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1918: Die österreichische Revolution

  • Montag, 12. November 2018 @ 08:00
Geschichte Von Hans Hautmann

Der Begriff der „österreichischen Revolution“1, den Otto Bauer als Titel einer seiner besten, noch heute mit Gewinn zu lesenden Schriften eingeführt hat2, muss in einem engen und in einem weiten Sinn verstanden werden. Der enge Begriff ist jener, der die Zeit vom 21. Oktober 1918 (dem Tag der Konstituierung einer provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich) bis zum 12. November 1918 (dem Tag, als mit der Ausrufung der Republik der Bruch mit dem alten Regime vollzogen wurde) umfasst.

Macht man bei diesem engen Begriff der österreichischen Revolution Halt, wie es seitens der bürgerlichen Geschichtsschreibung üblich ist, so hat man damit aber für das Verständnis der Gesamtentwicklung nicht sehr viel gewonnen, denn die Geschehnisse jener wenigen Tage fielen ja nicht plötzlich wie Manna vom Himmel. Sie wurzelten tief im Ersten Weltkrieg und sie fanden auch mit dem 12. November 1918 noch keineswegs ihren Abschluss.

Man muss daher den zweiten, den weiten Begriff der österreichischen Revolution zur Analyse heranziehen. Dieser weite Begriff deckt sich mit dem Zeitraum des Andauerns einer revolutionären Krise in Österreich, die um die Jahreswende 1916/17 begann und im Herbst 1920 endete. Innerhalb dieses Abschnitts zeichnen sich deutlich vier Höhepunkte ab: das Frühjahr 1917, der Jänner 1918, der November 1918 und das Frühjahr 1919.

Die beiden ersten Knotenpunkte, noch in die Zeit der Monarchie fallend, wurden in früheren Ausgaben der „Mitteilungen“ bereits behandelt.3 Im Folgenden wollen wir uns mit den revolutionären Ereignissen der Anfangsperiode der Republik beschäftigen.

November 1918

Der November 1918 war in Österreich eine Umwälzung eigener Prägung. Sie entstand zwar auf der Grundlage der allgemeinen revolutionären Krise in unserem Land, war aber doch weniger eine Frucht von offensiven Massenbewegungen der Arbeiterschaft als vielmehr ein Resultat der militärischen Niederlage der Mittelmächte und des Zerfalls der Habsburgermonarchie in die Nationalstaaten, welche die Ausrufung der Republik auch in Deutschösterreich notwendigerweise zur Folge haben mussten. Der desolate Zustand des obrigkeitsstaatlichen Repressionsapparats, vor allem seines wichtigsten Machtmittels, der kaiserlichen Armee, machte einen ernsthaften Widerstand gegen diese Entwicklung unmöglich und zwang die Träger der alten Herrschaft, den neuen Elementen, an deren Spitze die Sozialdemokratie stand, friedlich die Macht zu übergeben. Das, was man gemeinhin mit dem Begriff „Revolution“ assoziiert – Aufstand, Straßenkampf, Barrikaden – fehlte im November 1918, vereinzelte Gewaltaktionen ausgenommen, gänzlich.

Aufgrund dieser Tatsache ist bis heute die Mehrheit der bürgerlichen wie sozialdemokratischen Historiker der Ansicht, dass die Ereignisse um die Entstehung der Republik es nicht verdienen, als Revolution bezeichnet zu werden, dass es sich lediglich um einen durch äußere Faktoren verursachten „Zusammenbruch“, nur um ein „Segeln im Wind der großen historischen Stürme“4 gehandelt habe.

Eine andere Meinung vertraten aber schon damals zwei führende österreichische Rechtsgelehrte, Hans Kelsen und Adolf Merkl. Sie stellten bereits 1919 fest, dass das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich vom 12. November 1918 als Bruch der Kontinuität zu verstehen ist, die Grundlegung der Republik daher ein revolutionärer Staatsgründungsakt gewesen sei, weil er nicht aus einer gegebenen Verfassung abzuleiten war5 und eine Neuschöpfung von Recht vorlag.6

Kontinuität und Diskontinuität

Wir können uns der Definition der österreichischen Revolution nähern, wenn wir untersuchen, ob zwischen den politischen Strukturen der alten Monarchie und denen der jungen Republik wirklich ein so großer Unterschied klaffte, dass der Terminus „Revolution“ dafür angemessen ist. Zu diesem Zweck muss man die verschiedenen Elemente der Kontinuität auf der einen und die der Diskontinuität auf der anderen Seite herausarbeiten.

Elemente der Kontinuität in der österreichischen Revolution waren:
1.) Die ökonomische Grundlage, das Wirtschaftssystem auf privatkapitalistischer Basis blieb gleich.
2.) Die Hauptbestandteile des Rechtssystems (Zivilrecht, Zivilprozessordnung, Strafrecht, Strafprozessordnung usw.) sowie die staatliche Verwaltungsorganisation mit ihren Instanzenzügen wurden übernommen.
3.) Das nach Zehntausenden zählende alte Beamtentum, das Ämterwesen, die Polizei, der Behördenapparat von der Ministerialbürokratie bis hinunter zu den Bezirkshauptmannschaften blieb so gut wie unverändert aufrecht und funktionierte weiter.

Elemente der Diskontinuität in der österreichischen Revolution waren:
1.) Der Wechsel der Staatsform als solcher, die Abdankung und schließlich Landesverweisung des letzten Habsburgerkaisers.
2.) Die gesetzliche Aufhebung der Vorrechte des Adels.
3.) Die Umwandlung des einstigen Mehrheitswahlrechts für den Reichsrat in ein Verhältniswahlrecht einschließlich des Wahlrechts für Frauen.
4.) Die Abschaffung des Klassen- und Zensuswahlrechts für die Länder und Gemeinden – auch hier Einführung des Proportionalsystems – sowie die Auflösung der auf politischen Privilegien gegründeten Körperschaften wie z.B. des Herrenhauses.
5.) Das völlige Verschwinden der alten kaiserlichen Armee, an deren Stelle die Volkswehr trat, wo Anhänger der Sozialdemokratischen Partei die entscheidenden Machtpositionen besetzten.
6.) Und zuletzt die Tatsache, dass a) zahlreiche sehr radikale Sozialgesetze die Freiheit der Unternehmer nun in mancher Hinsicht beschränkten, und b) die Arbeiter- und Soldatenräte die Tätigkeit der alten Ministerialbürokratie kontrollierten und in der Volkswehr einen entscheidenden Einfluss bei der Ernennung und Beförderung von Kommandoinhabern hatten.

