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Eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag ist durchsetzbar

  • Mittwoch, 24. Oktober 2007 @ 19:47
Europa Unmittelbar nach ihrer Rückkehr aus Lissabon setzte die österreichische Außenministerin Ursula Plassnik ihre Desinformationskampagne zum EU-Reformvertrag fort. In der ORF-Pressestunde am Sonntag, 21. Oktober 2007 pries Plassnik das höhere Gewicht, das kleinere Staaten durch den EU-Reformvertrag erhalten würden.


In Wahrheit werden die Stimmgewichte des größten EU-Mitgliedsstaates Deutschland im wichtigsten EU-Gremium, dem EU-Rat, verdoppelt, während die von Österreich um 43% reduziert werden. Und dies bei einer deutlichen Ausweitung der Agenden, die durch Mehrheit und nicht im Konsens entschieden werden sollen. Unter anderem soll auch die Mitentscheidung der nationalen Parlamente bei Handelsverträgen betreffend die Bereiche Gesundheit, Bildung und soziale Dienste wegfallen. Auch die Verkleinerung der EU-Kommission geht zu Lasten der kleinen Mitgliedsstaaten.

Sosehr auch von seiten der Regierung betoniert wird, die Stimmen, die eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag fordern, werden immer zahlreicher und lauter. International und in Österreich. So beschlossen die TeilnehmerInnen der Konferenz "Für eine Politik des Friedens" beim 2. Sozialforum in Deutschland die entschiedene Ablehnung des EU-Reformvertrags u. a. mit den Worten: "Das geplante Vertragswerk stimmt in allen wesentlichen Teilen inhaltlich mit dem in Frankreich und den Niederlanden abgelehnten EU-Verfassungsvertrag überein. Insofern ist die Verabschiedung des Reformvertrags ein grober Verstoß gegen die demokratischen Grundregeln".

In Österreich mehren sich die Stimmen auch von Befürwortern des EU-Reformvertrages für die Durchführung einer Volksabstimmung. So hat sich noch unmittelbar vor dem Lissaboner Gipfel der stv. Bundesvorsitzende der SPÖ, Erich Haider, für die Durchführung einer Volksabstimmung ausgesprochen, ebenso der Vorsitzende des SP-Pensionistenverbandes, Charly Blecha. Auch die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen gewinnen an Breite. Den von der Werkstatt Frieden&Solidarität initiierten offenen Brief an die Abgeordneten zum Nationalrat (siehe unter: www.werkstatt.or.at) haben in der Zwischenzeit über 1.000 Menschen unterzeichnet. Eine On-Line Petition mit der Forderung nach Volksabstimmung (www.volxabstimmung.at) wird bereits von 21 zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt. Unter anderem hat sich auch die ArGe Daten in diese Kampagne eingeklinkt.

Wenig hilfreich sind die Versuche von FPÖ und BZÖ, die Forderung nach Durchführung einer Volksabstimmung für ihre parteipolitischen Zwecke zu missbrauchen. An dieser Stelle muss daran erinnert werden, daß die FPÖ im März 2005 geschlossen gegen eine Volksabstimmung über den EU-Verfassungsvertrag gestimmt hat. Durch die Verknüpfung der Diskussion um den EU-Reformvertrag mit der Türkeibeitrittsdebatte entpuppt sich die FPÖ als Hilfstruppe der Regierung. Mit dem Hinweis, den Türkeibeitritt sowieso einem Plebiszit unterwerfen zu wollen, soll der Druck aus der Debatte um den Reformvertrag genommen werden.

Eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag ist durchsetzbar. Bereits ein Drittel der National- oder Bundesratsabgeordneten kann gemäß Art. 44 (3) B-VG eine Volksabstimmung erzwingen. Jeder einzelne Abgeordnete ist gefordert, diese weitreichende Entscheidung eigenständig zu verantworten. Notwendig ist, dass sich die Menschen selbst ermächtigen. Der erste Schritt dafür ist, sich selbst aktiv über den EU-Reformvertrag zu informieren. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass wir von der Regierung bewusst bemogelt werden.

Selbst der glühende Verfechter der EU-Verfassung und grüne EP-Parlamentarier, Johannes Voggenhuber, meint in der Zwischenzeit: "Dieser sich öffnende Abgrund des Misstrauens kann nicht überwunden werden, in dem man die Bürger ausbootet, die Parlamente ausbootet, die Öffentlichkeit ausbootet!" (Der Standard, 19.10.2007). Wer sich nicht ausbooten lassen will, muss wissen, was beschlossen werden soll. Der zweite Schritt ist, die Forderung nach Volksabstimmung unüberhorbar werden zu lassen.

Möglichst viele Abgeordnete müssen beständig mit dieser Forderung konfrontiert werden. Doch nicht nur diese, auch andere gesellschaftliche Vertretungskörper, Landtage, Gemeinderäte, etc. müssen sich mit dieser Forderung auseinandersetzen. Der Mauschelei hinter verschlossenen Kabinettstüren muss die Mobilisierung der Öffentlichkeit entgegengesetzt werden.

Eine Aufrüstungsverpflichtung, die Selbstermächtigung zu globalen Militärinterventionen, hemmungslose Liberalisierung und Privatisierung können nicht Recht werden. Nicht in unserem Namen. Wenn uns das Recht über den EU-Reformvertrag abzustimmen verweigert wird, müssen wir die Gefolgschaft verweigern. Wenn wir selbst Abstimmungen organisieren, können wir das zum Ausdruck bringen.

Quelle: www.werkstatt.or.at

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