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1945: Der Beitrag der Sowjetunion zum Aufbau einer demokratischen österreichischen Verwaltung

  • Montag, 27. April 2020 @ 08:00
Geschichte Von Hans Hautmann

Die Einsetzung der provisorischen Renner-Regierung durch den Oberbefehlshaber der 3. Ukrainischen Front, Marschall Tolbuchin, war nicht nur die logische Konsequenz des Eintretens der Sowjetunion für die Wiederherstellung der Republik Österreich in den Grenzen von 1937, sondern auch ein Schritt, der die entscheidende Grundlage für die Wiedererrichtung eines unabhängigen, selbständigen und vor allem einheitlichen österreichischen Staates schuf.


Für die Sowjetunion bedeutete die Einsetzung einer österreichischen Regierung nicht nur eine Erleichterung ihrer Besatzungsaufgaben, sie war auch das weithin sichtbare Signal der de facto-Trennung Österreichs vom Deutschen Reich, eines in der Moskauer Deklaration verankerten Kriegszieles der Anti-Hitler-Koalition. Mit der Einsetzung der Renner-Regierung betonte die Sowjetunion nachdrücklich ihren Standpunkt, dass sie die unter den Westmächten immer noch schwelende Diskussion über die Zukunft Österreichs – Stichwort: Plan einer Donauföderation – für endgültig erledigt betrachtete. Zugleich muss festgehalten werden, dass jene Persönlichkeiten, die im April 1945 das sowjetische Angebot, eine provisorische Regierung zu bilden, annahmen, in wahrstem Sinne des Wortes patriotisch handelten, weil sie damit österreichischen Interessen den Vorrang vor Plänen gaben, die später, in den Jahren des Kalten Krieges, möglicherweise zur Zerreißung unseres Staates führen hätten können.

Die Bildung der Renner-Regierung hatte also für die Bewahrung der Einheitlichkeit des österreichischen Staates wie für seine Stellung auf internationaler Ebene außerordentliche Bedeutung. Man konnte es aber dabei nicht bewenden lassen, sondern musste darangehen, in Übereinstimmung mit dem antifaschistischen und demokratischen Grundauftrag sowie in Zusammenwirken mit der sowjetischen Besatzungsmacht neue, demokratische Verwaltungsorgane aufzubauen, Organe, die ein Funktionieren des in Trümmer liegenden wirtschaftlichen und staatlichen Mechanismus zu gewährleisten hatten.

Die politischen Rahmenrichtlinien der Besatzungspolitik in Österreich waren in der Jalta-Deklaration über das befreite Europa festgelegt worden, in der die drei Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition übereinkamen, „den von der Herrschaft des nazistischen Deutschland befreiten Völkern und den Völkern der früheren Vasallenstaaten der Achse Europa bei der auf demokratischem Wege herbeizuführenden Lösung ihrer dringenden politischen und wirtschaftlichen Probleme beizustehen.“1 Weiters hieß es in der Jalta-Deklaration, dass den befreiten Völkern Unterstützung bei der Beseitigung der Spuren des Faschismus, bei der Schaffung demokratischer Einrichtungen nach eigener Wahl und bei der Bildung provisorischer Regierungen, in denen alle demokratischen Elemente vertreten sein sollten, zu leisten sei.

Aufbauend auf diesem prinzipiellen Beschluss setzte der Oberbefehlshaber der 3. Ukrainischen Front, Marschall Tolbuchin, wenige Tage vor dem Überschreiten der österreichischen Grenze die „Provisorische Verordnung über Kriegskommandanturen auf dem durch sowjetische Truppen eingenommenen Territorium Österreichs“ in Kraft. Gemäß dieser Direktive sollten in allen größeren Orten und Städten Kommandanturen eingerichtet werden, die sich – wie es hieß – „in ihrer Arbeit von der Moskauer Deklaration“ zu leiten hatten.2 Zentraler Punkt der Anweisungen an die sowjetische Orts- bzw. Stadtkommandanten war der Auftrag, die Verwaltung des Landes sofort in die Hände von Zivilisten zu legen. Es wurden „Dorfälteste“ (Starosti) bzw. Bürgermeister ernannt, die ihrerseits Verwaltungsorgane aufzubauen hatten. Die Ernennungen erfolgten in den ersten Tagen, ja oft schon in den ersten Stunden der Besetzung eines Ortes oder einer Stadt. Aus Wien ist bekannt, dass die Rote Armee in den Bezirken, die sie gerade erobert hatte, Antifaschisten mit Verwaltungsfunktionen auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Ernährung, des Wohnungswesens, ja sogar des kulturellen Lebens betraute, während in anderen Stadtteilen noch erbittert gekämpft wurde.