Diese Veränderungen, die in ihrer Gesamtheit als Beseitigung des autoritären Obrigkeitsstaates umschrieben werden können, waren dergestalt, dass sie in der Monarchie auf normalem, evolutionärem Weg nicht durchsetzbar waren. Im Unterschied zu den Anpassungsschritten an das moderne bürgerlich-liberale Zeitalter in den letzten Jahrzehnten des Habsburgerreiches, die eine Reihe demokratischer Reformen nach sich zogen, blieben sie mit den ureigensten Interessen der herrschenden Schichten unvereinbar. Sie sprengten den Rahmen der Systemkonformität und stellten eine neue Qualität dar: den vollen Durchbruch bürgerlichdemokratischer Verhältnisse.

Die drei Revolutionsetappen

Die österreichische Revolution war zudem auch kein punktueller Vorgang, der sich auf die Novemberereignisse reduzieren lässt, sondern ein Prozess, der im November 1918 einsetzte und im Sommer/Herbst 1920 zum Abschluss kam. Innerhalb dieses Prozesses können drei große Etappen unterschieden werden:

Die erste Etappe, die von November 1918 bis Ende Jänner 1919 dauert, war die Periode der Etablierung der bürgerlichen Demokratie. Sie verlief in verhältnismäßig geordneten Bahnen, ohne größere Gewaltaktionen und scharfe Klassenzusammenstöße. Die Aktivitäten der Volksmassen blieben, betrachtet man die österreichische Revolution als Ganzes, begrenzt und schlugen über den Rahmen des in dieser Etappe Erreichten noch nicht hinaus. Sie waren zwar stark genug, um in Verbindung mit dem militärischen Zusammenbruch und nationalen Zerfall des Reiches in der politischen Herrschaft den Wechsel von der Monarchie zur parlamentarischen Republik zu erzwingen; auf den konkreten Umfang und Inhalt der Errungenschaften der ersten Phase der österreichischen Revolution hatten sie aber nur geringen Einfluss. Deren Festlegung ging primär „von oben“, von den neuen Trägern der Staatsmacht aus. Die Sozialdemokratie als führende Kraft der Koalitionsregierung konnte in diesen Wochen, faktisch unbehelligt von Widerständen innerhalb und außerhalb ihrer Reihen, das Programm der Durchsetzung bürgerlich-demokratischer Verhältnisse in raschem Tempo durchziehen.

Die zweite Etappe, die von Februar 1919 bis Ende Juli 1919 dauert, war die sozialrevolutionäre Periode der österreichischen Revolution. In ihr kam es zu einer starken Mobilisierung der Arbeiterklasse und zu heftigen Klassenkämpfen, die im April 1919 in den Industriezentren in einer akuten revolutionären Krise gipfelten. Die Stoßrichtung dieser Etappe war eindeutig sozialistisch, auf die Überwindung der sozialökonomischen Herrschaftsverhältnisse und politischen Machtstrukturen abzielend. Dass es den zu einer grundlegenden Umgestaltung der gesellschaftlichen Ordnung drängenden Arbeitermassen nicht gelang, ihre Sache zum Sieg zu führen, lag in erster Linie daran, dass die Sozialdemokratie den Basisdruck durch institutionelle Innovationen (Ausbau der Räteorgane, Bildung der Sozialisierungskommission) aufzufangen, die Krise mittels weitreichender sozialpolitischer Reformen zu überbrücken und die große Mehrheit der österreichischen ArbeiterInnen mit der Beschwörung der Übermacht der Feinde eines räterepublikanischen Experiments von der Opportunität ihres „vorläufigen“ Verharrens auf dem Boden der bürgerlichen Demokratie zu überzeugen verstand.

Die dritte Etappe, die von August 1919 bis Herbst 1920 dauert, war die Konsolidierungsperiode der österreichischen Revolution. In ihr flauten die Klassenkämpfe der Arbeiter, nur im Frühjahr 1920 durch einen vorübergehenden Aufschwung der Masseninitiative unterbrochen, insgesamt ab. Das bürgerliche Lager erstarkte, und die von ihm ausgehen den retardierenden Tendenzen gewannen nach und nach die Oberhand. Am Ende der dritten und letzten Etappe, das zwischen den Daten Juni 1920 (Bruch der Koalition) und Oktober 1920 (Annahme der Bundesverfassung, Niederlage der Sozialdemokratie bei den Nationalratswahlen) anzuberaumen ist, saß das Bürgertum wieder fest im Sattel; es war jedoch noch weit davon entfernt, jene Ergebnisse der österreichischen Revolution, die für die besitzenden Klassen auf Dauer inakzeptabel waren, von sich aus rückgängig zu machen.

Nimmt man die österreichische Revolution als Einheit des skizzierten Dreiphasenprozesses, so kann sie als bürgerlich-demokratische Revolution definiert werden, die in bedeutendem Maße mit proletarischen Mitteln und Methoden durchgeführt wurde und deshalb eine mit erheblichen sozialen und politischen Errungenschaften der Massen ausgestattete parlamentarische Republik schuf.

Die Rolle der KPÖ

Am 3. November 1918 wurde in Wien die Kommunistische Partei Deutschösterreichs (so lautete bis 1920 ihr offizieller Name) gegründet. Der Gründung vorausgegangen war ein Angebot an den eben erst aus der Haft entlassenen Friedrich Adler, an die Spitze der Partei zu treten. Adler, der nach dem Attentat und seiner Verteidigungsrede vor dem Ausnahmegericht unter den Arbeitern höchstes Ansehen genoss, lehnte dies mit der Begründung ab, dass die 1917/18 von der Sozialdemokratie vollzogene Wendung „nach links“ (in Wahrheit in Richtung Zentrismus) nun auch „unzufriedenen Genossen“ die Möglichkeit biete, „innerhalb der Partei für das internationale revolutionäre Programm der Sozialdemokratie“ (!) zu wirken.7

Man kann ohne Übertreibung sagen, dass Friedrich Adlers Haltung ein für den Ablauf der österreichischen Revolution entscheidendes Faktum war. Hätte er mit den rechten sozialdemokratischen Führern gebrochen und seine politische Tätigkeit als Begründer einer neuen Partei fortgesetzt (die unter seinem Einfluss gewiss nicht bolschewistischen Charakter gehabt hätte, sondern vorerst eine Art „linker USPD“ unter Einbeziehung der Linksradikalen geworden wäre), so wäre eine große Zahl, wahrscheinlich sogar die Mehrheit der Arbeiterschaft mit ihm gegangen, und die Entwicklung hätte einen anderen Verlauf genommen.

Mit seinem Schritt trug Friedrich Adler dazu bei, dass die Stellung der Sozialdemokratie als überragende, beherrschende Partei der österreichischen Arbeiterklasse unangetastet blieb. Er und kein anderer sozialdemokratischer Führer war imstande, auf die im Frühjahr 1919 bis aufs Äußerste erregten und revolutionär gestimmten Massen mäßigenden Einfluss auszuüben und sie im Gleichschritt mit der festgelegten Strategie der Partei zu halten, in der bürgerlich-demokratischen Etappe der Revolution zu verharren. Friedrich Adler und kein anderer war es daher, der an die Spitze jener Massenorganisation gestellt wurde, in der die eigentlichen Auseinandersetzungen um die Frage des Weitertreibens der Revolution zur Räterepublik und zum Sozialismus ausgetragen wurden und wo die Macht seines Prestiges am stärksten wirken konnte: den Arbeiterrat.

