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Auch oö Umweltanwaltschaft für Freifahrt auf Öffis

  • Mittwoch, 9. September 2009 @ 15:16
News „Die Freifahrt auf den öffentlichen Verkehrsmitteln ist durchaus keine Utopie“ sieht sich KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner jetzt durch eine gleichlautende Forderung der oö Umweltanwaltschaft bestätigt. In einem Positionspapier der Umweltanwaltschaft für die Landtagsperiode 2009 bis 2015 wird jetzt unter anderem verlangt, Kostenanreize „bis zur Gratisnutzung“ für den öffentlichen Verkehr zu schaffen.

Laut Umweltanwalt Martin Donat wären drei Tonnen CO²-Ausstoss pro Person klimaverträglich, derzeit kommen pro OberösterreicherIn freilich im Durchschnitt elf Tonnen im Jahr. Die Forderung eines sorgsamen Umganges mit Natur und Ressourcen ist daher höchst aktuell. Die Umweltanwaltschaft hat dazu als Hauptproblem die Lärmbelastung, weiters den Flächenverbrauch durch eine völlig verfehlte Siedlungs- und Verkehrspolitik, eine vernetzte Verkehrspolitik mit Schwerpunkt öffentlicher Verkehr und die Forcierung erneuerbarer Energie und Energieeinsparung festgehalten.

Laut Feststellung der Regulationsbehörde E-Control werden öffentliche Verkehrsmittel ohnehin zu 70 Prozent von der Bevölkerung bezahlt, egal ob die Menschen welche benutzen oder nicht: „Umfassende Mobilität für alle, mehr Spielraum für sozial Schwache, Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und der damit verbundenen Kosten für die Allgemeinheit, geringerer Kohlendioxid-Ausstoß und weniger Gesundheitsrisiken durch Abgase und Unfälle“, sieht Furtlehner die Vorteile einer Freifahrt.

Das Motto „Freie Fahrt für freie BürgerInnen“ muss radikal uminterpretiert werden: Für eine soziale, wie auch ökologische Verkehrspolitik, wäre es daher höchste Zeit, die öffentlichen Verkehrsmittel zum Nulltarif zur Verfügung zu stellen. Statt einer Mobilitätspolitik, die fast ausschließlich auf das Auto ausgerichtet ist und den öffentlichen Verkehr nur als Wahlkampfthema sieht, wäre es höchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Freie öffentliche Verkehrsmittel garantieren das grundlegende Recht auf Mobilität und hätten überdies eine positive sozialpolitische Wirkung.

Diese Forderung wäre damit nicht nur ein Beitrag zu Armutsbekämpfung, sie bedeutet auch grundsätzlich eine Umverteilung von oben nach unten. Dass öffentliche Verkehrsmittel zum Nulltarif nur in Verbindung mit deren massiven Ausbau und qualitativen Verbesserung behandelt werden sollten, verstehe sich von selbst. Doch der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel werde hierorts nur in Form von widersprechenden Studien betrieben, während beim Straßenbau Milliarden für fragwürdige Projekte wie den Linzer Westring (A26) oder die Mühlviertel-Schnellstraße (S10) keine Rolle spielen und stets gleich die Bagger mobilisiert werden, und damit die Transitlawine weiter vergrößert wird.

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