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Von Fairness kann keine Rede sein

  • Mittwoch, 12. Juli 2006 @ 08:50
Wahlen Aus der Sicht der KPÖ werden im Vorschlag wesentliche Grundfragen nicht angesprochen. Der Vorschlag entspricht dem Selbstverständnis der Parlamentsparteien, aber nicht dem Anspruch auf eine wirkliche Fairness und auch nicht einer Reduzierung der Wahlkosten.

Eine Begrenzung auf maximal 7 Mio. Euro Kosten für Wahlwerbung, Verzicht auf bestimmte Werbemittel, Begrenzung auf bundesweit 5.000 Großflächenplakate und 50.000 Kleinplakaten auf Plakatständern sowie Begrenzung auf maximal ein Mio. Euro für Inserate bedeutet bei fünf Parlamentsparteien eigentlich nur eine Legitimation des Wildwuchses bei der Wahlwerbung und tangiert die KPÖ daher nicht einmal ansatzweise.

Der vorgelegte „Ehrenkodex“ für die Wahlwerbung ist fragwürdig, sind doch die gegenseitigen Verunglimpfungen der Parlamentsparteien längst voll im Gange. Die KPÖ hat erklärtermaßen nicht vor sich an dieser Schlammschlacht zu beteiligen und wird gegebenenfalls an diese Festlegungen erinnern.

Überhaupt nicht angesprochen wird im Vorschlag die Grundfrage der Fairness bei der Nationalratswahl: Angesichts einer Hürde von vier Prozent oder einem Grundmandat kann bekanntlich nicht davon gesprochen werden, dass jede Stimme gleichviel wert ist. Ohne diese Hürde hätten bei der Nationalratswahl 2002 sowohl das LIF als auch die KPÖ ein Mandat im Parlament erreicht.

Gleiches gilt auch für die Kandidatur selbst: Während den Parlamentsparteien die Unterschrift von drei Abgeordneten für eine bundesweite Kandidatur reicht, müssen alle anderen Parteien 2.600 vor dem Gemeindeamt persönlich abzugebende Unterstützungserklärungen aufbringen um überhaupt zur Wahl zugelassen zu werden.

Ebenso fehlt im Vorschlag eine politische Selbstbeschränkung, etwa in der Verpflichtung der Parteien Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Hetze gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen wie MigrantInnen etc. zu unterlassen. Eine solche Verpflichtung wäre gerade in Hinblick auf den sich abzeichnenden Wettlauf des fremdenfeindlichen Populismus wie er von FPÖ und BZÖ betrieben wird eine geradezu zwingende Verpflichtung eines Abkommens.

Von Fairness kann auch in Hinblick auf die Präsentation der kandidierenden Parteien im öffentlich-rechtlichen ORF nicht die Rede sein, wie die Beschränkung der Parteienkonfrontationen etc. auf die Parlamentsparteien beweist. Hier wäre auf Deutschland zu verweisen, ob jede für den Bundestag kandidierende Partei Raum für Selbstdarstellung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen erhält.

Die KPÖ unterstützt auch den Vorschlag des Politologen Anton Pelinka die Wahlkosten per Gesetz zu beschränken. Damit verbunden müsste auch die Verpflichtung zur Offenlegung von Wahlspenden ab einer gewissen Größenordnung (beispielsweise ab tausend Euro) sein.

Zu überlegen wäre auch, die Wahlkostenrückerstattung aus Steuergeldern an die Wahlbeteiligung zu binden.

Stellungnahme der KPÖ zur Parteienbesprechung am 12. Juli 2006 zu dem von ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka vorgeschlagenen Wahlkampfübereinkommen

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