Wegen persönlicher Differenzen und politischer Meinungsverschiedenheiten kam es am 3. November 1918 nicht zum Zusammenschluss aller linksoppositionellen Gruppen. Die Linksradikalen unter Franz Koritschoner, die die Gründung für verfrüht hielten, blieben der KPDÖ ebenso fern wie Leo Rothziegel, Johannes Wertheim, Egon Erwin Kisch, Michael Kohn-Eber und andere, die sich in der Föderation revolutionärer Sozialisten „Internationale“ (FRSI) vereinigten.8

Historisch war die Zeit für die organisatorische Trennung vom Reformismus längst gekommen und die Schaffung einer revolutionären Partei in Österreich überfällig. Die Gründung vollzog sich aber ohne umfassende Diskussion über die Prinzipien einer marxistischen Arbeiterpartei und deren Aufgaben im Kampf um die sozialistische Revolution. Eine solche Auseinandersetzung wäre gerade in Österreich wichtig gewesen, stand hier doch die Masse der Arbeiterschaft unter dem Einfluss der zentristischen Führer Otto Bauer und Friedrich Adler, die für die Einheit mit den rechten Reformisten eintraten.

Diese ungünstigen Bedingungen paarten sich mit subjektiven Fehlern und Schwächen. Die vorerst an der Spitze der KPÖ stehenden Personen waren den Arbeitermassen unbekannt und hatten weder klare theoretische und politische Vorstellungen noch praktische Kampferfahrungen. Sie vertraten mehrheitlich ultralinke Auffassungen, die sich im Glauben äußerten, durch spektakuläre Aktionen (z.B. die Besetzung der Redaktionsräume der Neuen Freien Presse am 12. November 1918) und durch zündende Losungen die Massen mit sich reißen zu können. Das Wirken der KPÖ reduzierte sich in der ersten Zeit ihres Bestehens auf die Propagierung von Grundsätzen des Marxismus und der proletarischen Revolution. Ihre einzige Antwort auf die brennenden Fragen des Tages war der Ruf nach der sofortigen Errichtung der Diktatur des Proletariats, die aber nur dann zu erreichen war, wenn man die Massen anhand ihrer eigenen Erfahrungen, durch Aufwerfen der akuten, ungelösten politischen und wirtschaftlichen Probleme zur Einsicht ihrer Notwendigkeit heranzuführen verstand. Gerade an dieser Fähigkeit mangelte es der damaligen KPÖ-Führung am krassesten.

Dennoch erstarkte die Partei im Sog des Wiederanstiegs der revolutionären Welle, der ab Februar 1919 in den Industriezentren Österreichs offenkundig wurde und in den Monaten der Nachbarschaft Räteungarns (21. März bis 1. August 1919) den Höhepunkt erreichte. Binnen weniger Wochen stieg die Zahl ihrer Mitglieder von 3.000 im Februar 1919 auf 10.000 im März und 40.000 im Mai/Juni 1919. Allerdings waren die Grundorganisationen keineswegs gefestigt und die Partei nur in sehr wenigen Großbetrieben verankert. In der Hauptsache rekrutierten sich ihre Anhänger aus Arbeitslosen, Kriegsinvaliden und Kriegsheimkehrern, Schichten des Proletariats, die vom sozialen Elend am schärfsten betroffen waren.

Die Sozialgesetzgebung – Phase 1

Gewaltige Bedeutung für den Ausgang der österreichischen Revolution hatte die von der Sozialdemokratischen Partei forcierte Sozialgesetzgebung. Sie näher zu betrachten ist in einer Zeit, in der der Sozialabbau zum dominanten Merkmal des kapitalistischen Systems geworden ist und von den sozialdemokratischen Parteien überall mitgetragen wird, sehr lehrreich.

Die Spannung zwischen Sozialdemokratie und Arbeitermassen, die seit Jahresbeginn 1917 zutage getreten war und im Jännerstreik 1918 ihren Gipfel erreicht hatte, konnte von den Parteiführern, solange der Krieg anhielt und sie noch nicht an den Hebeln der Staatsmacht saßen, nur durch ideologische Mittel in Grenzen gehalten werden. Die Spannung war im Sommer 1918 zurückgegangen und im November 1918 und in den ersten Wochen danach kaum mehr, und wenn, nur latent, vorhanden.

Ab Februar 1919 gewann sie jedoch rasch wieder an Stärke und erreichte in den ersten Wochen der Nachbarschaft Räteungarns eine äußerst bedrohliche Dimension. Die Sozialdemokratie, seit dem November 1918 zur staatstragenden, führenden Partei in Österreich geworden und die wichtigsten Staatsämter in der Koalitionsregierung besetzt haltend (Staatskanzlei, Staatsämter für Äußeres, Inneres, Heerwesen und soziale Fürsorge), konnte aber nun zur Überbrückung der Kluft den ideologischen Einflussmöglichkeiten ein handfestes materielles Gegenstück beifügen: die großzügige Sozialgesetzgebung. Dabei fiel auf, dass jene legislativen Maßnahmen des von Ferdinand Hanusch verwalteten Staatsamtes für soziale Fürsorge, deren Inhalt am radikalsten war, genau in der Zeit der Existenz Räteungarns Wirklichkeit wurden.

Die sozialpolitischen Vollzugsanweisungen begannen zwar schon im November 1918 in reichlichem Maß zu fließen, sie waren aber noch nicht so geartet, dass sie die Lage der Arbeitermassen effektiv zu verbessern vermochten. Die am 6. November 1918 beschlossene staatliche Arbeitslosenunterstützung9, gewiss eine bedeutsame Errungenschaft im Grundsätzlichen, konnte bei einer Höhe von täglich 6 Kronen (plus einer Krone Familienzulage) angesichts der teuren und oft ganz fehlenden Lebensmittel die Not einer österreichischen Arbeiterfamilie bestenfalls geringfügig lindern, aber weder die Unzufriedenheit beseitigen noch die rasch anschwellende Zahl der Arbeitslosen senken.

Die Einführung des Achtstundentages10, zunächst beschränkt auf die fabriksmäßig betriebenen Unternehmungen, wäre unter anderen Umständen eine gewaltige, sofort wirksame Verbesserung der Lage der ArbeiterInnen gewesen, konnte aber in einer Zeit, da der Mangel an Kohle und Rohstoffen vielen österreichischen Fabriken nicht mehr als drei Arbeitstage in der Woche gestattete, vorerst nur wenig spürbar sein.11 Eine Dämpfung der Krise gelang durch diese beiden Vollzugsanweisungen, die wichtigsten der „frühen Periode der Notmaßnahmen“12, jedenfalls nicht.

