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Resolutionen des 6. Netzwerktreffens

  • Samstag, 14. Oktober 2006 @ 20:57
Antifa Beim 6. Netzwerktreffen des OÖ Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus am 14. Oktober 2006 im Bildungshaus Schloss Puchberg bei Wels wurden folgende Resolutionen beschlossen:

Resolution 1: Neonazismus ist kein Kavaliersdelikt

Wir fordern endlich ein konsequentes Vorgehen von Sicherheitsbehörden und Justiz:
• Es ist untragbar, dass die Sicherheitsbehörden heuer zwei Mal einen Neonazi-Marsch des „Bundes Freier Jugend“ (BFJ) durch Ried im Innkreis zugelassen und in einem Fall sogar friedlich protestierende Antifaschistinnen festgenommen haben.
• Es ist untragbar, dass der Landesleiter des Verfassungsschutzes öffentlich erklärt hat, in Oberösterreich sei nur ein gutes Dutzend Neonazis „auffällig“ - eine krasse Verharmlosung fern der Realität.
• Es ist untragbar, dass gegen BFJ-Aktivisten seit eineinhalb Jahren ein Strafverfahren anhängig ist, aber trotz zahlreicher Tatbestände und Beweise noch immer keine Anklage erhoben wurde.

Das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus fordert Sicherheitsbehörden und Justiz auf, endlich im Sinne der antifaschistischen Normen der österreichischen Bundesverfassung (Art. 9 Staatsvertrag, Verbotsgesetz) zu handeln und konsequent gegen neonazistische Umtriebe wie die des „Bundes Freier Jugend“ (BFJ) vorzugehen! Neonazismus ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!

Resolution 2: Das Recht auf Familienleben ist unteilbar! Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die österreichische Fremdenpolitik und das neue Fremdenrechtspaket verhindern, dass in diesem Land Familien in Ruhe und ohne Angst leben können. Binationale Familien sind durch diese Politik diskriminiert und in ihrer Existenz bedroht: die Tatsache, mit einem/r Österreicherin verheiratet zu sein, berechtigt nicht automatisch zum legalen Aufenthalt in Österreich.

Der Gesetzgeber verlangt seit 1.1.2006 eine Antragstellung um Aufenthaltstitel im Herkunftsland. Das bedeutet eine Trennung auf unbestimmte Zeit mit ungewissem Ausgang - ohne jede Garantie, in Österreich zusammenleben zu können. Die nicht-österreichischen Partnerinnen ohne Aufenthaltstitel können jederzeit des Landes verwiesen werden. Jedes Klingeln an der Tür kann die Polizei sein, um den/die Partnerin bis zu zehn Monate ins Gefängnis zu bringen und anschließend abzuschieben in ein Land, aus dem er/sie geflüchtet ist.

Ohne Aufenthaltstitel gibt es keine Arbeitserlaubnis. Das seit 2006 geforderte Mindesteinkommen von mehr als Euro 1.000 muss von der/dem österreichischen Partnerin alleine aufgebracht werden, was für viele nicht erfüllbar ist.

Für so genannte Drittstaatsangehörige ist es nahezu unmöglich, legal ein- bzw. auszureisen oder zu überleben, daher kommt es sehr schnell zu einer Verhängung von Aufenthaltsverboten und Ausweisungen, was ein gemeinsames Familienleben verhindert. Österreicherinnen, die eine Ehe mit einer/m so genannter/n Drittstaatsangehörigen schließen, sind grundsätzlich verdächtig und werden kriminalisiert.

Wir fordern:
• Bedingungsloses Arbeits- und Aufenthaltsrecht für die nichtösterreichischen Ehepartnerinnen!
• Sofortige Erteilung von Aufenthaltstiteln für ehemalige und derzeitige in Österreich verheiratete Asylwerberinnen, unabhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung
• Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen und Partnerlnnenschaften
• Gleiche Chancen zur Reintegration und Resozialisierung von so genannten „Drittstaatsangehörigen“ mit Aufenthaltsverbot und/oder ohne Papiere
• Entkriminalisierung von binationalen Ehen

Resolution 3: Reform der Fremdengesetzgebung

Anfang Oktober jährte sich der Todestag von Yancuba Ceesay, der während seiner Schubhaft in Linz verstarb. Wir kritisieren, dass die zuständigen Behörden keine Maßnahmen gesetzt haben, um weitere Todesfälle zu verhindern.
• Der Unabhängige Verwaltungssenat verurteilte die Fremdenbehörde wegen Rechtswidrigkeit der Schubhaft und stellt im Verfahren eindeutig mangelhafte medizinische Betreuung fest.
• Der Staatsanwalt sieht trotz gegenteiliger Empfehlungen von Justizministerin Gastinger keine Veranlassung die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
• Auch der Landessicherheitsrat des Landes 00 sieht keinen Handlungsbedarf.
• Die dringenden Forderungen nach Transparenz, z.B. uneingeschränkter Zugang für Menschenrechtsorganisationen zur Schubhaft, um rechtliche Beratung bzw. ausreichende Kommunikation der Schubhäftlinge mit der Außenwelt bzw. auch mit Beamten im PAZ zu ermöglichen, blieb bis dato ungehört.

Hinter den Mauern der Schubhaftgefängnisse verschwinden täglich immer mehr Menschen von denen niemand weiß, was mit ihnen geschieht. Durch eine menschenverachtende Fremdengesetzgebung werden Familien auseinander gerissen, auch nachweislich Traumatisierte in Nacht- und Nebelaktionen in so genannte sichere Drittländer, wie Polen abgeschoben. Durch Kettenabschiebungen werden sie häufig den Verfolgern in ihren Heimatländern wieder ausgeliefert. Was hier hinter den Mauern des Schweigens passiert ist eines demokratische Staates unwürdig!

Wir fordern die neue Regierung auf, die Fremdenrechtsgesetze im Sinne eines humanistischen Weltbildes zu reformieren, insbesondere traumatisierte Flüchtlinge Schutz zu gewähren, Asylwerberinnen nicht in Schubhaft zu nehmen und die Schubhaft für Menschenrechtsorganisationen zu öffnen. Der Fall Yankuba Ceesay darf sich nicht wiederholen!

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