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Demokratisierung kontra mehrheitsförderndes Wahlrecht

  • Montag, 13. November 2006 @ 12:17
News Im Zusammenhang mit den Querelen um eine Regierungsbildung werden verstärkt Überlegungen für ein mehrheitsförderndes Wahlrecht bei der Nationalratswahl diskutiert. Die KPÖ-Oberösterreich sieht darin eine Tendenz zur weiteren Entdemokratisierung und stellt dem ihre Forderung nach einer Demokratisierung des Wahlrechts gegenüber.

Die massiven Hürden für einen Einzug in den Nationalrat beginnen mit der Notwendigkeit von 2.600 amtlich beglaubigten Unterstützungserklärungen, damit Parteien die nicht im Parlament vertreten sind überhaupt kandidieren können. Ein Grundmandats – das rund 26.000 Stimmen in einem der 43 Regionalwahlkreise erfordert – oder das bundesweite Überspringen der 4-Prozent-Hürde werden bekanntlich immer damit argumentiert, dass nicht durch zahlreiche Kleinparteien im Parlament die Regierungsbildung erschwert wird.

„Das Wahlergebnis vom 1. Oktober 2006 hat diese Auffassung jedoch in aller Deutlichkeit widerlegt“, meint KPÖ-Landessekretär Leo Furtlehner. Nach dem jetzigen Stand ist weder eine Koalition von SPÖ und ÖVP noch in anderer Parteienkonstellation möglich, eine zeitlich befristete Minderheitsregierung mit folgenden Neuwahlen wird immer wahrscheinlicher. Ein Staatsnotstand wie teilweise argumentiert wird, liegt jedoch in keiner Weise vor, wie auch der Verfassungsrechtler Manfred Welan feststellt.

Die Gründe dafür sind allerdings nicht die Differenzen zwischen den Parlamentsparteien, sondern vielmehr ihre inhaltliche Nähe auf der Basis einer zu 80 Prozent ohnehin bereits durch mit österreichischer Zustimmung erfolgten EU-Auflagen bestimmten Politik, die sie gegenüber der Bevölkerung durch entsprechende theatralische Abgrenzungen überspielen müssen. Anders als das politische Establishment plädieren laut einer Imas-Umfrage 58 Prozent der Befragten für das Verhältniswahlrecht.

Modelle wie jene des Grazer Juristen Klaus Poier, welcher der stimmenstärksten Partei automatisch 92 der 183 Mandate zuweisen und die restlichen auf die anderen Parteien aufteilen will, lehnt die KPÖ ebenso ab wie ein Mehrheitswahlrecht nach dem Muster Großbritanniens. Auch eine Übernahme des deutschen Zweistimmenwahlrechts mit 5-Prozent-Hürde wie vom rechten SPÖler Norbert Leser vorgeschlagen wurde ist keine Alternative.

Geradezu absurd ist der Vorschlag der steirischen ÖVP-Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder, welche die fiktiven Stimmen der NichtwählerInnen der stimmenstärksten Partei zuschlagen möchte. Ebenso lehnt die KPÖ den Konsens im vorläufig gescheiterten Verfassungskonvent ab, bundesweit bei Nationalrats- und Landtagswahlen einheitlich eine 5-Prozent-Hürde einzuführen, den Konventspräsident Franz Fiedler jetzt wieder aufwärmte.

Im Sinne einer konsequenten Demokratisierung tritt die KPÖ dafür ein, dass jede Stimme gleich viel wert ist und daher sowohl die Grundmandatshürde als auch die 4-Prozent-Klausel im zweiten Ermittlungsverfahren auf Landesebene bzw. im dritten Ermittlungsverfahren auf Bundesebene ersatzlos abgeschafft wird. Einige zusätzliche Parteien würden zweifellos zu einer Belebung des in neoliberaler Politik erstarrten Nationalrates im Sinne des jetzt zumindest kurzfristig entdeckten Parlamentarismus führen.

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