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Die KPÖ zur Wahlrechtsreform

  • Donnerstag, 19. April 2007 @ 23:17
Wahlen Im Koalitionsabkommen von SPÖ und ÖVP für die Periode 2007-2010 ist unter anderem auch eine Wahlrechtsreform vorgesehen. Der Regierungsentwurf umfasst im Wesentlichen die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung der Briefwahl und die Ausweitung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Weiters sind laut Regierungsabkommen Präzisierungen im Verhältnis zwischen politischen und Wahlparteien sowie zwischen Partei und Klub geplant und es ist eine Prüfung einer elektronischer Stimmabgabe (e-Voting) vorgesehen.

Die KPÖ begrüßt das in einigen Bundesländern für Landtags- und Gemeinderatswahlen bereits eingeführte Wahlrecht mit 16 auch bei Nationalratswahlen und sieht auch in der Briefwahl eine gewisse Verbesserung. Sie ist jedoch aus Datenschutzgründen skeptisch bezüglich einer elektronischen Stimmabgabe und lehnt die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre entschieden ab, da dies die Wahlmöglichkeit der BürgerInnen deutlich einschränkt.

Die wesentlichsten Fragen werden in der geplanten Wahlrechtsreform jedoch nicht angeschnitten, nämlich ein Wahlrecht zu schaffen, bei dem jede Stimme gleich viel wert ist. Der Kernpunkt des derzeitigen Wahlrechts ist die Notwendigkeit eines (ca. 26.000 Stimmen teuren) Grundmandats in einem der 43 Regionalwahlkreise im ersten Ermittlungsverfahren oder mehr als vier Prozent der Stimmen im zweiten (auf Landesebene) und dritten (auf Bundesebene) Ermittlungsverfahren um ein Mandat im 183-köpfigen Nationalrat zu erreichen. Wie paradox diese Regelung ist, zeigt sich daran, dass in mehreren Fällen (LIF 1999, MATIN 2006) Listen in einzelnen Bundesländern die Wahlzahl deutlich überschritten haben, aber trotzdem kein Mandat erreichten.

Als Argument für diese undemokratische Hürde wird von den Parlamentsparteien angeführt, es gelte damit zu verhindern, dass Kleinparteien ins Parlament kommen, um somit klare Mehrheiten zu schaffen und die Regierungsbildung zu erleichtern. Gerade das Ergebnis der Nationalratswahl 2006 hat jedoch das Gegenteil gezeigt, indem nämlich trotz dieser Hürde die Regierungsbildung sehr schwierig war und letztlich eine Neuauflage der großen Koalition als einzige Option übrig blieb. Klar abgelehnt wird von der KPÖ die im Zusammenhang mit Wahlrechtsreformen immer wieder aufgeworfene Forderung nach Einführung eines Mehrheitswahlrechts nach dem Muster Großbritanniens oder Frankreichs.

Die Beispiele anderer Länder wie etwa Estland, Finnland, Belgien, Niederlande oder die Schweiz, wo es keine derartigen Mandatshürden gibt, beweisen hingegen, dass dies nicht nur mehr politische Vielfalt in den jeweiligen Parlamenten, sondern auch konstruktive Regierungsbildungen ermöglicht.

Wir sehen durch die 4-Prozent-Hürde den Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss, verletzt: Einerseits weil dadurch viele Menschen mit dem Argument der „verlorenen Stimme“ abgehalten werden, eine kleine Partei zu wählen. Andererseits, weil die trotzdem für eine kleinere Partei abgegebenen Stimmen bei der Mandatszuweisung unberücksichtigt bleiben und damit faktisch annulliert werden, wenn das Parteiergebnis bundesweit unter vier Prozent liegt. Damit sehen wir den Gleichheitsgrundsatz und somit auch die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers verletzt.

Eine Wahlrechtsreform die zu einer Demokratisierung führt, müsste auch die Abschaffung der undemokratischen Unterstützungserklärungen beinhalten. Derzeit sind für eine bundesweite Kandidatur 2.600 Unterstützungserklärungen erforderlich, die erschwerend persönlich beim Amt zu leisten, wobei insbesondere in ländlichen Regionen die formale Amtsverschwiegenheit kaum gewährleistet ist und die Öffnungszeiten der Gemeindeämter vielfach für Berufstätige unzumutbar sind. Für Parlamentsparteien genügen hingegen für eine Kandidatur die Unterschriften von drei Abgeordneten. Diese können zudem für beliebig viele Parteien unterschreiben, während Unterstützungserklärungen von „gewöhnlichen“ BürgerInnen explizit nur für eine Partei anerkannt werden.

Eine weitere Schlüsselfrage einer demokratischen Wahlrechtsreform ist die Einführung des Wahlrechts für MigrantInnen. Derzeit sind lediglich BürgerInnen anderer EU-Mitgliedsländer bei Europaparlamentswahlen und Gemeinderatswahlen wahlberechtigt. Menschen aus Nicht-EU-Ländern sind hingegen vom Wahlrecht generell ausgeschlossen. Die KPÖ ist der Auffassung, dass Menschen die in Österreich leben, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen auch alle Rechte, darunter auch das Wahlrecht erhalten müssen.

Zusammengefasst fordert die KPÖ:
- Abschaffung der 4-Prozent-Hürde um jeder Stimme das gleiche Gewicht zu geben
- Abschaffung der Unterstützungserfordernisse als Voraussetzung der Kandidatur
- als Mindestforderung aber, dass die Unterstützungserklärungen keine persönliche Vorsprache benötigen und/oder
- dass die Unterstützungserklärungen auf jedem Gemeindeamt oder per Internet abgegeben werden können
- Wahlrecht für alle in Österreich lebenden Menschen

KPÖ-Bundesausschuss 19. April 2007

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