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Betriebsrat der Kunstuniversität gegen Polizeiwillkür

  • Samstag, 9. Mai 2009 @ 12:29
Demokratie Resolution des Betriebsrats des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz zu den Vorfällen am 1. Mai 2009 und der Festnahme von Vizerektor A. Univ. Prof. Mag. Rainer Zendron

Der Betriebsrat des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals kritisiert die am 1.Mai 2009 stattgefundenen Vorfälle von Polizeigewalt gegenüber DemonstrantInnen und die Verhaftung des Vizerektors für Lehre der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Univ. Prof. Mag. Rainer Zendron, auf das Schärfste.

In Österreich herrscht nach wie vor Meinungsfreiheit, sowie das Recht angemeldete Demonstrationen unbeschadet für Leib und Leben durchzuführen. Die Aufgabe der Exekutive ist es Ausschreitungen zu verhindern. Das Sicherheitspolizeigesetz gibt den Einsatzkräften zwar Befehls- und Zwangsgewalt in die Hände, diese haben dadurch aber nicht die Legitimation ohne ersichtlichen Grund Personen abzuführen und Gewalt gegen die BürgerInnen einzusetzen. Diese Zeit sollte rund 75 Jahre zurückliegen und nicht wiederum aufleben. In anderen Ländern, z.B. Brasilien, hätte die Behandlung des Vizerektors bei seiner Festnahme zu Protesten vor dem jeweils Obersten Gerichtshof geführt.

Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung besagt, dass alle BundesbürgerInnen vor dem Gesetz gleich sind. Die Exekutive ist dazu eingesetzt Gesetze zu vollziehen und nicht sich darüber hinwegzusetzen bzw. sie mit unangemessener Gewalt durchzusetzen. Justizia sollte neutral sein und auch die Exekutive sollte sich gegenüber den BürgerInnen so verhalten, dass alle gleich behandelt werden. Der wenig konkret formulierte § 9 des Versammlungsgesetzes verweist auf das Vermummungsverbot bei Demonstrationen, wobei im konkreten Fall anscheinend bereits das Tragen eines Kapuzenpullovers und einer Sonnenbrille als Verhüllung von Gesichtszügen angesehen worden ist.

§ 81 Abs. 2 und Abs. 3 des Sicherheitspolizeigesetzes fordern ausdrücklich gelinde Mittel zur Vermeidung einer Verhaftung eines Menschen. Diese wurden im Fall von Vizerektor A. Univ. Prof. Mag. Rainer Zendron allem Anschein nach nicht eingesetzt. Ganz offensichtlich hat Vizerektor Zendron auch nicht gegen den § 35 Zi. 3 Verwaltungsstrafgesetz verstoßen, (welcher die Festnahme einer Person regelt, wenn diese trotz Abmahnung durch ein Polizeiorgan die strafbare Handlung fortsetzt oder sie zu wiederholen versucht), da er laut eigener Aussage zuerst Auskunft über die Situation verlangte (die Exekutive ist zur Auskunft gegenüber den BürgerInnen verpflichtet) und danach, die von allen politischen Parteien ständig propagierte, Zivilcourage bewies, indem er einem Impuls eine Person zu schützen folgte.

Die Gesetzesvollzugsmacht darf sich nur auf Boden der Gesetze bewegen und offensichtlich war dieser Gesetzespassus des Sicherheitspolizeigesetzes den vor Ort eingesetzten Sicherheitskräften nicht bekannt. Wie sonst kann man sich erklären, dass in dem offiziellen ORF Video von den Vorfällen vom 1. Mai 2009 ein nur von hinten erkennbarer Polizist wiederholt und heftig mit seinem Einsatzstock auf eine nicht weiter identifizierbare Person einschlägt? Tritt hier nicht der Tatbestand des unverhältnismäßigen Mitteleinsatzes bei einer Amtshandlung ein? Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt in unserem Rechtsverständnis (unter Berufung auf Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung) auch für Polizeibeamte im Einsatz.

Keineswegs möchten wir Pauschalkritik an der Polizei üben, sondern dezidiert festhalten, dass wir die exzessive Gewaltanwendung einzelner Einsatzkräfte gegenüber DemonstrantInnen auf das Heftigste ablehnen. An Hand der Videos lässt sich nachweisen, von welchen Sicherheitsorganen die ihnen zustehenden Kompetenzen überschritten worden sind.

Der Betriebsrat des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz fordert daher eine eingehende Untersuchung der Vorfälle vom 1. Mai 2009 durch eine unabhängige Kommission, die Suspendierung derjenigen Beamten, die sich der Kompetenzüberschreitung schuldig gemacht haben, sowie das Fallenlassen des Anklagepunktes des Widerstandes gegen die Staatsgewalt gegenüber Vizerektor A. Univ. Prof. Mag. Rainer Zendron. Zivilcourage darf nicht mit einer Verhaftung und Strafandrohung sanktioniert werden.

Der Betriebsrat


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