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Will die ÖVP in Oberösterreich den demokratiepolitischen Ausnahmezustand verhängen?

  • Montag, 19. November 2007 @ 15:10
News „Ein massiv gestörtes Verhältnis zur Demokratie hat offensichtlich die Landes-ÖVP in Hinblick auf die BürgerInnenbefragung zum Börsegang der landeseigenen Energie AG“, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die arroganten Aussagen von ÖVP-Klubchef und Landesparteisekretär Michael Strugl. Die ÖVP-Politiker reagieren auf die legitime und gesetzlich verankerte Forderung nach BürgerInnenmitsprache wie mittelasiatische Despoten mit der Verhängung eines demokratiepolitischen Ausnahmezustandes zwischen Enns und Inn.

Nicht anders nämlich kann interpretiert werden, wenn Strugl behauptet, die notwendigen über 80.000 amtlich oder notariell bestätigten Unterstützungserklärung für das Auflageverfahren würden „nicht fristgerecht“ eingebracht – obwohl dafür gesetzlich ein halbes Jahr bis Mitte Dezember Zeit ist. In sündteuren aus Steuergeldern bezahlten Inseraten behauptet die ÖVP sogar, die UnterstützerInnen der BürgerInnenbefragung seien „in die Irre geführt“ worden und unterstellt ihnen somit politische Dummheit.

Ungeachtet parteipolitischer und wahltaktischer Motive ist der SPÖ demokratiepolitisch positiv anzurechnen, dass sie es mit der Initiative für eine BürgerInnenbefragung einer breiten Öffentlichkeit ermöglicht, sich zur Privatisierung der Energie AG und des öffentlichen Eigentums zu äußern. Die KPÖ bekräftigt ihre Unterstützung für die BürgerInnenbefragung und fordert deren rasche Durchführung: „Ein Börsegang vor Abhaltung der BürgerInnenbefragung – wie das ÖVP und Grüne offensichtlich planen – wäre ein demokratiepolitischer Gewaltakt“, kritisiert Furtlehner und weist darauf hin, dass es ÖVP wie Grünen bei ihrem Beschluss im Landtag am 5. Juli 2007 bereits bekannt war, dass eine BürgerInnenbefragung erfolgen wird.

Die KPÖ betrachtet die BürgerInnenbefragung in dreierlei Hinsicht als politisch wichtig: Erstens ist damit eine breite öffentliche Debatte über den Stellenwert des öffentlichen Eigentums insbesondere in der Grundversorgung mit Energie, Strom, der Abfallbeseitigung usw. verbunden. Zweitens besteht die reale Chance, das Privatisierungsvorhaben von ÖVP, Grünen und FPÖ zu stoppen, wenn eine Mehrheit gegen den Börsegang votiert. Und drittens wäre das auch ein Signal gegen Privatisierungsbestrebungen der SPÖ im Bund und anderen Bundesländern – wie etwa der Steiermark – sowie gegen Bestrebungen das zweite Verstaatlichungsgesetz – das nach wie vor eine öffentliche Mehrheit in der E-Wirtschaft vorschreibt – aufzuheben, wozu eine Zweidrittelmehrheit und somit die Zustimmung der SPÖ notwendig wäre.

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