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Der erste Freispruch, die weiteren Verfahren und der öffentliche Diskurs

  • Freitag, 12. Juni 2009 @ 15:47
Demokratie Am 12. Juni 2009 wurde der erste Angeklagte in einem spektakulären Prozess vom Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Ausschlaggebend war das bisher unbekannte Polizeivideo, das die Prügelattacke und deren Vorgeschichte zeigt. Die Polizei wollte das eigene Video aus verständlichen Gründen unter den Tisch fallen lassen.

Es ist dem engagierten Anwalt zu verdanken, dass es für den Prozess aufgetrieben werden konnte. Die Anklage basierte auf einem halbseitigen Aktenvermerk, der von 6 Polizisten unterschrieben wurde. Vier davon mussten in der Verhandlung zugeben, den Vermerk unterschrieben zu haben, ohne etwas davon gesehen zu haben. Das neue Video ist unter http://rundschau.co.at/rsooe/ooe/story.csp?cid=9416176&sid=77&fid=55 anzusehen.

Sicherheitsdirektor Lißl wurde am 3. Mai in der Sonntagsrundschau mit folgenden Worten zitiert: Auf ein ORF-Video angesprochen, in dem zu sehen ist, wie ein Polizist auf einen Demonstranten einschlägt, meint Lißl: „Was man im Video nicht sieht ist, dass die Person massiv mit einem Schlagstock auf den Polizisten einschlägt.“

Das neue Video zeigt zweifelsfrei, dass niemand auf die Beamten einschlägt, schon gar nicht mit einem Schlagstock. Eine glatte Lüge also, die den Freigesprochen öffentlich diffamiert. Diese ungeheuerliche Aussage möchten wir gerne zum Anlass nehmen, um den Rücktritt von Sicherheitsdirektor Lißl zu fordern!

Quelle: http://gegenpolizeigewalt.servus.at/

Nach einem Bericht der Polizeioffiziere wurden fünf Personen angezeigt. Die Vorwürfe lauten entweder Widerstand gegen die Staatsgewalt oder versuchte schwere Körperverletzung. Hierbei muss erwähnt werden, dass jede auch noch so leichte Verletzung an einem Beamten nach dem Gesetz eine schwere Körperverletzung ist. Die von Demonstrant_innen den Polizisten angeblich zugefügten Verletzungen am 1. Mai sind leichte Schwellungen zweier Finger eines Beamten und ein Hämatom am Knie eines anderen.

Die Verfahren gegen vier der Betroffenen, unter ihnen Vizedirektor Rainer Zendron, befinden sich zur Zeit noch in der Phase des Ermittlungsverfahrens. Da die Polizei in ihren eigenen Erhebungen darauf verzichtete, wurden nun von der Staatsanwaltschaft jene Beamten einvernommen, die in die Verhaftung von Rainer Zendron und der einer jungen Demonstrantin involviert waren.

Das von den Medien kolportierte Gerücht im Juli gäbe es den nächsten Prozess kann nicht bestätigt werden. Es handelt sich dabei zumindest um keinen der schon angesprochenen fünf Betroffenen, die bei der verhinderten 1. Mai Demonstration auf der Blumau verhaftet wurden, da erst gegen einen ein Strafantrag vorliegt und somit ein Verhandlungstermin fixiert wurde.

Bemerkenswert ist, dass die von der Polizei ins Treffen geführten Aussagen im Ermittlungsverfahren im diametralen Widerspruch zu den unverfälschten Videobeweisen stehen und deshalb zu befürchten ist, dass das Interesse der Polizei nicht auf einer objektiven Aufklärung, sondern auf eine nachträglichen Legitimation ihres unverhältnismäßigen Einschreitens ausgerichtet ist.

Der erste Prozess, der erste Freispruch

Der erste Prozess begann am Freitag den 12. Juni um 13 Uhr im Landesgericht Linz. In dem Strafantrag vom 13. Mai 2009 gegen jenen Aktivisten der vor Gericht stand, wurde diesem ein Vergehen nach § 269 Abs 1 StGB (in Verbindung mit § 15 Abs 1 StGB) vorgeworfen, also das Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Hier sei an das ORF-Video erinnert, das diese Verhaftung dokumentiert und zeigt wie ein Greiftrupp der Einsatzeinheit Lentos den Demonstranten brutal aus der Demonstration prügelte.

