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Ermittlungen gegen LASK-Fans wegen Hitlergruß eingestellt

  • Dienstag, 18. Dezember 2007 @ 11:42
News Eine auffallende Milde gegenüber rechtsextremen Umtrieben lässt die Justiz in Oberösterreich walten, kritisiert die KPÖ-Oberösterreich. Das jüngste Beispiel dafür ist die Einstellung des Verfahrens gegen drei Aktivisten des LASK-Fanklubs „Commando Urfahr“ LASK-Fans, die im Sommer 2007 auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg mit Hitlergruß posiert und Fotos dieser „Aktion“ versehen mit dem Spruch „Blut und Ehre“ im Internet veröffentlicht hatten, durch die Linzer Staatsanwaltschaft.

Wie aus Kreisen der Staatsanwaltschaft verlautet, wird das Verfahren aus Bagatellgründen eingestellt, um vor Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung zu Jahresbeginn 2008 möglichst viele „Altlasten“ vom Tisch zu haben. Weitere „Begründungen“ sind, dass der Tatort nicht in Österreich war – obwohl der Hitlergruß auch in Deutschland strafbar ist – und dass den drei Beschuldigten angeblich der Vorsatz fehlte.

Ähnlich milde urteilte die Justiz gegen die rasch ausgeforschten, allerdings erst im November 2006 vor Gericht gestellten Mitglieder des Fanklubs „Braunauer Bulldogs“, einem Fanclub des Landesligavereins FC Braunau, die 2005 mit Hitlergruß im KZ Mauthausen posiert hatten. Dieser Anfang 2006 von KPÖ und der Infoladen Wels aufgedeckte Auftritt sorgte durch die brisante Kombination Braunau (Geburtsstadt Hitlers) und Mauthausen (Konzentrationslager) für einen enormen Wirbel, das Medienecho war international, sogar Zeitungen in den USA und Israel berichteten.

Von der Welser Staatsanwaltschaft eingestellt wurde 2006 auch eine bereits zu Jahresende 2005 von Infoladen Wels und KPÖ eingebrachte Anzeige wegen des Verdachtes der Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz gegen den Musikversand „Irdenwerk“ der Tonträger von Musikgruppen, die rechtsextreme und neonazistische Aussagen und Lieder vertrieben hat.

Gegenteilig agiert die Justiz hingegen, wenn rechtsextreme Umtriebe öffentlich aufgezeigt werden: Weil KPÖ und Infoladen in einer Aussendung die politischen Umtriebe des Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler im Zusammenhang mit einer von ihm als Strohmann des neonazistischen Bundes Freier Jugend (BFJ) für den 10. Dezember 2005 in Ried im Innkreis angemeldeten, dann aber behördlich wegen Verdacht auf NS-Widerbetätigung untersagten Demonstration aufgezeigt hatte, klagte Reinthaler die KPÖ und später auch den Infoladen.

Obwohl sechs Zeugen aussagten, dass sie wiederholt und über einen längeren Zeitraum festgestellt hatten, dass auf dem von Reinthaler von 1994 bis 2001 organisierten „Erlebnisflohmärkten“ in der Welser Messehalle NS-Relikte angeboten wurden, gab das Landesgericht Linz im Juli 2007 dem Kläger recht und verurteilte die KPÖ zu einer Entschädigung. Mittlerweile hob das Oberlandesgericht dieses Urteil allerdings wegen einer zu engen Urteilsbegründung und mangelnder Beweiswürdigung auf und verwies das Verfahren zurück an das Landesgericht.

Ebenfalls verurteilt wurden im Juli 2007 auch die „OÖ Nachrichten“ infolge einer Klage des Rechtsextremisten Gottfried Küssel, weil sie diesen in Zusammenhang mit Aktivisten des Bundes Freier Jugend (BFJ) brachten, obwohl dafür sogar Fotos vorgelegt werden konnten. Ein Berufungsverfahren läuft.

„Sowohl für alle antifaschistischen Gruppen als auch für die zuständigen Behörden ist es deprimierend, wenn ihre Ermittlungen durch solche Entscheidungen der Justiz ad absurdum geführt werden“, stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner fest. Die KPÖ fordert Justizministerin Maria Berger zu einer Klarstellung der Rolle der Justiz in Hinblick auf eine ernsthafte Bekämpfung aller rechtsextremen und neonazistischen Aktivitäten entsprechend dem Staatsvertrag, NS-Verbotsgesetz, Abzeichengesetz und anderen einschlägigen Bestimmungen auf.

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