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Poet des Teufels

  • Montag, 14. August 2006 @ 17:21
Kultur Von Kurt Palm

Was hat Anna Netrebko, was Bert Brecht nicht hatte? 1950 wurde dem Jahrhundert-Dichter die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen: doch kein Jubel weit und breit, dafür alsbald die Rede vom „größten Kulturskandal der Zweiten Republik“.

Die Schreckensmeldung stand zu erst in den „Salzburger Nachrichten“ und lautete: „Kulturbolschewistische Atombombe auf Österreich abgeworfen“. Das „Linzer Volksblatt“ wiederum titelte empört: „Er dürfte ein gefährlicher Agent sein! Und den lassen wir herein!“ In anderen Blättern war noch die Rede vom „Poeten des Teufels“, von einer „literarischen Ausgeburt“ und vom „größten Kulturskandal der Zweiten Republik“.

Den Anlass für diese Pamphlete, die im Oktober und November 1951 in österreichischen Zeitungen erschienen, bildete ein Dokument, das unter der Zahl 3949/ LAD/50 bereits am 12. April 1950 von der Salzburger Landesregierung ausgestellt worden war, nämlich die „Urkunde über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Herrn Berthold Brecht, Beruf: Schriftsteller, geboren am 10. Februar 1898 in Augsburg“. Wochenlang stand die durch diese Urkunde ausgelöste „Affäre Brecht“ im Mittelpunkt des medialen Interesses und beschäftigte in weiterer Folge nicht nur den Salzburger Landtag, sondern auch den österreichischen Nationalrat und den Ministerrat.

Um zu verstehen, weshalb sich Brecht nach seiner Rückkehr aus dem Exil ausgerechnet um einen österreichischen Pass bemühte, empfiehlt es sich, einen Blick auf das Jahr 1947 zu werfen. Als Brecht im November dieses Jahres, aus den USA kommend, wieder europäischen Boden betrat, waren er und seine Frau, die Schauspielerin Helene Weigel, noch immer staatenlos. Mit Bescheid vom 8. Juni 1935 war den beiden ja die deutsche Staatsbürgerschaft „wegen Schädigung der deutschen Belange und Verstoßes gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk“ aberkannt worden. Nach 15-jährigem Exil in Dänemark, Schweden, Finnland, der UdSSR und den USA ließen sich Brecht und Weigel zunächst einmal in der Schweiz nieder, um die Lage zu sondieren. Für die staatenlosen Emigranten waren die Lebensbedingungen in der Schweiz allerdings alles andere als angenehm, da ihnen die ausländerfeindlichen Behörden wegen fehlender Papiere ständig Schwierigkeiten machten.

In dieser Situation lernte Brecht im Frühjahr 1948 in Zürich den jungen österreichischen Komponisten Gottfried von Einem kennen, der sich als Mitglied des Direktoriums der Salzburger Festspiele um eine geistige Neuorientierung der Festspiele bemühte. Den Kontakt hergestellt hatte Brechts langjähriger Freund und Bühnenbildner, Caspar Neher, der für Gottfried von Einems Oper „Dantons Tod“ bei den Salzburger Festspielen 1947 die Ausstattung gemacht hatte. Für Gottfried von Einem war bald klar, dass Brecht bei der Neugestaltung der Festspiele eine wichtige Rolle spielen sollte.

In einem Gespräch, das ich 1983 mit von Einem führte, sagte er dazu: „Einer unserer Pläne sah vor, dass Berthold Viertel Intendant des Landestheaters werden sollte, Erich Engel Oberspielleiter und Brecht Dramaturg. Brecht war damit sehr einverstanden und machte gleich einige Vorschläge. Beispielsweise wollte er bei den Festspielen nicht nur den ,Kaukasischen Kreidekreis', sondern auch den ,Faust' inszenieren. Und zwar beide Teile an einem Abend. Den Faust sollte Fritz Kortner und den Mephisto Peter Lorre spielen.“ Aber diese Pläne mussten so lange als undurchführbar gelten, solange Brecht keine brauchbaren Papiere hatte.

Als sich Brecht im Frühjahr 1949 wieder in Zürich aufhielt, um mit von Einem und Caspar Neher Details für Salzburg zu besprechen, machten die Schweizer Behörden neuerlich Schwierigkeiten. In dieser Situation hatte Brecht die Idee, sich um einen österreichischen Pass zu bemühen und schlug von Einem kurzerhand einen Handel vor: Er würde für Salzburg ein Festspiel schreiben, wenn er dafür einen Pass bekäme. Brecht: „Ich weiß jetzt auch ein Äquivalent, mehr für mich wert als Vorschuss irgendwelcher Art; das wäre ein Asyl, also ein Pass. Wenn das überhaupt möglich wäre, so sollte es natürlich ohne jede Publizität gemacht werden.“

Gottfried von Einem war mit dem Handel einverstanden und ebnete Brecht bei den verschiedenen Behörden in Salzburg und Wien den Weg. In Briefen an Unterrichtsminister Felix Hurdes (ÖVP), Landeshauptmann Josef Rehrl (ÖVP) und Salzburgs Bürgermeister Anton Neumayr (SPÖ) begründete Brecht sein Ansuchen um die österreichische Staatsbürgerschaft damit, dass er „in einem Lande geistig arbeiten möchte, welches die entsprechende Atmosphäre dazu bietet“. 1983 erzählte Gottfried von Einem, dass diese Briefe in Wirklichkeit der Leiter der Bundestheaterverwaltung, Egon Hilbert, geschrieben habe, der in seiner Funktion als Direktoriumsmitglied der Festspiele ebenfalls an einer künstlerischen Neuorientierung interessiert war. Hilbert wollte Brecht übrigens auch als Regisseur für das Burgtheater gewinnen.