In diesem Strafantrag ist zu lesen, der Demonstrant hätte am 1. Mai in Linz "dadurch, dass er mit Händen und Füßen um sich schlug, Beamte mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich an der Identitätsfeststellung zu hindern versucht." Einer Identitätsfeststellung übrigens, für die es keine Rechtsgrundlage gab. Nachdem nun die ersten Ermittlungsergebnisse der Polizei vorliegen - die sich darauf beschränken, dass einige Beamten gemeinsam einen Amtsvermerk erstellten - werden in diesem Fall auch noch Maßnahmenbeschwerden beim UVS eingebracht.

Ausschlaggebend für den Freispruch (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig) war ein Polizei-Video das sowohl den gesamten Zugriff der Einsatzeinheit Lentos wie auch die Verhaftung des Beschuldigten dokumentierte, und das besser als alle ORF-Videos die bisher bekannt sind als Beweis der Verteidigung dienen konnte. Dieses Video widerlegte alle Anschuldigungen. Darauf ist klar zu sehen, dass es von Seiten der Polizei keine individuelle Aufforderung zur Identitätsfeststellung gab und das von dem Demonstranten nie der vorgeworfene aktive Widerstand geleistet wurde.

Im Nachhinein wird ersichtlich wie absurd diese Anschuldigung war, in einer Situation in der jemand von einer ganzen Horde von Polizisten umringt und geschlagen wird und sich in erster Linie einmal schützen muss, scheint es unmöglich auch noch Widerstand zu leisten. Übrigens wurde dieses Video, um der Verteidigung wie auch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorzuenthalten, von der Polizei einem anderen Akt zugefügt. Erst zwei Tage vor der Verhandlung konnte der Anwalt des Beschuldigten dieses Video auftreiben. Die Widersprüche in den Aussagen der geladenen Polizisten mit den schriftlichen Aktenvermerken machten auch kein gutes Bild der Polizeiarbeit. Konkret ging es um einen Amtsvermerk der von allen beteiligten Beamten unterzeichnet wurde. Einer der Polizisten gab dazu an: "Ich habe ihn nur überflogen und unterschrieben, weil mein Name drinnen stand." Ein weiterer Zeuge gab zu, den Vermerk "nicht genau studiert" zu haben.

Der geleistete passiven Widerstand wurde vom Einzelrichter dezidiert als rechtskonform gewertet. "Mein Mandant ist unschuldig. Die Amtshandlungen im Aktenvermerk sind schlichtweg falsch und grenzen an den Tatbestand der Verleumdung", erklärte der Verteidiger Rene Haumer bei der Verhandlung. Weiters wurde vom Anwalt während der Verhandlung die Befürchtung geäußert, da das besagte Video nicht von der Polizei dem Akt zugefügt wurde, dass die Polizei versucht durch einen Schuldspruch eine nachträgliche Legitimation ihres Vorgehens am 1. Mai zu bekommen. Dieser Versuch scheint nun zumindest in diesem Fall schief gegangen zu sein.

Ermittlungen gegen die Polizei

Hierbei muss unterschieden werden in die Ermittlungen gegen einzelne Beamt_innen und der Untersuchung des gesamten Einsatzes. Drei Behörden beschäftigen sich nun mit der Frage wie rechtmäßig der Einsatz verlaufen ist, ob und wie das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt wurde und ob das Recht auf Demonstrationsfreiheit verletzt wurde.

Neben dem Unabhängigen Verwaltungssenat haben nun auch die Staatsanwaltschaft Linz und das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) des Bundesministeriums für Inneres die Ermittlungen aufgenommen. Letzterer Institution, dessen Glaubwürdigkeit und Objektivität selten hoch eingeschätzt wird, wird vor allem von der oberösterreichischen Sicherheitsdirektion die Aufgabe zuerkannt über die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Übergriffe am 1. Mai zu urteilen. Damit stehen sie aber ziemlich allein auf weiter Flur. Dies zeigt auch das die Staatsanwaltschaft nur aufgrund des öffentlichen Drucks und ohne Anzeigen der Betroffenen die Ermittlungen aufgenommen hat.

Nach den vorliegenden Informationen gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Polizisten. Es dürfte sich dabei um jenen Polizisten handeln der Rainer Zendron mit seinem Schlagstock so stark gegen den Rücken schlug, dass dieser abbrach. Der abgebrochene Teil des Schlagstockes wurde auch schon der Staatsanwaltschaft Linz als Beweismittel übergeben.