Weitere Sozialmaßnahmen der Monate November 1918 bis März 1919 waren: Die Einführung der Arbeitsvermittlung13; die Wiederherstellung der Sonn- und Feiertagsruhe in Gewerbebetrieben14; die Ausdehnung der Arbeitslosenunterstützung auf Angestellte15 und auf Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft16; die Regelung der Arbeits- und Lohnverhältnisse in der Heimarbeit17 und bei der Kinderarbeit18 (gänzliches Verbot vor dem vollendeten zwölften Lebensjahr); die Beseitigung des „Arbeitsbuches“19 und die Verbesserung der Krankenversicherung für Arbeiter.20 Dazu kamen Maßnahmen zur Eindämmung der Wohnungsnot: der sehr weitereichende Mieterschutz mit Kündigungsverbot und Mietzinsstopp, der die Hausherrenrente faktisch nullifizierte21; die Vollzugsanweisung über die Wohnungsanforderung, wonach die Gemeinden das Recht bekamen, leerstehende Wohnungen, Zweitwohnungen und Zimmer in Groß- und Luxuswohnungen, die nicht benützt wurden, Obdachlosen zuzuteilen22; und die Anforderung privater Liegenschaften für öffentliche Zwecke, nach der der Staat, das Land oder die Gemeinde Objekte, die während des Krieges z.B. der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen gedient hatten, nun öffentlichen Fürsorgezwecken zuführen durfte.23

Die Sozialgesetzgebung – Phase 2

Dann kam der revolutionäre Aufschwung des Frühjahrs 1919, der sich auf dem Gebiet der Sozialpolitik als „Periode der Radikalität“ widerspiegelte. Der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Nachbarschaft der Räterepubliken in Ungarn und München und der raschen Verabschiedung wirklich einschneidender Sozialgesetze war für jedermann sichtbar. Max Lederer, ein hoher Beamter des Hanusch-Staatsamtes, schrieb später: „Wollte man Ruhe und Ordnung bewahren und Verzweiflungsausbrüche hintanhalten, so musste man wenigstens auf sozialpolitischem Gebiet das Möglichste vorkehren. Von diesem Gebot der Stunde machte Hanusch reichlichsten Gebrauch.“24

Pribram schrieb: „Der Druck der sozialrevolutionären Forderungen, die, vielfach von außen her (aus Bayern und namentlich aus Ungarn), in die Arbeiterschaft getragen wurden, gewann sehr rasch eine derartige Bedeutung, dass es unvermeidlich zu sein schien, ihnen durch Versuche einer Reform der Wirtschaftsordnung Rechnung zu tragen.“25

Hanusch selbst sagte am 17. Dezember 1919 in der Nationalversammlung: „Hätte das Ministerium für soziale Verwaltung seine Arbeit nicht so vorausblickenderweise organisiert, ich wüsste nicht, wie wir durch die Klippen hätten steuern können, als es in Budapest und München eine Diktatur gab. / Nur unsere soziale Gesetzgebung war es, die den Arbeitern Vertrauen in diesen Staat und seine Regierung gab; ihr ist der Widerstand gegen die Versuchung zu danken, dieselben Wege wie in Bayern und Budapest auch hier einzuschlagen.“26

Die „radikale Periode“ begann am 14. März 1919 mit dem Gesetz über die Vorbereitung der Sozialisierung27, in dem der Grundsatz der Enteignung von Wirtschaftsbetrieben „zugunsten des Staates, der Länder und der Gemeinden aus Gründen des öffentlichen Wohles“ verkündet wurde. Am 25. April 1919 erschien ein Gesetz über die staatliche Entschädigung der Kriegsinvaliden, Kriegerwitwen und -waisen28, das monatliche Renten in der Höhe von 110 bis 350 Kronen, unentgeltliche Heilbehandlung und Beteilung mit orthopädischen Behelfen, Krankengelder und unentgeltliche berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung der Erwerbstätigkeit vor-sah.29 Dieses Gesetz führte fast augenblicklich zu einer Befriedung der großen Zahl der Invaliden, die nun den Protestkundgebungen und Demonstrationen weitgehend fernblieben. Am 14. Mai wurde das Verbot der Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche in gewerblichen Betrieben verankert.30

Ebenfalls am 14. Mai erließ Hanusch eine Vollzugsanweisung, die hart an die Grenzen des „freien Unternehmertums“ vorstieß. Es war die Anweisung über die zwangsweise „Einstellung von Arbeitslosen in gewerbliche Betriebe“.31 Danach war jeder Gewerbeinhaber, der mindestens 15 Arbeiter oder Angestellte beschäftigte, verpflichtet, ab 19. Mai 1919 Arbeitslose einzustellen und seine Belegschaft um 20 Prozent aufzustocken. Ohne Erlaubnis der industriellen Bezirkskommission durfte er diesen Stand nicht wieder verkleinern. Mit der Verordnung wurde versucht, einen allmählichen Abbau der Arbeitslosigkeit zu erreichen und einen Teil der Lasten für die Arbeitslosigkeit auf die Unternehmer zu überwälzen, da nun die Entlassung der Arbeiter der Willkür der Fabrikherren entzogen war.32 In der Tat begann ab Mitte Mai 1919 die Arbeitslosigkeit in Österreich wieder zu sinken, vorerst leicht (vom 1. Mai = 186.030 bis 1. Juni = 170.682), dann schneller (1. August = 133.362, 1. Oktober = 112.347, 22. November = 87.266).33 Obwohl dafür in erster Linie die allgemeine Wirtschaftsentwicklung verantwortlich war und die Anweisung über die zwangsweise Einstellung nur zu einem kleinen Teil beitrug, hatte sie auf die erregte Stimmung der Arbeitslosen eine dämpfende Wirkung.

Tags darauf, am 15. Mai 1919, kam das Betriebsrätegesetz34, die wohl bedeutendste legislative Maßnahme der Hanusch-Ära und das einzige Gesetz, dass im Rahmen der groß angelegten Sozialisierungsvorbereitungen und -versprechungen reale Bedeutung erlangte. Die im Vergleich zu analogen Gesetzen anderer Länder verhältnismäßig großen Rechte, die der Betriebsrat in Österreich erhielt, waren eine Frucht der revolutionären Krise und des Drängens der Sozialdemokratischen Partei, die über das Sprachrohr des Arbeiterrats in drohendem Ton die Demokratisierung der Betriebsverfassung forderte. Die Kompetenzen des Betriebsrats überschritten jedoch nicht die Schwelle des mit der Freiheit des privatkapitalistischen Unternehmertums Vereinbaren, und Hanuschs Prophezeiung, wonach das Betriebsrätegesetz den „Übergang zum Sozialismus“ bedeute35, bewahrheiteten sich nicht.

