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Gegen die Ausgliederung und Privatisierung des kommunalen Eigentums

  • Donnerstag, 23. März 2006 @ 12:12
Kommunal Nach dem weitgehenden Abschluss der Zerschlagung und Privatisierung der ehemaligen Verstaatlichten gerät jetzt zunehmend das Gemeindeeigentum ins Zentrum der Liberalisierungs- und damit Privatisierungsbestrebungen. Überschüssiges privates Kapital sucht Anlagemöglichkeiten mit entsprechenden Renditen und sieht in der Privatisierung des umfangreichen kommunalen Sektors ein lukratives Operationsfeld.

Der erste Schritt dabei ist meist die Ausgliederung kommunaler Einrichtungen aus der Budgethoheit. Den Hintergrund für diese Ausgliederung liefern die mit Zustimmung Österreichs beschlossenen Budgetauflagen der EU. Um die Maastricht-Kriterien einzuhalten, wird allen Gebietskörperschaften (Bund, Ländern, Gemeinden) verpflichtend vorgeschrieben, ein bestimmtes Defizit nicht zu überschreiten. Österreichweit ist dies im Stabilitätspakt verankert. Dabei „erlaubt“ sich der Bund nach wie vor ein Defizit, während Länder und Gemeinden als „Ausgleich“ seit dem EU-Beitritt 1995 möglichst einen Budgetüberschuss aufweisen müssen um das gesamtösterreichische Budgetziel zu erreichen.

Um diese Auflagen zu erfüllen, lagern die FinanzreferentInnen der Gemeinden zunehmend kommunale Einrichtungen aus dem Budget in eigene Betriebsgesellschaften, teilweise auch in Vereine etc. aus, wie zahlreiche Beispiele zeigen.:
- In Wien wurden bereits Gas und Strom, die Spitäler in den Krankenanstaltenverbund (KAV), die 220.000 Gemeindewohnungen in Wiener Wohnen, die sozialen Dienste in den Fonds Soziales Wien (FSW) und die Verkehrsbetriebe in die Wiener Linien ausgegliedert. Nun steht diese Maßnahme auch bei Müllabfuhr, Straßenreinigung, Kanal, Friedhöfen und Bestattung bevor und sogar die öffentlichen Toiletten sollen ausgegliedert werden.
- In Linz wurden schon vor langer Zeit das Gaswerk ausgegliedert und die Stadtwohnungen an die GWG übertragen, später Friedhöfe und Müllabfuhr an die stadteigene SBL übertragen und in den letzten Jahren das Allgemeine Krankenhaus, die Museen und die Seniorenzentren in Betriebsgesellschaften ausgegliedert.
- In Innsbruck wurde der Nahverkehr in eine Betriebsgesellschaft ausgegliedert.
- In Wels wurde das städtische E-Werk teilprivatisiert.
- In Klagenfurt wurden die 3.300 Gemeindewohnungen in eine gemeindeeigene Immobiliengesellschaft ausgegliedert.
- In Graz konnte bislang eine Ausgliederung bzw. ein Verkauf der Stadtwohnungen verhindert werden. Aktuell steht die Ausgliederung von AEVG, Kanal, Müllabfuhr und Teilen der Wirtschaftsbetriebe in die Stadtwerke an. Die Vollprivatisierung der Stadtwerke und der städtischen Immobiliengesellschaft GBG wird befürchtet.
- In zahlreichen Gemeinden und Städten wurden oder werden die kommunalen Sparkassen verkauft.

Als Vorstufe für diese Ausgliederungen bzw. Privatisierungen ist die im Zuge des zeitgeistig neoliberalen New Public Management vorgenommenen Reformen der Gemeindeverwaltung zu sehen. Mit dem vordergründigen Argument mehr Effizienz und Bürgernähe zu schaffen, wurden dabei massive Umstrukturierungen, eine verschärfte Rationalisierung und eine Reduzierung des Personals vollzogen.

Die Auswirkungen solcher Ausgliederungen sind vielfältig:
- Nicht mehr der gewählte Gemeinderat, sondern ein abgehoben agierender Vorstand ist für die Führung der ausgegliederten Unternehmen verantwortlich. Auch wenn diese Gremien vom Gemeinderat politisch besetzt werden, so hat dieser selbst künftig nichts mehr mitzureden und muss sich höchstens mit gelegentlicher Information zufrieden geben.
- Die Führung ausgegliederter Unternehmen erfolgt verstärkt nach privatwirtschaftlichen Kriterien. Soziale Belange und der Anspruch auf Beschäftigungspolitik geraten in den Hintergrund. Die Gestaltung der Gebühren unterliegt zunehmend privatwirtschaftlichen Interessen und es ist mit deutlichen Gebührenerhöhungen zu rechnen.
- Durch ständige Rationalisierung wächst der Druck auf Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen.
- Es droht die Verschlechterung kommunaler Dienstleistungen bzw. Erhöhung der Tarife und Gebühren mit dem Argument der Kostendeckung.
- Erfahrungsgemäß stellen Ausgliederungen die Vorstufe für private Beteiligungen oder überhaupt für die Privatisierung der jeweiligen kommunalen Einrichtungen dar.
- Die Gemeinden verlieren langfristig geschaffene Vermögenswerte ein für alle Mal, durch den Entfall wesentlicher Einnahmen verschärft sich die Budgetmisere der Gemeinden.
- Die Ausgliederung von Teilbereichen höhlt andere Geschäftsbereiche aus und gefährdet diese dadurch in ihrer Substanz.

Trotz vorläufigem Scheitern des GATS-Abkommens der Welthandelsorganisation WTO zur Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen und einer Modifizierung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hält der Druck der Konzerne zur Öffnung des öffentlichen Sektors für privates Kapital weiter an.

Für eine zukunftsorientierte und leistungsfähige Grundversorgung ist jedoch unumgänglich, dass sich diese im öffentlichen Eigentum befindet und damit politischer Verantwortung unterliegt. Alle bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland haben gezeigt, dass die Privatisierung kommunalen Eigentums negative Auswirkungen hat, da private Betreiber naturgemäß nur an den profitablen Bereichen interessiert sind, die defizitären der öffentlichen Hand verbleiben und durch den Wegfall der Möglichkeit von Querfinanzierungen letztlich ausgedünnt werden.

Die KPÖ lehnt daher sowohl die Ausgliederung aus dem Budget als auch einen Verkauf von kommunalem Eigentum entschieden ab, ebenso private Beteiligungen an kommunalen Unternehmen. Stattdessen ist der Ausbau der kommunalen Unternehmen durch Erschließung neuer Geschäftsfelder und die Erhaltung der Möglichkeit der Querfinanzierung von gewinnbringenden Bereichen kommunaler Unternehmen zu defizitären als Stützung sozialer Tarife und Gebühren notwendig. Dazu ist allerdings auch die Aufhebung der rigiden Maastricht-Auflagen und des Stabilitätspaktes für die Budgetpolitik erforderlich, welche den Hintergrund für die zunehmende Ausgliederung und Privatisierung kommunalen Eigentums liefern.

Die Verantwortung für den sensiblen Sektor der Grundversorgung und die damit verbundene Tarifpolitik muss bewusst politisch durch die gewählten Institutionen wahrgenommen werden. Die KPÖ tritt auch für einen verfassungsmäßigen Schutz des öffentlichen Eigentums ein, wie sie das bereits 2002 in einer Petition an den Nationalrat verlangt hat.

Stellungnahme des KPÖ-Bundesausschusses vom 23. März 2006

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