Gegen jenen Polizisten, der den nun vor Gericht stehenden Demonstranten geschlagen hat, ist noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Hier wird interessant sein wie die Staatsanwaltschaft Linz mit dem Verhalten des Polizisten nach der heutigen Hauptverhandlung umgeht, insbesondere ob gegen diesen Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen unverhältnismäßigem Waffengebrauch eingeleitet wird. Weiters ist noch offen ob die Maßnahmenbeschwerden beim UVS wie so oft im Sand verlaufen oder doch einmal zu Konsequenzen führen.

Maßnahmenbeschwerden beim UVS

Neben den Maßnahmenbeschwerden die durch den Anwalt der Betroffenen beim UVS eingebracht wurden und einzelne Aspekte der Amtshandlung thematisieren sind zwei Beschwerden eingereicht worden die auch die Amtshandlung in ihrer Gesamtheit, die Einkesselung und die Verhinderung der Demo beinhalten.

Vom Anmelder der 1. Mai Demo wurde eine Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) wegen der Polizeiwillkür am 1. Mai eingebracht. Er erhebt als Beauftragter des Aktionskomitees 1. Mai Beschwerde gegen die Sicherheitsdirektion für Oberösterreich und die Bundespolizeidirektion Linz wegen Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Demonstration. Damit sieht er das verfassungsmäßige Grundrecht der Demonstrationsfreiheit in Frage gestellt bzw. aufgehoben. Vor allem hält er es als mit der Demonstrationsfreiheit unvereinbar, wenn die Polizei die Teilnahme an einer Demonstration von einer präventiven Identitätsfeststellung abhängig macht.

Die zweite Beschwerde wurde von einem weiterem Aktivisten eingebracht, der am 1.Mai durch eine Pfeffersprayattacke für zwei Stunden das Augenlicht verlor. Ihm wurde aus nächster Nähe Pfefferspray in die Augen gesprüht, als er versuchte, einem anderen, der zu Boden gegangen war, aufzuhelfen. Die Beschwerde wurde gestellt wegen Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit und Verletzung des Rechts auf körperliche Integrität.

Medieninteresse, Bündnis, Soli-Arbeit

Auch wenn sich die anfängliche starke Empörung der so genannten Zivilgesellschaft in der Zwischenzeit wieder anderen Themen zuwendet, ist das mediale Interesse an den Verfahren und vor allem an der Arbeit des "Bündnis gegen Polizeigewalt und für Demonstrationsfreiheit" ungebrochen stark (https://antifa.servus.at/pressespiegel). Dies zeigte auch das Echo der zweiten Pressekonferenz am 9. Juni, bei dem neben dem heutigen Prozess und den eingebrachten Maßnahmenbeschwerden auch die Debatte in der letzten Gemeinderatsitzung thematisiert wurde, in der zwei Resolutionen der Grünen und der SPÖ beschlossen wurden in denen die lückenlose Aufklärung der Ereignisse am 1. Mai gefordert werden.

Das Bündnis, das in der Zwischenzeit von 165 Organisationen und mehr als 800 Einzelpersonen unterstützt wird, gibt sich mit einer solchen allgemein Formulierten Willenserklärung nicht zufrieden und fordert, weil den internen Ermittlungen der Exekutive kein Vertrauen geschenkt wird, eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft (http://gegenpolizeigewalt.servus.at).

Weiters ist es dem Bündnis ein anliegen in der Diskussion neben den laufenden Verfahren auch die demokratiepolitischen Aspekte nicht außer Acht zu lassen. Die Bündnissprecherin betonte: "Das Verfassungsrecht auf Demonstrationsfreiheit kann niemals durch angebliche Verwaltungsübertretungen ausgehebelt werden. Hier wurde das Gebot der Verhältnismäßigkeit offensichtlich grob verletzt."