Am 30. Mai 1919 folgte das Gesetz über die „Errichtung und Unterbringung von Volkspflegestätten“36, besser bekannt unter der Bezeichnung „Schlössergesetz“. Der Staat konnte Schlösser, Paläste und Luxuswohngebäude in Anspruch nehmen, um in ihnen Sanatorien für Kriegsbeschädigte, Tuberkuloseheilstätten und Heime für Waisen und hungernde Kinder einzurichten. Die Enteignung der bisherigen Eigentümer erfolgte entschädigungslos, wenn die Gebäude Kriegsgewinnlern gehörten oder der Besitzer nach der Revolution ins Ausland geflohen war.37 Das Gesetz traf vor allem die Habsburgerdynastie und den Hochadel und bedeutete, vom sozialen Zweck abgesehen, für die vom Krieg am härtesten Betroffenen eine moralische Genugtuung.

Am 30. Juli 1919 verabschiedete schließlich die Nationalversammlung das Arbeiterurlaubsgesetz38, das jedem Arbeiter und jeder Arbeiterin nach einem Jahr ununterbrochenen Dienstverhältnisses eine Woche bezahlten Urlaubs zubilligte. Nach fünf Jahren ununterbrochener Beschäftigungsdauer stieg der Urlaubsanspruch auf zwei Wochen. Jugendliche unter 16 Jahren genossen schon nach dem ersten Arbeitsjahr zwei Wochen Urlaub.

Die Sozialgesetze ergänzten politische Akte, die den in den Arbeitermassen tief verwurzelten antimonarchistischen und antifeudalen Stimmungen Rechnung trugen. Nachdem Exkaiser Karl am 24. März Österreich fluchtartig verlassen hatte, erließ die Regierung nach Beschluss des Parlaments am 3. April 1919 das Gesetz über die Landesverweisung des Hauses Habsburg-Lothringen, das alle Herrscherrechte der Dynastie für immerwährende Zeiten aufhob und den hofärarischen Besitz in das Eigentum der Republik überführte.39 Am gleichen 3. April wurden die Vorrechte des Adels abgeschafft, die weltlichen Ritter- und Damenorden aufgehoben und die Führung von Adelsbezeichnungen, Titeln und Würden untersagt.40 Am 25. April 1919 wurden der 12. November „zum immerwährenden Gedenken an die Ausrufung des Freistaates Deutschösterreich“ sowie der 1. Mai zu allgemeinen Ruhe- und Feiertagen erklärt.41

Bedenkt man, dass das alles in einer Zeit geschah, in der man von der „unwiderstehlich vormarschierenden Sozialisierung“ sprach, in der sogar der christlichsoziale Vizekanzler Jodok Fink am 21. Mai 1919 in einer Regierungserklärung ankündigte, dass man Privatunternehmen des Kohlenbergbaus, des Kohlengroßhandels, der Eisenerzgewinnung und Rohstahlerzeugung, der Elektrizitätswirtschaft, der Holzindustrie und des Holzgroßhandels enteignen und in den Besitz gemeinwirtschaftlicher Anstalten überführen werde42, so wird klar, dass die Sozialgesetzgebung jenen Erfolg brachte, den die Sozialdemokratie erhoffte. Sie zeigte den Arbeitermassen, dass gewaltige, in Umfang, Intensität und Radikalität bisher nicht da gewesene Errungenschaften auf friedlichem Weg, durch Reformen, möglich waren. Die Alternative der Kommunisten, die ganze Macht zu erobern und sie in die Hände der Arbeiter- und Soldatenräte zu legen, schien demgegenüber nichts als härtesten Kampf, Bürgerkrieg und blutige Auseinandersetzung mit dem Klassengegner und der waffenstarrenden Entente anzubieten.

Die Sozialgesetzgebung – Phase 3

Nach der Niederwerfung Räteungarns Anfang August 1919 gingen die Initiativen für weitere Sozialgesetze bezeichnenderweise rasch zurück. Zwei Vollzugsanweisungen, die über die Arbeitslosenunterstützung und den Achtstundentag, verloren ihren provisorischen Charakter und wurden gesetzlich verankert, wobei das Arbeitszeitgesetz nunmehr auch kleingewerbliche Betriebe, Eisenbahn, Post, Banken, Rechtsanwaltskanzleien usw. erfasste.43 Nach dem am 18. Dezember 1919 erlassenen Gesetz über die Errichtung von Einigungsämtern und über kollektive Arbeitsverträge44 folgte am 26. Februar 1920 nur noch ein wichtiges Gesetz, die Errichtung der Kammern für Arbeiter und Angestellte.45 Dann war die Periode sozialpolitischer Konzessionen der österreichischen Bourgeoisie an die Arbeiterklasse zu Ende, und was mit den groß angekündigten Sozialisierungsplänen geschah, ist zur Genüge bekannt.46

Es steht aber fest, dass Österreich in den Jahren 1918 bis 1920, was Modernität und Dichte des Netzes der Sozialpolitik betraf, zu einem der führenden Länder unter den kapitalistischen Industriestaaten der Welt wurde, und die Sozialgesetzgebung das bei weitem positivste Ergebnis der österreichischen Revolution war.

Das Verhältnis zwischen Sozialdemokratie und KPÖ im Arbeiterrat

Politisch verfolgte die österreichische Sozialdemokratie gegenüber den Kommunisten eine Linie, die sich von der in Deutschland eines Ebert, Scheidemann, Noske usw. deutlich abhob: die Strategie der möglichst gewaltlosen Bändigung der „Gefahr von links“.

Anfang März 1919 entschloss sich die Sozialdemokratische Partei unter dem wachsenden Druck der radikalisierten Arbeitermassen, das Organisationsstatut des Arbeiterrats zu ändern, ihn für die Kommunisten zu öffnen und allgemeine Wahlen in die Orts-, Bezirks- und Landesarbeiterräte auszuschreiben. Dabei ging sie von sehr konkreten politischen Erwägungen aus, von denen gleich die Rede sein wird. Die sich über den April, Mai und teilweise noch Juni 1919 hinziehenden Wahlen in die Arbeiterräte, die in ganz Österreich an die 870.000 Werktätige, davon in Wien 480.000, mobilisierten, erbrachten für die KPÖ einen Stimmenanteil von fünf bis maximal zehn Prozent.47 Dieses Ergebnis war in erster Linie den Erfolgen in der Wählergruppe der Arbeitslosen und Invaliden geschuldet; bei den Beschäftigten der Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe lag der Anteil der Kommunisten nur an der Vier- bis Fünf-Prozentmarke.

