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Resolution Befreiung

  • Mittwoch, 27. April 2005 @ 10:26
Geschichte Im Frühjahr 1945 wurde Österreich durch die Truppen der Alliierten vom Faschismus befreit. Mit der Proklamation der 2. Republik am 27. April 1945 durch ÖVP, SPÖ und KPÖ wurde die Ära von vier Jahren austrofaschistischer und sieben Jahren nazifaschistischer Herrschaft beendet und ein unabhängiges, demokratisches Österreich wiederhergestellt. In der Moskauer Deklaration der Alliierten vom Herbst 1943 wurde das Wiedererstehen eines unabhängigen Österreich unterstützt und Österreich als erstes Opfer des Hitlerfaschismus bezeichnet, gleichzeitig aber auch die Mitschuld von ÖsterreicherInnen an den Verbrechen des Faschismus festgestellt und ein eigener Beitrag zur Befreiung verlangt. Einen wichtigen Anteil an diesem eigenen Beitrag hatte der aktive Widerstand, für den tausende Menschen ihr Leben gelassen haben und an welchem die KPÖ einen bedeutenden Anteil hatte

In einem kurzen Zeitraum nach 1945 wurde noch eine aktive Entnazifizierung betrieben, diese aber mit der Einleitung des „Kalten Krieges" und dem damit verbundenen Antikommunismus schon ab 1947 zugunsten eines opportunistischen Werbens um die Stimmen der ehemaligen Nazis aufgegeben. Gleichzeitig wurde es als Zugeständnis an einen latenten Antisemitismus bewusst unterlassen, die vor dem Faschismus emigrierten Menschen aktiv zu einer Rückkehr aus der Emigration zu ermuntern und eine Entschädigung des arisierten jüdischen Vermögens zu hintertreiben, was der damalige Innenminister Helmer mit der Aussage „Ich bin dafür, die Sache in die Länge zu ziehen" auf den Punkt brachte.

Die Zahl der Mitglieder der NSDAP war in Österreich in den Jahren 1938-45 vergleichsweise höher als in Deutschland selbst, zigtausende ÖsterreicherInnen waren aktiv an den Verbrechen des Faschismus mitbeteiligt. Nach 1945 setzte jedoch rasch eine Rollenumkehr von Opfern und Tätern ein: Während sich die Täter zunehmend als missbrauchte Opfer darstellten und ihre Rolle – wie später exemplarisch im Fall Waldheim – bewusst verdrängten und von der etablierten Politik hofiert wurden, erklärte man gleichzeitig die wirklichen Opfer des Naziregimes und die Widerstandskämpfer zu Unpersonen und erst Jahrzehnte später erfolgte vielfach jene Anerkennung (Nationalfonds, Mauerbachauktion etc.), die ihnen eigentlich zustand. Erst mit der Erklärung von Bundeskanzler Vranitzky über Österreichs Mitschuld in den 90er Jahren wurde ein Umdenken konstatiert.

Mit der jahrzehntelang verzögerten und erst unter dem Druck aus den USA und in Hinblick auf die EU-Osterweiterung zustande gekommenen Einigung über die Entschädigung von in der NS-Ära durch Unternehmen im heutigen Österreich zur Sklavenarbeit eingesetzten ausländischen ZwangsarbeiterInnen wurde nur ein Schritt getan. So wie auch eine klare Entschädigungsregelung für die von Arisierungen ihres Vermögens betroffenen jüdischen Personen notwendig ist, ist auch eine Entschädigung für alle ÖsterreicherInnen, die zur Zwangsarbeit unter sklavenartigen Bedingungen verpflichtet wurden – egal ob Juden, Roma und Sinti, KZ-Häftlinge, politische Häftlinge oder so genannte Asoziale – ein dringendes Erfordernis im Sinne von Elie Wiesel: "Alle Juden waren Opfer des Nationalsozialismus, aber nicht alle Opfer des Nationalsozialismus waren Juden."

Der Hitlerfaschismus als extremste Form des Faschismus ist keine originäre Ideologie, sondern nur die Konzentration von Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Gewaltbereitschaft und Intoleranz. So wie es diese Strömungen schon vor Hitler gegeben hat, so existieren sie auch heute weiter. Eine wirksame Bekämpfung faschistischer Tendenzen verlangt daher eine ständige Auseinandersetzung mit diesen Strömungen, wobei manche Positionen die früher dem Rechtsextremismus zugerechnet wurden heute in die politische Mitte gerückt sind. Erklärt werden können diese Strömungen aber letztlich nicht ohne den ökonomischen und sozialen Hintergrund, auf dem sie einen Nährboden finden. So gesehen ist die EU auch nicht die Lösung, sondern das Problem bei der Auseinandersetzung mit dem Aufkommen der FPÖ und ihrer international zu Recht kritisierten Regierungsbeteiligung.

Die Opfer des NS-Regimes und die WiderstandskämpferInnen sind ein mahnendes Gewissen gegen alle Tendenzen, den Ungeist des Faschismus zu verharmlosen oder gar zu verherrlichen. Sie können mit moralischem Recht entschiedene Maßnahmen dagegen verlangen und auf die Einhaltung des antifaschistischen Grundauftrages der 2. Republik und die einschlägigen Bestimmungen des Staatsvertrages von 1955 pochen. Diese gebieten klar und deutlich allen faschistischen und rechtsextremen Tendenzen entgegenzutreten, das 1955 getroffene Bekenntnis zur immerwährenden Neutralität ist die logische Schlussfolgerung aus den Schrecken des Krieges und die Verpflichtung Österreichs, aktiv für Frieden und Abrüstung zu wirken.

Das vom Naziregime unmittelbar nach dem „Anschluss" im Jahre 1938 auf österreichischen Boden errichtete Konzentrationslager Mauthausen stellt dabei ein wichtiges Mahnmal dar, das auch für künftige Generationen die Schrecken des Faschismus dokumentiert und vor einem Wiedererstehen in welcher Form auch immer warnt. Um diese Funktion sinnvoll erfüllen zu können sollte diese Einrichtung in eine regierungsunabhängige, von den Opferverbänden getragene Stiftung umgewandelt werden, wie das bei Gedenkstätten in anderen Ländern der Fall ist.

Die Initiative von Nationalratspräsident Heinz Fischer, militärischen Einrichtungen in Österreich den Namen von antifaschistischen WiderstandskämpferInnen zu geben ist begrüßenswert und muss als Auftrag gesehen werden, will das österreichische Bundesheer glaubhaft dokumentieren in keiner Beziehung mit der Nazi-Wehrmacht und militaristischen Traditionen zu stehen.

Resolution der 22. Landeskonferenz der KPÖ-Oberösterreich am 24. April 2004

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