Allgemein lässt sich feststellen, dass die Einsetzung von Verwaltungsorganen durch sowjetische Kommandanten sich auf die Zeit der unmittelbaren Kampfhandlungen auf österreichischem Gebiet beschränkte. In jenen Gebieten, die die Rote Armee erst nach dem 23. April 1945 besetzte – von diesem Tag bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 waren die Frontlinien in Österreich praktisch stabil – , erfolgte die Schaffung ziviler Verwaltungsorgane in der Mehrzahl der Fälle bereits durch österreichische Stellen wie Bezirkshauptmannschaften oder die ansässige Bevölkerung.

Der „Provisorischen Verordnung“ Marschall Tolbuchins und der Bildung ziviler Machtorgane lagen sowjetischerseits folgende Prinzipien zugrunde:
1. Die Auflösung der NSDAP und ihrer Organisationen;
2. Die Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetzgebung;
3. Die Sicherung der normalen Tätigkeit von Handels- und Industrieunternehmen;
4. Die Wiederingangsetzung von Krankenhäusern, Schulen, kommunalen Unternehmungen und ähnlichen Einrichtungen;
5. Die Sicherstellung des Anbaus in der Landwirtschaft, um eine weitere Zuspitzung der prekären Versorgungssituation hintan zu halten.3

Bei der Betrachtung des Themas muss berücksichtigt werden, dass die Kriegsereignisse nach und nach zu einer Zerrüttung der nationalsozialistischen Verwaltung und schließlich zu deren völligen Zusammenbruch geführt hätten. Es war auf dem Gebiet der Verwaltung ein Vakuum entstanden, das es unverzüglich aufzufüllen galt. Maßgebend für den – auch aus heutiger Sicht – verblüffend schnellen Wiederaufbau der österreichischen Verwaltung im Jahr 1945 waren zweifellos sowohl Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht als auch die Initiativen österreichischer Antifaschisten, die teilweise aus eigenem darangingen, Verwaltungszentren auf niederer Ebene neu zu schaffen, vor allem aber die Tatsache, dass binnen kürzester Frist die demokratischen Parteien ÖVP, SPÖ und KPÖ ihre Tätigkeit entfalten konnten.

Der Wiederaufbau der österreichischen Verwaltung soll an zwei Beispielen, dem des Sicherheitswesen in Wien und dem der Errichtung der Zivilverwaltung in Niederösterreich illustriert werden.

Wien
Auf dem Gebiet des Sicherheitswesens stellte sich die Lage so dar, dass die meisten der nationalsozialistischen Polizeioffiziere und Beamten sich beim Herannahen der sowjetischen Truppen nach Westen abgesetzt hatte, die übrig gebliebenen Polizisten während der Kampfhandlungen ihren Dienst verließen, ihre Uniformen wegwarfen und untertauchten. Es gab also unmittelbar nach der Befreiung in Wien keinerlei Organisation für die öffentliche Sicherheit.

Die einzige Ordnungsmacht und vorerst einzige Autorität im Bereich der Stadt Wien war die Rote Armee. Ihre örtlichen Kommandanten setzten in den Wiener Bezirken Bezirksbürgermeister ein und schufen Bezirkspolizeistellen.
Um die Zivilverwaltung in Wien zusammenzufassen, wurde am 17. April 1945 General a. D. Theodor Körner zum Bürgermeister ernannt und am selben Tag zum Zweck der Koordinierung des Sicherheitsdienstes der „Polizeiliche Hilfsdienst für die Kommandantur der Stadt Wien“ errichtet. Zum Polizeichef von Wien wurde vom Stadtkommandanten, Generalleutnant Blagodatow, Rudolf Hautmann ernannt, ein Antifaschist, der sich als von der Roten Armee im 11. Wiener Gemeindebezirk, Simmering, eingesetzter Wirtschaftsleiter in Tagen zwischen dem 9. und 17. April 1945 bewährt hatte.4

Bürgermeister Körner wies dem Polizeilichen Hilfsdienst das Gebäude der niederösterreichischen Landesregierung in der Herrengasse in Wien als provisorischen Amtssitz zu, wo am 20. April 1945 im Beisein des sowjetischen Verbindungsoffiziers, Hauptmann Komarow, die erste Sitzung stattfand. Auf ihr wurden folgende Richtlinien für die Tätigkeit des Polizeilichen Hilfsdienstes festgelegt:
1. Schaffung eines neuen, demokratischen Polizeikaders;
2. Maßnahmen zur Gewährleistung von Ruhe und Ordnung und zum Schutz vor Plünderungen;
3. Ausforschung und Verhaftungen ehemals führender Nationalsozialisten, SS-Leute, Gestapoagenten und Kriegsverbrecher;
4. Inangriffnahme der Uniformierung, Löhnung und Bewaffnung der Angehörigen des Polizeilichen Hilfsdienstes;
5. Bewachung und Schutz von Betrieben und wichtigen Wirtschaftsobjekten.