Die erdrückende Majorität der österreichischen Arbeiterschaft bekannte sich also auch am Höhepunkt der revolutionären Krise im Frühjahr 1919 zu ihrer angestammten Partei, zur Sozialdemokratie. Sie tat das allerdings nicht deshalb, weil sie deren Vorgangsweise unterstützte, mit den Christlichsozialen in der Regierung zu koalieren und auf dem Boden der bürgerlichen Ordnung zu verharren, sondern weil sie erwartete, davon überzeugt war und darauf vertraute, nur unter ihrer Führung, und nicht unter der der jungen und unerfahrenen Kommunistischen Partei, zum Sozialismus gelangen zu können.

Die politische Quintessenz des Ausbaus des Arbeiterrats zu einem „Parlament der gesamten Arbeiterklasse“ war, mit den Kommunisten Kontakt zu halten, mit ihnen ins Gespräch zu kommen, sie, wenn möglich, auf die sozialdemokratische Linie des „Abwartens“ und „Gewehr-bei-Fuß-Stehens“ zu bringen, sie von der Perspektivlosigkeit des Experiments einer Räterepublik zu überzeugen, und, wenn dies nicht gelang, mit Mehrheitsbeschlüssen niederzustimmen. Gerade in den Monaten der Nachbarschaft Räteungarns wurde von den sozialdemokratischen Führern mit besonderem Nachdruck hervorgehoben, dass für alle die österreichische Arbeiterklasse in ihrer Gesamtheit berührenden Fragen nicht Parteien oder Gewerkschaften, sondern der Arbeiterrat die einzig zuständige und entscheidungsberechtigte Körperschaft sei.

Dass der Arbeiterrat nach erfolgter Organisationsreform, nach der Öffnung für alle sozialistischen Parteien und Gruppierungen48, nach der Einführung der freien und demokratischen Wahl der Mandatare ein solches repräsentatives und Autorität besitzendes Forum war, das konnten auch die Kommunisten nicht bestreiten. Um also ihr Ziel, alle Macht im Staat in die Hände der Räteorgane zu legen, zu erreichen, musste die KPÖ nach der inneren Logik dieser neuen proletarischen Institution danach trachten, durch hartnäckigen politischen Kampf, tägliche Propaganda und ideologische Aufklärungsarbeit die sozialdemokratischen Arbeiter und Arbeiterinnen für sich zu gewinnen und die Majorität im Arbeiterrat zu erobern.

Da dies aus einer Reihe von objektiven und subjektiven Gründen nicht gelang, sahen sich die Kommunisten mit einer Situation konfrontiert, in der jeglicher Versuch, die Schwelle des sozialdemokratischen Reformismus zu überschreiten, vor den Massen als „Missachtung der Beschlüsse des Arbeiterrats“ und „Bruch der proletarischen Disziplin“ gebrandmarkt werden konnte. Dieses Dilemma wurde von den austromarxistischen Führern bis zum Letzten ausgenützt. Friedrich Adler sagte auf dem Salzburger Parteitag 1924, der den Beschluss über die Auflösung der Arbeiterräte fasste: „Manche Genossen glauben (...), es war eine besondere Schlauheit und taktische Geschicklichkeit, mit der wir die Kommunisten dazu gebracht haben, immer wieder eine Niederlage nach der anderen zu erleiden. Aber das ist nicht die Geschicklichkeit einer Person, sondern der Erfolg eines Prinzips; die Kommunisten waren gezwungen, sich im Rahmen der proletarischen Demokratie den Beschlüssen der Mehrheit der Arbeiterklasse zu unterwerfen.“49

Zum „Erfolg eines Prinzips“ konnte die sozialdemokratische Politik im Arbeiterrat – und in der österreichischen Revolution überhaupt – allerdings nur werden, weil die Parteiführer ihr Endziel als mit dem der Kommunisten deckungsgleich hinstellten, weil auch sie den radikalisierten Arbeitermassen 1918/19 versprachen, sie zum Sozialismus zu führen.

Sozialdemokratie und Sozialismus

Bei aller Vielfalt reformistischer Konzeptionen und Lehren kann ihr eigentliches Wesen in der Hauptsache auf zwei Schattierungen zurückgeführt werden: 1. Reformisten, die Reformen als allein wirksame Methode zur völligen Umgestaltung der Ausbeuterordnung, als Mittel, um den Sozialismus zu erreichen, betrachten, und 2. Reformisten, die sich keine sozialistischen Ziele setzen, sondern einzig die Verbesserung der Lage der „sozial Benachteiligten“ zum Anliegen erklären und hierbei Reformen als Allheilmittel gegen sämtliche Gebrechen des Kapitalismus ansehen.

Die österreichische Sozialdemokratie war seit ihrer Wende zum Zentrismus, der auf dem Kriegsparteitag im Oktober 1917 vollzogen wurde, bis zu ihrem Untergang im Februar 1934 entschieden eine reformistische Partei des ersten Typs. Das kam in der österreichischen Revolution mit besonderer Durchschlagskraft und enormer Massenwirkung zum Tragen. Dazu nur ein Beispiel:

Am 1. März 1919 hielt der Parteivorsitzende der österreichischen Sozialdemokratie, Karl Seitz, auf der 1. Reichskonferenz der Arbeiterräte das Eröffnungsreferat. Darin stellte er den Gegensatz zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten als bloß taktische Meinungsverschiedenheit hin, die ausschließlich das Problem der Beurteilung des Tempos der Entwicklung zum Sozialismus, nicht aber das sozialistische Endziel betreffe. Während die Kommunisten „sofort“, „über Nacht“ und „mit Gewalt“ den Sozialismus zu erringen suchten, sei die Sozialdemokratie der Auffassung, dass diese Entwicklung „einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wird“. Dann ließ Seitz folgende Worte fallen: „Bei reicher Vorratswirtschaft, bei gefüllten Speichern, mit Menschen in voller Arbeitskraft wäre der Sozialismus eine Frage der kürzesten Zeit (...) Trotzdem und alledem (...) – wir müssen heute den Weg beschreiten, wir müssen anfangen, den Sozialismus zu verwirklichen.“50

Die Sozialdemokratie hat den Werktätigen in der österreichischen Revolution also nicht gesagt, dass es bei der bürgerlich-kapitalistischen Staatsordnung bleibt, sondern ihnen versprochen, sie zum Sozialismus zu führen. Anders hätte sie damals keinen einzigen Tag ihren Masseneinfluss behalten können. Zudem versicherte sie, dass ihr Weg zum Sozialismus sicherer, bedachter, realistischer sei und viel weniger Opfer abfordern würde als der von den Kommunisten vorgezeichnete.51 Dass das nicht nur Gerede war, dass Austromarxisten wie Otto Bauer, Max Adler, Friedrich Adler und andere den Sozialismus wollten und fest von der Richtigkeit ihres Rezepts überzeugt gewesen sind, kann ebenso wenig bestritten werden wie die Tatsache, dass jede soziale Revolution Wagnisse und Risken in sich birgt.

