Demonstrationsteilnehmer verhängt, weil dieser bei der Demonstration ein Halstuch mitgeführt (!!!) hatte. Selbst die Polizei gibt zu, dass dieser das handelsübliche Baumwollhalstuch nicht getragen hätte und sich damit – wie eine lückenlose Videodokumentation beweist – schon gar nicht vermummt hat.
2 Dies wurde von der parlamentarischen Untersuchungskommission zur Spitzelaffäre festgestellt.
3 Dies geschah anlässlich der Präsentation des neuen Gestaltungskonzeptes für die Gedenkstätte Mauthausen am 19. Juni dieses Jahres.
4 Besonders deutlich wird das asymmetrische Vorgehen der Gerichte vergleicht man die Gerichtsurteile gegen die Polizisten, die Marcus Omofuma getötet haben, mit den juristisch mehr als problematischen Verurteilungen gegen afrikanische AsylwerberInnen in Folge der Operation Spring.

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