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Linzer Wahlwerbeabkommen begünstigt Großparteien
- Mittwoch, 27. August 2008 @ 12:52

Das Abkommen selbst wird von der KPÖ aber aus grundsätzlichen Erwägungen nicht formell unterzeichnet, weil darin keine zahlenmäßige Beschränkung der das Stadtbild wesentlich stärker als durch die Aufstellung von Plakatständern beeinflussenden kommerziellen Großflächenplakatwerbung der Parlamentsparteien vorgesehen ist. Für die befristete Aufstellung zusätzlicher Großflächenplakate ist laut oö Bauordnung nicht einmal eine Genehmigung erforderlich, womit kleine Parteien die nur A- oder Dreieckständer aufstellen eindeutig benachteiligt sind.
„Auch haben wir auf Grund der Erfahrungen früherer Wahlen den Eindruck, dass die Großparteien mehr als die vereinbarten 100 Plakatständer im Stadtgebiet aufstellen. Auch wurde die Aufstellung teilweise schon vor dem Einreichungsschluß am 22. August und damit einer Unterzeichnung des Wahlwerbeabkommens vorgenommen“, kritisiert KPÖ-Bezirksvorsitzender Roland Hochstöger.
Außerdem sieht die KPÖ eine mangelnde Rechtssicherheit, wenn auf vom Tiefbauamt genehmigten Standorten aufgestellte Plakatständer „konsenslos“ auf Kosten der jeweiligen Partei entfernt werden. Die KPÖ ist der Meinung, dass im Zweifelsfall einer verkehrsbehindernden Aufstellung eine Verständigung der jeweiligen Partei verbunden mit einer kurzfristigen Umstellung der betreffenden Plakatständer einfacher und unbürokratischer wäre.
Zur Kritik an verkehrsbehindernd aufgestellten Plakatständern weist die Linzer KPÖ darauf hin, dass dies bei der Bereitstellung durch öffentliche Plakatierflächen durch die Stadt Linz vermeidbar wäre, weil dann auf Plakatständer verzichtet werden könnte: „Solche öffentlichen Plakatflächen mit einer bestimmten Chancengleichheit für alle Parteien wurden bis in die 80er Jahre in Linz bereitgestellt und sind heute noch in zahlreichen Gemeinden – etwa in Braunau – üblich“, meint Hochstöger.