Hier liegt die tiefste massenpsychologische Wurzel für den Erfolg des Reformismus und für das Scheitern der Bemühungen der KPÖ, zu einer Räterepublik zu gelangen. Denn vor die Wahl gestellt, ein Ziel friedlich oder durch härtesten Kampf zu erreichen, wird nur in Ausnahmefällen eine Mehrheit die vermeintlich mühelosere Alternative verwerfen. Die überwältigende Majorität der österreichischen ArbeiterInnen folgte daher 1918/19 dem von der Sozialdemokratie angebotenen Weg und lehnte den der Kommunisten, der ein blutiges, gewaltige Opfer kostendes Ringen mit den in- und ausländischen Klassengegnern verhieß, ab. Erfahrungen mit den „dritten Wegen“ hatte man 1918/19 noch keine, und die bis dahin sichtbaren Resultate sozialdemokratischer Strategie (demokratische Rechte, soziale Gesetzgebung, „rote“ Volkswehr, starke Stellung des Arbeiterrats, Ankündigung der Sozialisierung der Großindustrie usw.) übertrafen die negativen Begleiterscheinungen der österreichischen Revolution, die von den Arbeitern mit Unbehagen registriert wurden, noch bei weitem. Die Arbeitermassen konnten damals nicht wissen, dass die Wahlmöglichkeit in Wirklichkeit nicht die zwischen zwei Wegen zum Sozialismus war, sondern die zwischen Sozialismus und Erhaltung der bürgerlichen Ordnung.

Wissen hätten es allerdings die sozialdemokratischen Führer müssen, die die Schriften von Karl Marx (auf die sie sich als Richtschnur ihrer Politik ja immerhin beriefen) in- und auswendig kannten und denen dessen Lehren, wie in revolutionären Zeiten vorzugehen ist und was man auf keinen Fall verabsäumen darf, nicht unbekannt waren, vor allem nicht die von Marx als Schlüsselfrage jeder Revolution bezeichnete Frage der Macht.

Otto Bauer bestätigte die Folgen der Missachtung dieses Prinzips, als er im Jahr 1930 in resignierendem Ton schrieb: „Wir konnten 1919 die kapitalistische Produktionsweise, die sich rings um uns in der Welt behauptete, nicht gerade in Österreich überwinden. So blieb der Bourgeoisie die ökonomische Macht. Diese ‚ökonomische Macht‘ wurde in Gestalt des Einflusses der kapitalistischen Presse und der von ihr erzeugten ‚öffentlichen Meinung‘ auf die Wählermassen, in Gestalt des Einflusses der Wahlfondsspenden der kapitalistischen Organisationen für die bürgerlichen Parteien und der Subsidien der kapitalistischen Organisationen für die Heimwehren, in der Gestalt des großindustriellen Betriebsterrors wirksam (...) Auf der Grundlage der bürgerlichen Produktionsweise musste die bürgerliche Herrschaft wiedererstehen.“52

Im Jahr 1919 hatte Otto Bauer noch festgestellt, dass damals die Entwicklung in Europa zum Sozialismus hin „überaus hoffnungsvoll“ gewesen sei, in Deutschland die „Arbeitermassen stürmisch nach der Sozialisierung drängten“, in Ungarn eine Räterepublik entstand, in der Tschechoslowakei und in Polen „große Agrarreformen, die Enteignung des großen Grundbesitzes angekündigt“ worden sei und auch im Lager der Entente Bewegungen bemerkbar wurden, „die den Ausbruch einer sozialen Revolution in den Bereich des Möglichen zu rücken schien.“53 Der Kapitalismus behauptete sich 1919 weder in noch rings um Österreich ohne Erschütterung, sondern befand sich in einer tiefen Existenzkrise und war in Sowjetrussland und Ungarn bereits durchbrochen.

Das politische Handeln der großen Sozialdemokratie in der österreichischen Revolution hatte daher ein ganz anderes Gewicht als das der kleinen Kommunistischen Partei und muss daher auch anders bewertet werden. Wenn die Sozialdemokratie die Durchsetzung der bedeutenden demokratischen und sozialen Errungenschaften in der österreichischen Revolution als Verdienst für sich beanspruchen durfte, so trug sie auf der anderen Seite aber auch die Hauptverantwortung für das, was 1918/19 unterlassen wurde und bekanntlich schwerwiegende negative Folgen zeitigte.

Dennoch: Wir haben mit der österreichischen Revolution von 1918/19 eine historische Tradition vor uns, die wahrlich der Erinnerung wert ist. Sie zeigt uns, wie viel unter bestimmten Voraussetzungen möglich und erreichbar ist, wenn sich die arbeitenden Menschen der Tugenden des Kampfes besinnen, ihrer Kraft innewerden. Die Grundpfeiler von 1918/19 bieten mehr als jedes andere Gedenkdatum der österreichischen Geschichte für alle in unserem Land, denen wirkliche und nicht bloß geheuchelte Demokratie, denen gesellschaftlicher Fortschritt auch und gerade im Gegenwind von Sozialabbau, Neoliberalismus und imperialistischer Globalisierung am Herzen liegen, Objekte der Identifikation und der Hoffnung auf eine bessere Zukunft.

Anmerkungen:
1/ Der Autor hat zu dieser Frage bereits mehrere Arbeiten verfasst, von denen die wichtigsten genannt seien: Hans Hautmann, Die Anfänge der linksradikalen Bewegung und der Kommunistischen Partei Deutschösterreichs 1916–1919 = Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft für Geschichte der Arbeiterbewegung in Österreich 7, Wien 1970; Die verlorene Räterepublik. Am Beispiel der Kommunistischen Partei Deutschösterreichs (= Europäische Perspektiven), Wien–Frankfurt–Zürich 1971; Zum Stellenwert der Massenbewegungen und Klassenkämpfe in der revolutionären Epoche 1917–1920, in: Geschichte als demokratischer Auftrag. Karl R. Stadler zum 70. Geburtstag, Wien–München– Zürich 1983; Der November 1918 – eine Revolution?, in: Österreich November 1918. Die Entstehung der Ersten Republik. Protokoll des Symposiums in Wien am 24. und 25. Oktober 1978 (= Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Kommission zur Erforschung der Geschichte der Republik Österreich, Band 9), hrsg. von Isabella Ackerl und Rudolf Neck, Wien 1986; Geschichte der Rätebewegung in Österreich 1918–1924 (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Geschichte der Arbeiterbewegung), Wien–Zürich 1987; Die Anfänge der Partei bis 1920, in: Die Kommunistische Partei Österreichs. Beiträge zu ihrer Geschichte und Politik, Wien 1987, 2. Aufl. 1989; Was hat uns der November 1918 heute zu sagen? Betrachtungen zum 70. Jahrestag der Gründung der Republik, Wien 1988.
2/ Otto Bauer, Die österreichische Revolution, Wien 1923; Neuauflage mit einem Geleitwort von Ernst Winkler, Wien 1965.
3/ Hans Hautmann, Die Arbeiterklasse: Das Erwachen des schlafenden Riesen (Österreich im Epochenjahr 1917, Teil 1), in: Alfred Klahr Gesellschaft. Mitteilungen, 14. Jg., Nr. 1, März 2007; Hans Hautmann, Die Herrschenden: Auf der Suche nach Auswegen aus der Systemkrise (Österreich im Epochenjahr 1917, Teil 2), in: Ebenda, Nr. 2, Juni 2007; Hans Hautmann, Die Sozialdemokratie: Der Übergang auf zentristische Positionen (Österreich im Epochenjahr 1917, Teil 3), in: Ebenda, Nr. 3, September 2007; Hans Hautmann, Die Revolutionäre: Der Formierungsprozess der Linksradikalen (Österreich im Epochenjahr 1917, Teil 4), in: Ebenda, Nr. 4, Dezember 2007; Hans Hautmann, Dokumente zum Jännerstreik 1918, in: Ebenda, Nr. 4, Dezember 2007; Hans Hautmann, Jänner 1918 – Österreichs Arbeiterschaft in Aufruhr. Vortrag in der Veranstaltung der Alfred Klahr Gesellschaft zum Jännerstreik 1918 in Wien am 18. Jänner 2008: http://www.klahrgesellschaft.at/Re-fe...treik.html [3.3.2008].

