Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Bis 30. Juni 2006 ist die Betriebskostenabrechnung 2005 fällig

  • Dienstag, 20. Juni 2006 @ 10:36
News Auf die Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2005 bis spätestens 30. Juni 2006 weist der Mieterschutzverband Oberösterreich hin. Die Hauseigentümer bzw. Hausverwaltungen sind verpflichtet, den MieterInnen bzw. WohnungseigentümerInnen die Abrechnung an geeigneter Stelle – etwa beim Hausbesorger oder bei der Hausverwaltung – zur Einsicht aufzulegen: „MieterInnen bzw. WohnungseigentümerInnen haben das Recht, selbst oder durch ihre Interessenvertretung in die Belege der Betriebskostenabrechnung Einsicht zu nehmen und auch die Aufteilung der Kosten zu überprüfen", sagt dazu MSV-Landesobmann Dr. Walter Windischbauer.

Da gerade die Betriebskosten immer wieder zu Konflikten führen, weist der überparteiliche Mieterschutzverband auf die Möglichkeit hin, die Abrechnung durch seine fachlich qualifizierten JuristInnen überprüfen zu lassen. Die Praxis des Mieterschutzverbandes beweist, dass dabei die MieterInnen oft hohe Beträge zurückerhalten, weil nicht zulässige Aufwendungen – etwa aus der Instandhaltungsreserve zu finanzierende Erhaltungsarbeiten – als Betriebskosten verrechnet wurden. Die Mitgliedschaft im Mieterschutzverband macht sich bei einer solchen Überprüfung rasch bezahlt.

Als Betriebskosten dürfen verrechnet werden: Wassergebühren und Kosten der Wassermesskontrolle, Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen), Kosten der Unratentfernung (Müllabfuhr und Entrümpelung von herrenlosem Gut), Kosten für Schädlingsbekämpfung, Stromkosten (für die Beleuchtung des Stiegenhaus, Glühbirnen, Sicherungen, keine Reparaturen!), Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen), Grundsteuer, Verwaltungshonorar (derzeit € 2,77 pro Quadratmeter Nutzfläche als Mischsatz für das Kalenderjahr 2005), Hausreinigungskosten (der Überprüfung dieser Kosten ist besonderes Augenmerk zu schenken, seit die gesetzlichen Grundlagen mit der Wohnrechtsnovelle 2000 geändert wurden) Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Kinderspielplatz und sonstige von allen MieterInnen zu nutzende Einrichtungen).

Nicht verrechnet werden dürfen hingegen: Reparaturen von Rauchfängen, Leitungen, Aufzügen, Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage, Versicherungsprämien, wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mehrheit der MieterInnen abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist, Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten. Oft besteht ein Buchungsposten in der Abrechnung nur in dem Vermerk „Sonstiges". Derartige Angaben deuten darauf hin, dass hier Kosten untergebracht worden sein könnten, die nicht zulässig sind.

Sprechtage des Mieterschutzverbandes in Oberösterreich
- Bad lschl, Stadtamt, Pfarrgasse 11, 1. Stiege/2. Stock, Zimmer 24, jeden ersten und (nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0732 77 12 88) dritten Freitag im Monat von 10 bis 12 Uhr
- Braunau, Gasthaus ”Zum Schiff”, Stadtplatz 3, jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 10 bis 12 Uhr (wird von Salzburg aus betreut, bitte um telefonische Voranmeldung unter 0662 84 12 52)
- Ebensee, Gemeindeamt, Zimmer 9, jeden ersten Freitag im Monat von 14 bis 16 Uhr
- Linz, Lederergasse 21, Telefon (0732) 77 12 88, Montag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 13 Uhr, Mittwoch von 14 bis 17 Uhr (telefonische Voranmeldung erbeten)
- Ried im Innkreis, Rathaus, Hauptplatz 12, Eingang Rossmarkt, neben Meldeamt, Sprechtag jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat von 13.30 bis 15.30 Uhr
- Schärding, Gasthaus Bräustüberl ”Bums´n”, Denisgasse 8, jeden zweiten Dienstag im Monat von 9.30 bis 11.30 Uhr
- Steyr, Johannesgasse 14, Telefon (07252) 53 5 53, Montag und Donnerstag von 9 bis 13 Uhr
- Wels, Bahnhofstraße 34, Telefon (07242) 45 2 77, jeden Dienstag von 9 bis 13 Uhr

Themen