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Josef Ahrer (1908-34)

  • Sonntag, 17. Februar 2019 @ 08:00
Biografien Geboren am 30. August 1908 in Sankt Ulrich, ledig, erlernter Beruf Bauschlosser, arbeitslos, wohnhaft in Steyr. Er wurde wegen Beteiligung am Aufstand vom 12. Februar 1934 am 17. Februar 1934 vor das Standgericht in Steyr gestellt:

“... über den Antrag des Staatsanwaltes auf Bestrafung des Beschuldigten wegen der Verbrechen des Aufrührens nach Paragraph 72, 74 StG und des Mordes nach Paragraph 134, 135 StG zu Recht erkannt...

... er wird gemäß Paragraph 136 StG Abs. 1 StPO zur Strafe des Todes durch den Strang und gemäß Paragraph 369 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt ... das Verbrechen des Aufrührens nach Paragraph 73 StG begangen zu haben, gemäß Paragraph 259 2.3 StPO freigesprochen.”

Aus der Niederschrift vom 17. Februar 1934 um 23 Uhr 46 Minuten geht hervor, dass der wegen Verbrechen des Mordes verurteilte Ahrer um 23 Uhr 23 Minuten durch den Scharfrichter Franz Wurm durch den Strang hingerichtet wurde. Der Eintritt des Todes wurde durch den Gerichtsarzt Dr. Anton Hain um 23 Uhr 45 Minuten festgestellt.

Dem bei der Hinrichtung von Ahrer Josef am 17. Februar 1934 anwesenden Sachverständigen Gerichtsarzt Dr. Anton Hain wurde eine Gebühr von Schilling 20 zugesprochen. Derselbe hatte auf Rücksicht auf die Nachtzeit (23 Uhr 23 bis 23 Uhr 45) einen Betrag von 30 Schilling angesprochen. Auf Beschluss des Kreisgerichtes Steyr wurde Dr. Anton Hain ein Betrag von 32.40 Schilling zuerkannt.

Aus “Roter Rebell” 1934

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