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Der ORF gehört der Öffentlichkeit

  • Donnerstag, 23. April 2009 @ 12:40
Kultur Ein Positionspapier der KPÖ

Der ORF wird von der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie den im Parlament vertretenen Parteien für ihre Interessen vereinnahmt. Die aus verschiedenen Faktoren wie Konkurrenz durch Privatsender, hohe Rechtekosten für die EM2008, die Digitalisierung und das Internet und nicht zuletzt die Wirtschaftskrise resultierenden finanziellen Probleme des ORF werden dazu benützt, um den ORF noch weiter in Richtung Werbemarkt zu drängen um ihn als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt de facto abzuschaffen und um Radio und TV-Stationen anschließend zu privatisieren und/oder an einen ausländischen Konzern zu verkaufen. Ohne Zweifel sind unternehmensstragische Maßnahmen im Einklang mit der Belegschaftsvertretung erforderlich, um eine gesicherte wirtschaftliche Grundlage für 2009 und die Folgejahre zu gewährleisten.

Der ORF gehört aber weder den PolitikerInnen noch den „unabhängigen“ Zeitungen, die sich im Besitz privater Medienkonzerne mit entsprechenden Eigeninteressen befinden. Vielmehr sollte der ORF ein Instrument der demokratischen Öffentlichkeit in ihrer Gesamtheit sein. Größte Skepsis ist gegenüber den selbsternannten Rettern angebracht, die gegenwärtig als ORF-Brandstifter fungieren, sich jedoch den Anschein einer Feuerwehr geben. Einige Träger der „Rettungsinitiative“ sind früher selbst an den Schalthebeln des ORF gesessen, wie etwa Gerd Bacher.

Ein öffentlich-rechtliches Unternehmen muss vor allem durch Gebühren finanziert werden und nicht in erster Linie durch Werbung, weil dabei zwangsläufig ein massiver Quotendruck entsteht, der negativ auf die Gestaltung und Vielfalt der Programme einwirkt. Der steigende Anteil von Werbung in den ORF-Programmen hat eine Inflation von Programmformate mit vordergründiger Unterhaltung und oberflächlichem Event-Charakter losgetreten. Der Versuch, mit privaten kommerziellen Sendern zu konkurrieren, hat einen Trend zur Boulevardisierung der Programminhalte ausgelöst, die mit dem umfassenden kulturellen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Information und Unterhaltung nicht schwer vereinbar ist. Mit den Bestrebungen zur Einführung von Unterbrecherwerbung würde der ORF ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zu den Kommerzsendern verlieren. Ein öffentlich-rechtliches Unternehmen muss daher immer wieder kritisch reflektieren, ob und inwiefern kommerzielle Werbung einen Quotendruck verursacht, der negativ auf die Gestaltung und Vielfalt der Programme einwirkt.

Die Anforderung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind vor allem Unabhängigkeit und Objektivität und damit verbunden eine ausgewogene Berichterstattung. Ein wesentliches Kriterium ist, in welcher Weise die Lebenswirklichkeit der Lohnabhängigen – als große Mehrheit der Bevölkerung – sich im Programm des ORF wiederfindet. Der ORF agiert jedoch seit eh und je faktisch als Regierungsfunk. Die fast vollständige Ausgrenzung der KPÖ aus der Berichterstattung ist ein Indiz für diese mangelnde Objektivität. Der Einfluss der Politik hat zu einer aufgeblähten Verwaltung geführt. Der Einfluss der Landesregierungen ist an den Landesstudios abzulesen, die feudale Anachronismen wie die „Sendung der Landeshauptleute“ zulassen.

Seit Einführung des Kollektivvertrags 2003 wurden viele KollegInnen gekündigt oder „ausgelagert“ – sowohl im Bereich Programm und Technik. Durch den personellen Aderlass der letzten Jahre arbeiten im ORF MitarbeiterInnen oft bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Eine im Auftrag des Zentralbetriebsrates durchgeführte Befragung aller ORF-Mitarbeiter hat ergeben, dass MitarbeiterInnen des ORF zu einem ausgesprochen hohen Anteil an Burnout-Erscheinungen leiden.

Der öffentlich-rechtliche Charakter muss einen Niederschlag in einer demokratisch bestimmten Vertretung der Öffentlichkeit finden. Sowohl der derzeitige Stiftungsrat als auch geplanter Aufsichtsrat sollen den Zugriff der Regierung auf den ORF gewährleisten. Eine Scheinobjektivität etwa durch Besetzung mit „Fachleuten“, die letztlich Vertrauensleute privater Medienkonzerne sind, ist abzulehnen. Eine Gebührenfinanzierung muss sich in einem anspruchsvollen Programm niederschlagen und nicht in der Jagd von einem Event zum nächsten. Die eingehobenen Gebühren müssen zur Gänze dem ORF bleiben, die Länder sollen Steuern selber einheben und nicht via ORF-Gebühr. Der Bund hat einen Ersatz für Gebührenbefreiungen zu leisten.

Auf dieser Grundlage hat der ORF weiterhin seinen umfassenden kulturellen und sozialen Auftrag zu erfüllen. Der ORF hat eine Funktion als Leitmedium, damit verbunden ist die Verpflichtung zur Produktion und Ausstrahlung österreichischer Sendeinhalte, womit der ORF auch eine große Verantwortung für die österreichische Film- und Theaterbranche hat. Dazu gehört vor allem auch die Beschäftigung sämtlicher Mitarbeiter auf einer soliden KV-Basis ohne Nivellierung nach unten und wachsender Prekarisierung. In sämtlichen Programmbereichen sollten vermehrt Mechanismen kritischer Selbstkontrolle eingeführt werden, damit Tendenzen wie die schleichende Boulevardisierung etwa des Aktuellen Dienstes in Radio und TV zeitgerecht erkannt und von den Akteuren selbst kritisch hinterfragt werden können.

KPÖ-Bundesausschuss 23.4.2009


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