4/ Norbert Leser, Zwischen Reformismus und Bolschewismus. Der Austromarxismus als Theorie und Praxis, Wien–Frankfurt–Zürich 1968, S. 293.
5/ Adolf Merkl, Die Verfassung der Republik Deutsch-Österreich. Ein kritisch-systematischer Grundriss, Wien 1919, S. 2.
6/ Hans Kelsen, Die Verfassungsgesetze der Republik Deutsch-Österreich. Erster Teil, Wien 1919, S. 28.
7/ Friedrich Adler, Nach zwei Jahren. Reden, gehalten im November 1918, S. 14.
8/ H. Hautmann, Die Anfänge der linksradikalen Bewegung, a.a.O., S. 50.
9/ Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich (StGBl.), Jg. 1918, Nr. 20.
10/ Ebenda, Nr. 138.
11/ Fritz Rager, Das sozialpolitische Werk Ferdinand Hanusch’, in: Arbeit und Wirtschaft, 1. Jg., Heft 20, Wien, Oktober 1923, S. 770f.
12/ Karl Pribram, Die Sozialpolitik im neuen Österreich, in: Archiv für Sozialwissenschaften und Sozialpolitik, Band 48, Jg. 1920/21, Tübingen, S. 615ff.
13/ StGBl. 1918, Nr. 18.
14/ Ebenda, Nr. 21.
15/ Ebenda, Nr. 32.
16/ Ebenda, Nr. 73.
17/ Ebenda, Nr. 140.
18/ Ebenda, Nr. 141.
19/ StGBl. 1919, Nr. 42.
20/ Ebenda, Nr. 86.
21/ Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder (RGBl.), Jg. 1918, Nr. 381 vom 26. Oktober 1918.
22/ StGBL. 1918, Nr. 22.
23/ Ebenda, Nr. 31.
24/ Max Lederer, Grundriss des österreichischen Sozialrechts, 2. Aufl., Wien 1932, S. 29.
25/ K. Pribram, a.a.O., S. 645.
26/ Protokolle der konstituierenden Nationalversammlung, 17. Dezember 1919, S. 1332ff. (Hervorhebungen H.H.).
27/ StGBl. 1919, Nr. 181.
28/ Ebenda, Nr. 245.
29/ Julius Braunthal, Die Sozialpolitik der Republik (= Schriftenreihe „12. November“, Nr. 3), Wien 1919, S. 36f.
30/ StGBl. 1919, Nr. 281.
31/ Ebenda, Nr. 268.
32/ O. Bauer, Die österreichische Revolution, a.a.O., S. 177.
33/ Statistisches Handbuch für die Republik Österreich, 1. Jg., Wien 1920, S. 63.
34/ StGBl. 1919, Nr. 283.
35/ Zitiert bei: Fritz Klenner, Die österreichischen Gewerkschaften. Vergangenheit und Gegenwartsprobleme, 1. Band, Wien 1951, S. 562.
36/ StGBl. 1919, Nr. 309.
37/ Otto Bauer, Die Sozialisierungsaktion im ersten Jahre der Republik (= Schriftenreihe „12. November“, Nr. 5), Wien 1919, S. 15.
38/ StGBl. 1919, Nr. 395.
39/ Ebenda, Nr. 209.
40/ Ebenda, Nr. 211.
41/ Ebenda, Nr. 246.
42/ Arbeiter-Zeitung, 22. Mai 1919, S. 3.
43/ StGBl. 1919, Nr. 581.
44/ StGBl. 1920, Nr. 16.
45/ Ebenda, Nr. 100.
46/ Siehe dazu: Erwin Weissel, Die Ohnmacht des Sieges. Arbeiterschaft und Sozialisierung nach dem Ersten Weltkrieg in Österreich (= Veröffentlichungen des Ludwig Boltzmann Instituts für Geschichte der Arbeiterbewegung), Wien 1976.
47/ H. Hautmann, Geschichte der Rätebewegung, a.a.O., S. 341ff.
48/ Laut dem neuen Organisationsstatut der Arbeiterräte vom März 1919 waren alle wählbar, die „in der Beseitigung der kapitalistischen Produktionsweise das Ziel und im Klassenkampf das Mittel der Emanzipation des arbeitenden Volkes erkennen“. Siehe: Die Arbeiterräte Deutschösterreichs. Organisationsstatut, Geschäftsordnung, Geschäftsbehandlung und Adressen der deutschösterreichischen Arbeiterräte, Wien o.J. (1921).
49/ Protokoll des sozialdemokratischen Parteitags 1924. Abgehalten in Salzburg vom 31. Oktober bis 3. November 1924, Wien 1924, S. 212. Hervorhebungen im Original.
50/ Arbeiter-Zeitung, Wien, 2. März 1919, S. 3 (Hervorhebungen H.H.).
51/ Wie die österreichische Sozialdemokratie „opferlos“ zum Sozialismus zu gelangen gedachte, wurde von Otto Bauer in einer Artikelserie in der Arbeiter-Zeitung im Frühjahr 1919 detailliert geschildert. Die Artikel wurden sogleich auch als Broschüre in Massenauflage verbreitet: Otto Bauer, Der Weg zum Sozialismus, Wien 1919.
52/ Otto Bauer, Die Bourgeois-Republik in Österreich, in: Der Kampf, 23. Jg., Wien 1930, S. 199 (Hervorhebungen H.H.).
53/ Otto Bauer, Die Sozialisierungsaktion im ersten Jahre der Republik (= Schriftenreihe „12. November“, Nr. 5), Wien 1919, S. 3.

Quelle: Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nummer 3/2008, September 2008

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