Auch wenn bei den Aussagen und Presseerklärungen vom Bündnis immer wieder eine Hoffnung in den Rechtsstaat mitschwingt so ist es diesem zu verdanken, dass einerseits die Gewalt der Polizei thematisiert wird und darüber die dem Staat immanente Gewalt zumindest andiskutiert werden kann und das der Druck auf die staatlichen Organe keine Kriminalisierung der antifaschistischen Bewegung zu versuchen real so stark ist, das diese Organe selber unter Druck geraten. Immer wird immer darauf hingewiesen dass die Gewalt von der Polizei (und somit vom Staat) ausgegangen ist. Mit einer, vom Bündnis unabhängigen, kleineren Aktion wurde heute vor dem Gericht auch die Repression gegen die Tierrechtsaktivist_innen thematisiert.

Die Linzer Polizei reagierte schon im Mai mit einer Image-Kampagne die neben Werbespots in den beiden regionalen Fernsehsender auch wöchentliche Kolumnen von Sicherheitsdirektor Dr. Alois Lißl und dem Polizeidirektor von Linz, Dr. Walter Widholm in der "Heute" beinhaltet.

Neben dem Bündnis entstanden eine Vielzahl von kleineren Soli-Projekten, die in erster Linie darauf abzielen Geld zu sammeln. Es ist noch nicht absehbar was das den Betroffenen kosten wird. Diese Aktionen werden vor allem durch Initiativen und Projekten der freien Kunst- und Kulturszene organisiert (https://antifa.servus.at/solidaritaetsaktionen). Betroffen sind einige, gemeint sind wir alle!

Quelle: http://gegenpolizeigewalt.servus.at/

Mai-"Rädelsführer" freigesprochen

Nach den polizeilichen Ausschreitungen der Linzer Polizei am 1. Mai gegen eine von der KPÖ angemeldete Kundgebung, versuchen Staatsanwaltschaft und Polizei die Verprügelten auch noch vor Gericht zu zerren. Im ersten Anlauf ohne Erfolg. Die Linzer Polizei besaß ein Video, das dem Gericht nicht vorgelegt wurde, dessen Inhalt aber offenbar zu Gunsten des Angeklagten sprach. Der Verteidiger war auf dieses Video durch ein Nebenverfahren gestoßen.

Die OÖNachrichten führten im Prozessbericht (13. 6.) dazu aus:

(..) Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Als Zeugen geladene Polizisten bezeichneten ihn als einen "Rädelsführer" der Demo. Der Vater von zwei Kindern bekannte sich nicht schuldig. Er habe friedlich an der Demo teilgenommen und auch keine Vermummten gesehen. Er und zahlreiche andere Demonstranten seien zwei Stunden lang von der Polizei eingekesselt worden. Die Menge habe sich aber geweigert, der Polizei persönliche Daten preiszugeben.

"Die Polizisten haben den Kessel immer enger gezogen und Leute mit Gewalt herausgerissen. Plötzlich liefen mehrere Beamte auf mich zu. Ich habe mich an den anderen Leuten festgehalten", sagte der Student vor Richter Nimmervoll aus. "Dann schlug ein Polizist wie ein Wahnsinniger auf mich ein, ich ging zu Boden, alles ging sehr schnell."

Das Video unterstrich die Aussagen des Angeklagten. Man sieht den Studenten, wie er ruhig in dem Kessel steht, beide Arme bei den Nachbarn eingehakt. Die Menge schunkelt zu Musik. Auch die Beamten verhalten sich zunächst ruhig. Kurz nachdem ein Jugendlicher aus dem Kessel gewiesen wird, formieren sich Beamte und stürmen los und schlagen zu.

Szenen, die den Richter an den Aussagen der Polizei zweifeln ließen, wonach sie den 29-Jährigen zunächst zur Identitätsfeststellung aufgefordert hätten, ehe sie einschritten.

"Das war Knüppel aus dem Sack. Ich schließe aus, dass die Polizisten dem Angeklagten in der Kürze gesagt haben, dass er mitkommen soll", sagte der Richter. Er zweifelte auch, dass der Student binnen weniger Sekunden jenen von der Polizei behaupteten Widerstand – Schläge und Fußtritte – überhaupt geleistet haben konnte.

Fragwürdig war auch jener polizeiliche Aktenvermerk, der zur Anklage geführt hatte. Diesen hatten auch Polizisten unterschrieben, die vor Gericht aussagten, gar nichts Relevantes beobachtet zu haben. "Ein Fehler", wie die Beamten einräumten. Das Gericht sprach den Angeklagten im Zweifel frei – noch nicht rechtskräftig.

Quelle: http://www.antifa.co.at/news/aktuelles/index.html, www.nachrichten.at

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