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Regierung plant Verfassungsbruchbeschleunigungsgesetz

  • Donnerstag, 29. November 2007 @ 11:09
Österreich "Speed kills!", war seinerzeit der Khol'sche Leitspruch für die ersten Jahre der schwarz-blauen Regierung. Während bei vielen für die Menschen wichtigen Reformen - wie im Bildungsbereich - nichts weitergeht, im Sozialbereich bereits wieder der Retourgang eingelegt ist (siehe Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz), wird bei Aufrüstung, Militärinterventionismus, Liberalisierung und Privatisierung, Rechtsbeugung und Entrechtung auf die Tube gedrückt.

Bereits am Donnerstag, 29. November 2007 soll die Regierungsvorlage 314 d. B. durch den Verfassungsausschuss im Nationalrat. Am 4. od. 5. Dezember könnte die Vorlage bereits durch das Parlament gejagt werden.

Die Gesetzesänderung bedeutet nicht nur im Bereich des Asylrechts eine kaltblütige Beschneidung der Rechte für die Betroffenen - durch den Bundesasylgerichtshof soll die Möglichkeit die Höchstgerichte (VfGH, VerwGH) anzurufen, beschnitten werden, was in der Zwischenzeit auf eine breite öffentliche Kritik stößt. Auch das Ratifikationsverfahren für EU-Verträge soll vereinfacht werden (vgl. Parlamentskorrespondenz Nr. 868, vom 15.11.2007).

Die Regierung könnte sich damit ein eigenes Bundesverfassungsgesetz über die Ratifikation des EU-Reformvertrages ersparen (Art. 50 BVG) und so den Reformvertrag Monate früher durchs Parlament absegnen lassen. "Speed kills im Jahr 2000 war eine Kampfansage an die demokratischen und sozialen Rechte vieler Menschen in Österreich. Speed kills 2006 ist offensichtlich eine Panikreaktion." meint Boris Lechthaler, Werkstatt Frieden & Solidarität, zum Regierungsentwurf.

"Der Widerstand gegen Aufrüstung und Neoliberalismus im Verfassungsrang, Beschneidung der demokratischen Rechte der BürgerInnen, wie sie im EU-Reformvertrag vorgesehen sind, gewinnt täglich an Breite. Mit jedem Tag werden neue Details dieses "Misthaufens" (Voggenhuber) bekannt. Täglich beginnen sich mehr Menschen für eine Volksabstimmung zu engagieren. Täglich bekommt der Regierungsbeton neue Risse. Deshalb soll im Husch-Husch Verfahren die Abwicklung beschleunigt werden. Wir fordern die Abgeordneten auf, sich nicht missbrauchen zu lassen, und die Zustimmung zu verweigern."

Das Verfassungsgesetz, in dem dies alles drin steht, nennt sich - Achtung! vor dem Lautlesen Zunge aufwärmen! - Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz. In der Öffentlichkeit wird der Eindruck vermittelt, es gehe dabei lediglich um die Entsorgung von Bestimmungen a la Rindfleichvermarktungsrichtlinie aus dem Jahre 1954. Die lange Liste von zu entsorgenden Bestimmungen enthält aber auch so brisante Punkte, wie den Artikel 12 und den Artikel 15 Z. 2 des Staatsvertrags (Beschäftigung von Nazis beim Bundesheer und militärische Zusammenarbeit mit Deutschland).

Gerald Oberansmayr, Redaktion guernica: "Die geopolitischen Veränderungen der Jahre 1989/90 haben die Regierung Vranitzky-Mock derartig enthemmt, dass dieser 1991 einseitig besagten Artikel für obsolet erklärte. 16 Jahre später soll dieser verfassungs- und völkerrechtliche Amoklauf offensichtlich klammheimlich nachträglich legitimiert werden. Immerhin bedeutet der korrekte Umgang mit diesen Bestimmungen, der Ankauf der Eurofighter ist rechtswidrig."

Novelliert wird mit dem Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz auch der Kriegsermächtigungsartikel 23 f der Bundesverfassung. Anstatt diese Chance zu nutzen um das Neutralitätsgesetz wieder uneingeschränkt in Kraft zu setzen und den Art 23 f ersatzlos aus der Bundesverfassung zu streichen, wird der Artikel nur im Hinblick auf die Erwähnung der Westeuropäischen Union angepasst.

Deren Erwähnung ist offensichtlich allein deshalb nicht mehr notwendig, weil die Beistandspflicht der WEU in der Zwischenzeit in den EU-Reformvertrag Eingang gefunden hat. Ulrike Koushan, Werkstatt Frieden & Solidarität: "Es ist ein unerträgliches Faktum, dass mit dem Art. 23f der Bundesverfassung Kanzler und AußenministerIn Kampfeinsätze ohne UN-Mandat im EU-Rat beschließen können. Schon allein deshalb fordern wir alle Abgeordneten, denen die Neutralität noch irgendwie am Herzen liegt, auf, gegen dieses Gesetz zu stimmen!"

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