Ein Jahr lang dauerte der Aktenweg, der fünf verschiedene Ämter und Ministerien beschäftigte: den Magistrat Salzburg, die Salzburger Landesregierung, das Unterrichtsministerium, das Innenministerium und den Ministerrat. Sämtliche dieser Institutionen stimmten Brechts Ansuchen zu, wobei die Gründe dafür von völliger Ahnungslosigkeit bis zur Hoffnung auf Deviseneinnahmen durch eine Zusammenarbeit Brechts mit österreichischen Theatern und Verlagen reichten. In der Zwischenzeit hatte Brecht mit seiner Arbeit am Festspiel „Salzburger Totentanz“ begonnen, über das Gottfried von Einem berichtete: „Dieses Stück hätte wie der ,Jedermann' im Freien aufgeführt werden sollen, und zwar im Hof des Stifts St. Peter. Brecht wollte aber keine Guckkastenbühne haben, sondern das Publikum in die Mitte setzen. Die Schauspieler hätten dann den gesamten Hof als Spielfläche benutzen können, und das Publikum wäre auf Drehstühlen gesessen.“ Für die Besetzung notierte sich Brecht folgende Namen: Fritz Kortner (Der Kaiser), Peter Lorre (Der Tod), Therese Giehse (Die Kaiserin Mutter), Karl Paryla (Der Landsknecht), Helene Weigel (Seine Mutter) und Rudolf Forster (Der Dekan).

Während also Brecht am „Salzburger Totentanz“ arbeitete, beschäftigten sich die zuständigen Behörden in Wien und Salzburg mit der „Akte Brecht“ und kamen einhellig zu dem Schluss, dass „die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Bertolt Brecht ein Gewinn für das kulturelle Leben Österreichs“ wäre. Am 12. April 1950 war es schließlich so weit, und Brecht und seine Frau, Helene Weigel, erhielten die österreichische Staatsbürgerschaft.

Als eineinhalb Jahre später diese Verleihung, in der Blütezeit des Kalten Krieges, publik wurde, wollte natürlich keine der damit befassten Stellen mehr irgendetwas mit der Sache zu tun haben. Der Magistrat der Stadt Salzburg berief sich auf „die künstlerische Würdigung Bert Brechts im Großen Brockhaus“, das Unterrichtsministerium redete sich auf „das unaufhörliche Drängen“ der Salzburger Landesregierung aus, und Bundeskanzler Figl begründete die Zustimmung des Ministerrats damit, dass keine Behörde „Bedenken irgendwelcher Art“ geäußert hätte.

Brenzlig wurde die Lage lediglich für Josef Klaus, der seit 1. Dezember 1949 Landeshauptmann von Salzburg war und als politisch Hauptverantwortlicher in dieser Angelegenheit ins Schussfeld der Kritik geriet. Der Frage, „auf welchem Weg der Edelmarder in den Salzburger kulturellen Hühnerstall eingebrochen ist“ („Salzburger Nachrichten“), widmete sich am 21. November 1951 auch der Salzburger Landtag in einer mehrstündigen Debatte, in deren Verlauf der Abgeordnete des „Verbandes der Unabhängigen“ (VdU), der Vorgängerorganisation der FPÖ, Friedrich Freyborn, über Brecht herzog und an dessen „großartige Liste von dekadenten, kulturschänderischen Veröffentlichungen“ erinnerte. Landeshauptmann Klaus zog sich während der Sitzung insofern aus der Affäre, als er Gottfried von Einem zum Alleinverantwortlichen machte und die Sache für beendet erklärte, da von Einem wegen seines Einsatzes für Brecht ohnehin bereits am 31. Oktober 1951 aus dem Direktorium der Festspiele entfernt worden war. Bei dieser Kuratoriumssitzung hatte der Landeshauptmann seinen Kontrahenten von Einem als „Schande für Österreich“ und als „Lügner“ beschimpft und dessen sofortige Entlassung gefordert.

Gottfried von Einem dazu: „Da hatte ich endgültig die Nase voll und sagte zu Josef Klaus, dass er sich im Klaren darüber sein soll, dass Hitler bereits tot sei. Daraufhin sprang er, wie von einer Tarantel gestochen, auf, warf seinen Sessel um und schrie: ,Entweder verlassen Sie den Saal oder ich.' Daraufhin sagte ich: ,Aus Ihrer Gegenwart gehe ich immer wieder gerne fort.' Und bin gegangen.“

Offiziell wurde Gottfried von Einem wegen „unqualifizierten Benehmens“ seiner Funktion als Direktoriumsmitglied enthoben, und die Medien hatten neben dem „Fall Brecht“ nun auch den „Fall von Einem“. 1955 ist es zwischen Josef Klaus und Gottfried von Einem übrigens zu einer weiteren Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf sich der Landeshauptmann von Salzburg und spätere Bundeskanzler vehement „gegen die Verjudung der Festspiele“ ausgesprochen hat.

Mit dem Rausschmiss von Einems aus dem Festspieldirektorium galt der „größte Kulturskandal der Zweiten Republik“ nach außen hin zwar als beendet, für das österreichische Theater sollte er aber fatale Auswirkungen haben. Dieses „abscheuliche Manöver Brechts“, wie Hans Weigel die Bemühungen des staatenlosen Emigranten Brecht um die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nannte, bildete nämlich den Auftakt zu einem tatsächlichen Skandal: den Brecht-Boykott. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.

© diepresse.com | Wien 05.08.2006 - Spectrum / Zeichen der Zeit

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