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Die KPÖ zu Fragen der Psychotherapie

  • Montag, 4. September 2006 @ 09:17
Gesundheit Stellungnahme der KPÖ zum Fragebogen des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP)

1. In der Beilage erhalten Sie einen mit „Grundsatzpolitische Positionen zur Psychotherapie“ übertitelten Text. Sehen Sie sich in der Lage, diese Positionen und deren Verankerung in einem künftigen Regierungsübereinkommen zu unterstützen?

Die Psychotherapie soll vorrangig ambulant und flächendeckend erfolgen. Ob dies durch niedergelassene freiberufliche PTh geschehen muss ist nicht nachvollziehbar. Sie kann genauso gut und manchmal besser durch angestellte PTh erfolgen, besonders bei komplexen psychischen Problemen, die freie Wahl der/s PTh soll soweit als möglich gegeben sein. Eine bundesweite gleiche Rechts- und Versorgungslage ist auf jeden Fall anzustreben. Die Abgeltung der Dienstleistungshonorare soll auch die Einkommenssituation der KlientInnen berücksichtigen. PTh soll auf jeden Fall auch als Sachleistung angeboten werden. Besonders wichtig ist eine niederschwellige Angebotsform der PTh, damit sie einer breiteren Bevölkerungsgruppe und zugänglich wird.

2. Unterstützen Sie die unverzügliche Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Psychotherapie durch eine bundesweit einheitliche gesamtvertragliche Regelung im Sinne des § 349 (2) ASVG?

Grundsätzlich ja, es kommt darauf wie sie im Detail aussehen wird. Wir sind vor allem der Auffassung, dass in einem solchen Gesamtvertrag auch eine Versorgungspflicht geregelt werden muss.

3. Die von den Krankenversicherungsträgern durchgesetzten privaten „Versorgungsverträge“ mit so genannten Versorgungsvereinen werden von namhaften Rechtsexpertinnen als rechtswidrig und als Versuch gewertet, die im ASVG vorgesehene Kostenerstattung für die psychotherapeutische Behandlung (den Psychotherapie-Patientinnen stünde 80 Prozent des Sachleistungstarifes zu) zu umgehen. Sind Sie bereit, sich für eine ASVG-Änderung einzusetzen, die die Kostenerstattung in der Höhe von 80 Prozent des vertraglichen Tarifes für die Sachleistungsstunde gewährleistet?

Diese Regelungen ermöglichen derzeit vielen Klientinnen den Zugang zur Psychotherapie den sie sonst nicht hätten. Bei der Neugestaltung der bedarfgerechten Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen ist auch auf die Interessen und Bedürfnisse der Klientinnen Rücksicht zu nehmen. Grundsätzlich sind die Gestaltung der Versorgung und die Abgeltung der Leistung zwei getrennte Belange und sollten nicht miteinander verknüpft werden.

4. Seit Anfang dieses Jahres liegt ein Gesetzesentwurf für eine gesetzliche Berufsvertretung (selbstverwaltete öffentlich-rechtliche Interessenvertretung) der Psychotherapeutinnen vor. Der Entwurf wurde im Auftrag der amtierenden Bundesministerin in Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) und dem ÖBVP ausgearbeitet. Die Gesundheitsministerin sah jedoch den politischen Konsens für die Gesetzwerdung noch in dieser Legislaturperiode nicht ausreichend gegeben und hat zur Unterstützung dieser gesundheitspolitischen Zielsetzung eine Befragung unter allen Psychotherapeutinnen für September 2006 beauftragt.
Die Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen und laut Mitgliederbefragung 81 Prozent der Mitglieder des ÖBVP sehen in der Etablierung einer gesetzlichen Berufsvertretung ein vorrangiges Ziel, um der Psychotherapie mehr Gewicht im Gesundheitswesen zu verleihen und um eine bessere Ausgangsposition für die Erreichung der flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung zu erwirken. Sehen Sie sich in der Lage, die Entstehung der öffentlich-rechtlichen Berufsvertretung der Psychotherapeutinnen zu unterstützen und in Ihrer politischen Partei dafür einzutreten?

Eine institutionalisierte Berufsvertretung ersehen wir als grundsätzlich sinnvoll an. Sie sollte in einer Organisationsform geschaffen werden, die demokratische transparente Interessensvertretung ermöglicht. Die bekannten negativen Erscheinungen (Funktionärskaste, starre Strukturen, interne Machtkämpfe einzelner Interessengruppen, Fraktionierung) mancher Standesvertretungen sollten als warnendes Beispiel dienen.

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