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Hochschulen: Vor generellen Zugangsbeschränkungen?

  • Dienstag, 8. Januar 2008 @ 11:25
Bildung Zu Weihnachten ließ Wissenschaftsminister Hahn die Katze aus dem Sack: in einem Interview plädierte er für Einführung von generellen Zugangsbeschränkungen für das weiterführende Master- und Doktoratsstudium. Nur noch beim Grundstudium, dem Bachelor-Studium, soll es einen „möglichst freien Zugang“ geben. (1)

Jetzt sollen ExpertInnen Vorschläge dazu entwickeln – über die genaue Beschaffenheit hüllt er sich in Schweigen und spielt den Ball an die Universitäten weiter: „Da sollten die Universitäten ihre speziellen Zugangskriterien überlegen (…) wahrscheinlich werden diese aus einer Mischung aus dem vorhergegangenen Studienerfolg plus Aufnahmeprüfungen bestehen“. (1) Zustimmung signalisiert wie immer die Rektorenkonferenz, fordert diese doch schon lange Aufnahmeverfahren. Rektorenchef Christoph Badelt stellt fest: „Wir streben eine Qualitätsauswahl an“. (1)

Schon derzeit bestehen an fast der Hälfte der österreichischen Universitäten restriktive Zugangsbeschränkungen, begründet wurden deren Einführung 2005 mit dem Urteil des EuGH-Urteil. Am neuen Vorstoß wird erkennbar, dass das Urteil nicht ungelegen kam – dadurch war endlich die konservative Wende Richtung Elite-Unis möglich. Dr. Rotter entlarvte die Taktik schon 2005: „Denn was ist schöner als die von vielen herbeigewünschten Restriktionen des freien Uni-Zuganges vom Europäischen Gerichtshof verordnet zu bekommen, ohne sie auf demokratischen Weg erstreiten zu müssen?“ (2)

Kritik am Vorschlag kommt von der SPÖ, die sich gegen weitere Zugangsbeschränkungen ausspricht. Wieviel solche Aussagen wert sind, wurde spätestens nach der letzten Wahl ersichtlich: es gibt nach wie vor Studiengebühren und die Eurofighter sind t.w. in Österreich gelandet. Auch wenn der Vorstoß Richtung billiger Bakkalaureate für die Massen und weiterführender Studien sowie Elite-Unis für einen erlauchten Kreis von Studierenden derzeit vielleicht noch nicht durchgeführt wird – aufgeschoben ist also nicht aufgehoben.

Auch deshalb, weil in Zukunft auch der Bildungsbereich (vermehrt) wirtschaftlich ausgewertet werden soll und sich mit dem EU-Reformvertrag die Mitgliedsstaaten zu einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ verpflichten. Ebenfalls bekräftigt wird im Vertrag das Bekenntnis zu den Zielen der Lissabonner Strategie: wonach die EU bis 2010 zum wettbewerbfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden soll.(3) Für Christoph Badelt steht fest: „Numerus clausus ist Europa-Norm“. (1)

Statt Eliten brauchen wir einen offenen Hochschulzugang, die Abschaffung der Studiengebühren, eine Studienfinanzierung, die allen das Studieren auch ermöglicht, sowie - als Teil einer gezielten Entwicklungspolitik - die Öffnung der Universitäten für ausländische Studierende aus Ländern des Südens und Ostens.

Anmerkungen:
(1) Die Presse, 22./23.12.2007, S. 1
(2) Der Standard, 8.7.2005, zit. In: guernica 5/2005, S. 9
(3) Lissabon Strategie; EU-Reformvertrag zitieren

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