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Welser Rechtsextremist als Strohmann des neonazistischen BFJ

  • Freitag, 30. März 2007 @ 20:35
News Die KPÖ-Oberösterreich wurde vom Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler geklagt, weil sie in einer Presseaussendung zur Anmeldung einer Demonstration am 10. Dezember 2006 in Ried im Innkreis durch Reinthaler als Strohmann des neonazistischen Bundes Freier Jugend (BFJ) dessen politische Aktivitäten darstellte. Konkret geht es dabei vor allem um den Verkauf von NS-Relikten auf den von Reinthaler bis 2001 in den Welser Messehallen organisierten „Erlebnisflohmärkten“. Auch bei der zweiten Verhandlung am 30. März im Linzer Landesgericht erschien Reinthaler wieder mit „Porno-Jäger“ Martin Humer und einigen Neonazis aus dem Umfeld des BFJ als Gefolge.

Bei der Verhandlung sagte Gerhard Obermayr von der Bezirkshauptmannschaft Ried als Zeuge aus, dass sich eine von Reinthaler für den 18. März 2006 in Ried angemeldete und nicht untersagte Demonstration unter dem Titel „Für unser Hoamatland“ als Veranstaltung des BFJ herausgestellt hatte und der BFJ diese im Internet auch als „gelungene Veranstaltung“ darstellte. Als Konsequenz daraus wurden von der Bezirkshauptmannschaft auch auf Grund von Ermittlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz die von Reinthaler für den 27. Mai unter dem Titel „Multikulti beenden“ und für den 10. Dezember zum „Tag der Menschenrechte“ angemeldeten Versammlungen untersagt.

An beiden Terminen war es jedoch ungeachtet der Untersagung zu Aktivitäten des BFJ gekommen. Für die untersagte Kundgebung am 27. Mai hatte Reinthaler sogar mit einem Postwurf an die Rieder Haushalte aufgerufen, wie der Zeuge Gerhard Ziegler als Teilnehmer einer antifaschistischen Gegenkundgebung an diesem Tag berichtete. Auch hatten BFJ-Aktivisten mit verklebtem Mund als Protest gegen die Untersagung der von Reinthaler angemeldeten Kundgebung im Rieder Stadtgebiet demonstriert. Am 10. Dezember marschierte Reinthaler persönlich mit weiteren Personen trotz Verbot der Kundgebung mit einem Sarg herum. Dabei waren auch mehrere BFJ-Aktivisten beteiligt, wie der Zeuge Markus Rachbauer aus Wels berichtete. Rachbauer bestätigte auch, dass laut seiner Beobachtung auf Reinthalers „Erlebnisflohmarkt“ am 11. März 2001 bei einem Stand auch „Mein Kampf“ zum Kauf angeboten wurde.

Seitens der Welser Polizei berichtete Manfred Holzner als Zeuge, dass er auf Reinthalers Flohmarkt eine Hitler-Büste beschlagnahmt hatte. Sowohl er als auch der Welser Journalist Gerald Nowak bestätigten, dass Reinthaler bei einer Lautsprecherdurchsage am Flohmarkt unter dem Applaus von Standbetreibern erklärt hatte, dass es verboten sei Sachen von Hitler zu verkaufen, jedoch erlaubt sei Dinge von Stalin anzubieten, was Rechtsanwalt Andreas Löw als Rechtsvertreter der KPÖ als „Verhöhnung des NS-Gesetzes“ interpretierte. Laut Nowak wurden bei einem Rundgang am Flohmarkt im Februar 2001 eine „auffallende Menge“ von Orden, Dolchen mit SS-Rune, einschlägige Bücher und anderen NS-Devotionalien festgestellt, was Reinthaler jedoch als belanglos dargestellt hatte. Nowak hatte auch selber gesehen, wie sich einige Standbetreiber mit dem Hitlergruß verabschiedet und beim Erscheinen der Polizei von Händlern NS-Devotionalien in Kisten verpackt und rasch entfernt wurden.

Der frühere Leiter des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW), Wolfgang Neugebauer, berichtete, dass er seit etwa 15 Jahren die einschlägigen Tätigkeiten Reinthalers verfolgt. Laut seiner Aussage wurde das DÖW von zahlreichen Personen und Medien aus Oberösterreich mit Informationen und Beschwerden über den Handel mit NS-Relikten auf Reinthalers Flohmarkt konfrontiert, bis letztlich die Welser Messe 2001 den Vertrag Reinthalers nicht mehr verlängerte. Als Neugebauer berichtete, dass er von Reinthaler 1996 einen Strick mit der Aufforderung diesen anzuwenden zugeschickt erhalten hatte, reagierten dieser und sein Anwalt Klaus Burgholzer mit Gelächter, wozu Richter Klaus-Peter Bittmann sein deutliches Befremden ausdrückte.

Neugebauer stellte weiter fest, dass der Flohmarkt nur einen kleinen Teil von Reinthalers bis in die jüngste Zeit reichenden Aktivitäten darstellt. Als Beispiel führte er an, dass Reinthaler 2006 bei einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP) – die laut Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer eine rechtsradikale Organisation ist und gegen das NS-Verbotsgesetz verstößt – referiert hatte.

Die Verhandlung wurde auf den 27. April vertagt und wird mit einer Einvernahme Reinthalers – der zuletzt die Verhaftung von drei führenden BFJ-Aktivisten nach einer am 17. März 2007 in Sankt Johann im Pongau aufgelöste Versammlung des BFJ mit „Gestapo-Methoden“ verglichen hatte und bei dem auch eine Hausdurchsuchung stattfand – fortgesetzt. Weiters wird ein auskunftsbefugter Vertreter der Welser Messe als Zeuge geladen, der über die Umstände die zur Beendigung des Vertrages mit Reinthaler geführt hatten informieren soll.

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