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1955: Neue Besatzungsmacht durch „Wiener Memorandum“

  • Montag, 26. Oktober 2020 @ 08:00
Geschichte „Oberösterreich darf nicht schlechter behandelt werden als die Ausländer!“

Das war der Notschrei den der Landtag am 18. Dezember 1960 und am 25 . Februar 1961 ausgestoßen hatte um auf die Ausplünderung des heimischen Erdöls aufmerksam zu machen.

Dem Aufschrei folgten allerdings ebensowenig Taten wie in den Jahren seit dem Abschluß des Staatsvertrages im Jahre 1955.

Den Titel „Erdölland Oberösterreich – Fluch oder Segen“ trug eine 1961 von der KPÖ-Oberösterreich herausgegebene Broschüre, mit welcher nicht nur die Hintergründe dieser Thematik dargestellt, sondern auch Alternativen entwickelt wurden, um das oberösterreichische Erdöl als Rohstoff für mögliche Entwicklungen in der verstaatlichten Industrie, etwa die Petrochemie oder die Stickstoffproduktion, zu verwenden.

Das Land Oberösterreich hatte vor 1938 die Schürfrechte, darunter auch die für Erdöl auf einer Fläche von rund 4. 000 Quadratkilometern besessen. Nach dem deutschen Bitumengesetz gingen diese Rechte nach der Annexion durch Hitlerdeutschland verloren. Nach 1945 wurde aber der alte Rechtszustand nicht wieder hergestellt, sondern das Bitumengesetz blieb in Kraft . Während jedoch das Land Oberösterreich seine verbrieften Rechte nicht wiederbekam, übergab die Bundesregierung die oberösterreichischen Schürfrechte großzügig der angloamerikanischen Rohölgewinnungs AG (RAG).

Die RAG wurde schon 1948 von der österreichischen Regierung mit einem sogenannten Forschungsauftrag versehen. Im Raum Vöcklabruck, Ried und Bad Hall wurde seismographisch untersucht. Über das Ergebnis wurde strengstes Stillschweigen bewahrt, das Vorhandensein großer Erdölvorkommen sollte der österreichischen Öffentlichkeit nicht bekanntgemacht werden. Im Mai 1956 erfolgte bei Tiefbohrungen in Puchkirchen bei Vöcklabruck ein großer Erdölausbruch. Von diesem Tag an war es klar, daß tatsächlich reiche Erdölvorkommen vorhanden waren.

Noch mehr fündig wurde man bei Bohrungen in Ried, wo ein Ölfeld in nur 1. 400 Meter Tiefe gefunden wurde. Auch bei dem Feld in Steindlberg handelte es sich um ein großes Vorkommen. Trotz aller Geheimhaltung konnte die RAG schließlich nicht mehr verschweigen, daß sie bereits bei acht Bohrungen fündig wurde, die eine tägliche Produktion von etwa 200 Tonnen Erdöl ergeben. Gerechnet mit den preisen der damaligen verstaatlichte Mineralölverwaltung, ergab dies eine Förderung von fast 47 Millionen Schilling im Jahr. Nach Aussagen der RAG, die bis dahin 225 Mio. S investiert hatte, konnte von einer Verdoppelung der Förderung auf 400 Tonnen pro Tag und jährlich rund 100 Mio. S ausgegangen werden.

Schon damals besaß die RAG Schürfrechte auf einer Fläche von ca. 5.000 Quadratkilometern. Das letzte noch höffige Gebiet um Wels-Pettenbach wurde dann auch noch dem Land entzogen und der RAG übergeben.

Im Landtag erklärten ÖVP, SPÖ und FPÖ ausdrücklich, daß die Forderung nach Rückgabe der geraubten Konzessionen unter gewissen Bedingungen zurückgestellt würde. Anstatt für die Rückgabe der Förderrechte einzutreten, begnügte sich der Landtag mit dem „Linsengericht“ einer 2-prozentigen Beteiligung am Förderzins von 6 Prozent (von der ÖMV wurden zu dieser Zeit 15 Prozent Förderzins verlangt).

Jahre zuvor hatte der SPÖ-Landesrat Kolb einmal in öffentlicher Sitzung des Landtages erklärt, jeder Wüstenscheich würde die Ölinteressen seines Landes besser vertreten als dies in Oberösterreich geschieht. Sein Wort war zur bitteren Wahrheit geworden. Im internationalen Maßstab wurden mußten nämlich die Ölfirmen 50 bis 75 Prozent des Erlöses als Förderzins zahlen.

Die KPÖ kritisierte die Verantwortung der Spitzenpolitiker des Landes: LH Heinrich Gleißner (ÖVP) hatte zwar die Situation erkannt, jedoch nichts unternommen. LHStv. Ludwig Bernaschek (SPÖ) „warnte“ zwar vor der Übergabe des Erdöls an eine ausländische Firma, kommunistische Anträge in der Arbeiterkammer wurden jedoch von der SPÖ niedergeschrien. Und FPÖ-Chef Friedrich Peter hatte sogar die Ansprüche der RAG als „gerechtfertigt“ anerkannt.

Im Landtag wurde am 25. Februar 1961 gefordert, Entschädigungen nach dem „Wiener Memorandum“ analog den Ablöselieferungen an die Sowjetunion für ihre Ölrechte aus der Besatzungszeit festzulegen. Dies war jedoch ein plumper Roßtäuschertrick. Während nämlich die Ablösebedingungen mit der Sowjetunion im Staatsvertrag festgelegt und von allen Unterzeichnerin gebilligt wurden, war es beim „Wiener Memorandum“ genau umgekehrt. Dieser Vertrag wurde nicht im Rahmen des Staatsvertrages geschlossen, sondern hinter dem Rücken der Verhandlungen der österreichischen Regierung abgepreßt. Dabei mußte nicht Österreich zahlen, damit eine Besatzungsmacht abzieht auf ihre Rechte verzichtet , sondern hier mußte Österreich für eine neue Besatzungsmacht zahlen. Eine besondere Rolle beim Zustandekommen des „Wiener Memorandums“ hatte der damalige Staatssekretär, spätere Außenminister und Bundeskanzler Bruno Kreisky gespielt.

Die Auseinandersetzung mit der im Besitz der Ölkonzerne Mobil (USA) und Shell (GB/NL) stehenden RAG wurde von der KPÖ in den 60er und 70er Jahren weitergeführt und immer wieder in der kommunistischen Tageszeitung „Neue Zeit“, in der Arbeiterkammer und anderen Gremien thematisiert. Die Kommunistische Jugend veranstaltete am Nationalfeiertag 1979 eine Sternfahrt zu einer Förderanlage der RAG in Sattledt, wobei ein „Gegenmemorandum“ mit der Forderung nach Verstaatlichung der RAG beschlossen wurde. Bis zu diesem Jahr hatte die RAG seit 1956 vier Mio. Tonnen Erdöl und 5 Mrd. Kubikmeter Erdgas aus dem oö Boden gepumpt, allein 1978 waren es 311.000 Tonnen Erdöl und 840 Mio. Kubikmeter Erdgas, wobei ein jährlicher Reinprofit von 450 Mio. S ins Ausland transferiert wurde.

Leo Furtlehner

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