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Parlamentarische SPÖ-Anfrage zum BFJ

  • Donnerstag, 11. Mai 2006 @ 18:31
Antifa ANFRAGE

der Abgeordneten Oberhaidinger und GenossInnen an die Bundesministerin für Inneres

betreffend neonazistische Umtriebe der „Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik“ (AFP) und des „Bundes Freier Jugend“ (BFJ)

Der neonazistische „Bund Freier Jugend“ (BFJ) mit Sitz in Marchtrenk ist eine Jugendorganisation der ebenfalls neonazistischen „Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik“ (AFP).

Im Vorjahr hat der angesehene Verfassungsrechtsexperte Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer ein Gutachten über AFP und BFJ erstellt, das u. a. von der oö. Landesregierung finanziert wurde. Mayers Ergebnis war eindeutig: "Die zitierten Äußerungen sind nur einige wenige Beispiele. Sie belegen, dass die von der AFP zu verantwortenden Publikationen massiv gegen die Bestimmungen des Verbotsgesetzes verstoßen.

Offenkundige und verbrämte Verherrlichung nationalsozialistischer Ideen und Maßnahmen, zynische Leugnung von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen, eine hetzerische Sprache mit deutlich aggressivem Ton gegen Ausländer, Juden und "Volksfremde" sowie eine Darstellung „des Deutschen“ als Opfer sind typische und stets wiederkehrende Signale. Von besonderer Aggressivität sind die Beiträge im „Jugendecho“.

Hier wird ständig „Kampfbereitschaft der nationalen Jugend“ eingefordert, NS-Biographien werden als Vorbild dargestellt, Rassenhass wird propagiert. „Jugendecho“ wird in der Erstausgabe als „Kampfschrift der nationalen Jugend in Österreich“ bezeichnet und vom „Bund Freier Jugend“ (BFJ) - einer unselbständigen Unterorganisation der AFP - gestaltet.“

2005 haben die Sicherheitsbehörden den "Tag der volkstreuen Jugend" und einige andere BFJ-Aktivitäten unterbunden. Ende Jänner 2006 hat der Unabhängige Verwaltungssenat Oberösterreich eine Geldstrafe bestätigt, die von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land über den BFJ-Aktivisten Markus K. (26) wegen "Verbreitung von NS-Gedankengut" verhängt wurde. Am 14. März 2006 wurde der Verfassungsschutz im Zuge von Hausdurchsuchungen bei mehreren BFJ-Aktivisten fündig.

Völlig unverständlicherweise wurde der heurige "Tag der volkstreuen Jugend" am 18. März 2006 in Form einer extrem rassistischen Demonstration in Ried im Innkreis zugelassen. Mehr als 100 Neonazis - vor allem BFJ-Aktivisten mit ihren deutschen Gesinnungsgenossen - konnten geschützt von der Polizei durch die Stadt marschieren und dabei übelste Hetzparolen verbreiten (zum Beispiel "Ali, Mehmet, Mustafa - geht zurück nach Ankara!").

Der BFJ rühmt sich dieser Demonstration auf seiner Homepage www.b-f-j.de u. a. mit den Worten „Die Straße frei der volkstreuen Jugend“. Eine Formulierung, die sich nicht zufällig an das Horst-Wessel-Lied („Die Straße frei den braunen Bataillonen“) anlehnt. Bemerkenswert ist folgende Darstellung des BFJ auf seiner Homepage: „Zwischendurch muss angemerkt werden, dass die Polizisten immer wieder durchblicken ließen, dass auch sie für den nationalen Protestmarsch Verständnis hatten und die hochdisziplinierten jungen Demonstranten eindrucksvoll fanden ... Bei der Abschlusskundgebung wurde das erfreuliche Verhalten der Polizei lobend erwähnt.“

Vor mehr als einem Jahr hat die Sicherheitsdirektion Oberösterreich gegen die BFJ-Aktivisten eine umfassend begründete Anzeige wegen Wiederbetätigung erstattet. Der Staatsanwaltschaft Wels liegt neben zahlreichen Beweisen auch das oben erwähnte Verfassungsrechtsgutachten von Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer vor. Trotz der eindeutigen Beweislage, der Schwere der begangenen Delikte und ihrer laufenden Wiederholung ist von einer Anklageerhebung bisher nichts bekannt.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem so genannten ANR-Erkenntnis aus dem Jahr 1985 Folgendes festgestellt: „Die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ist ein grundlegendes Merkmal der wiedererstandenen Republik. Ausnahmslos jede Staatstätigkeit hat sich daran zu orientieren.“

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage
- Warum wurde der „Tag der volkstreuen Jugend“ des neonazistischen „Bundes Freier Jugend“ (BFJ) nicht wie im Vorjahr unterbunden, sondern am 18. März 2006 in Form einer Demonstration in Ried im Innkreis trotz extrem rassistischer Hetzparolen zugelassen und polizeilich geschützt?
- Warum haben die zuständigen Sicherheitsbehörden bei dieser Gelegenheit die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, den Verhetzungsparagraphen (§ 283 StGB) sowie andere einschlägige Rechtsnormen nicht angewendet?
- Trifft es zu, dass die am 18. März 2006 im Zusammenhang mit der neonazistischen Demonstration Dienst habenden Polizisten „immer wieder durchblicken ließen, dass auch sie für den nationalen Protestmarsch Verständnis hatten und die hochdisziplinierten jungen Demonstranten eindrucksvoll fanden“?
- Wenn ja, welche dienstrechtlichen Konsequenzen wird dies nach sich ziehen?
Entspricht Ihrer Beurteilung nach die Zulassung der neonazistischen Demonstration in Ried im Innkreis durch die Sicherheitsbehörden der Vorgabe der Verfassungsrechtsordnung, wonach sich „ausnahmslos jede Staatstätigkeit“ an der „kompromisslosen Ablehnung des Nationalsozialismus“ zu orientieren hat?
- Welche sicherheitsbehördlichen Maßnahmen werden künftig gegen die neonazistischen Umtriebe der „Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik“ (AFP) und des „Bundes Freier Jugend“ (BFJ) getroffen?
- Ist gewährleistet, dass alles rechtlich Mögliche getan wird, um diese Umtriebe - insbesondere die „Politischen Akademien“ der AFP und die „Nationalen Gesprächskreise“ des BFJ - zu unterbinden?

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