Die Mitglieder des Polizeilichen Hilfsdienstes wurden angewiesen, „nicht zu schematisieren und zu bürokratisieren, sondern stets mit ihren Aufgaben nach außen zu treten und mit der Bevölkerung in guter Fühlung zu bleiben.“5 Der Polizeiliche Hilfsdienst war bemüht, eine einheitliche Sicherheitsbehörde aufzubauen und lud deshalb Angehörige der ehemaligen Polizeidirektion Wien, die von den Nationalsozialisten entfernt oder gemaßregelt waren, zur Mitarbeit und fachlichen Beratung ein.

Auf diese Weise gelang es binnen weniger Tage, ein organisatorisches Grundgerüst zu errichten. Zum Zweck der Verhinderung von Plünderungen schuf man eine Alarmeinheit mit ständiger Einsatzbereitschaft in der Stärke von 400 Mann. Die Personalabteilung hatte die Aufgabe, bei der Aufnahme von Personal strenge Maßstäbe anzulegen und alle diejenigen, die in fachlicher oder moralischer Hinsicht nicht entsprachen, zu entfernen. Dem Fahndungsdienst oblag die Registrierung und Ausforschung der Nationalsozialisten. Er war Vorgänger des späteren staatspolizeilichen Büros.

Die sowjetische Besatzungsmacht leistete dem Polizeilichen Hilfsdienst in vielfältiger Weise Unterstützung. Sie stellte ihm für die einheitliche Uniformierung 5000 Kleidungsstücke zur Verfügung, die aus beschlagnahmten deutschen Militär- und Polizeibeständen stammten. Aus den Kontingenten der Maispende der Roten Armee an Lebensmitteln wurden den Mitgliedern des Polizeilichen Hilfsdienstes in zentralen Küchen Mahlzeiten verabreicht und Esspakete übergeben. Von den herrenlos in Straßen Wiens herumstehenden Kraftfahrzeugen wurde ein Teil dem Polizeilichen Hilfsdienst zur Verfügung gestellt. In Einvernehmen mit der sowjetischen Kommandantur und den nationalen Lagerkomitees organisierte der Polizeiliche Hilfsdienst die möglichst rasche Rückkehr ausländischer Häftlinge der Konzentrationslager, von Kriegsgefangenen und verschleppten Zwangsarbeitern in ihre Heimat.

Die Tätigkeit des Polizeilichen Hilfsdienstes, der, rechtlich gesehen, eine Hilfsorganisation der sowjetischen Kommandantur gewesen war, endete am 13. Mai 1945, als das von der Renner-Regierung beschlossene Verfassungsüberleitungsgesetz in Kraft trat, nach dem die Bundesverfassung in der Fassung von 1929 wieder wirksam wurde. An seine Stelle trat mit Kundmachung vom 13. Juni 1945 die wiedererrichtete Wiener Polizeidirektion. Der Großteil der etwa 7200 Angehörigen des Polizeilichen Hilfsdienstes – 6800 Personen – wurde in den Personalstand der neuen Polizeidirektion übernommen und in den Exekutivapparat eingebaut.6

Niederösterreich
Für die Praxis der sowjetischen Militärdienststellen bei der Übertragung von Verwaltungsagenden ist das Beispiel des Bundeslandes Niederösterreich besonders signifikant.

Niederösterreich zerfiel in den Wochen bis zum 8. Mai 1945 gewissermaßen in zwei Zonen: jene Zone, die von den sowjetischen Truppen in schweren Kämpfen bereits befreit worden war, und jene Zone, die erst nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai besetzt wurde. In der ersten Zone wurde das verwirklicht, was vorhin schon bei den allgemeinen Bemerkungen zur sowjetischen Praxis der Verwaltungsübertragung gesagt worden ist: Die sowjetischen Kommandanten setzten, so rasch es nur ging, Bürgermeister ein, übten also direkten Einfluss auf die Bestellung eines Ortsobersten aus. Ebenso schnell vollzog sich die Weichenstellung auf zentraler Landesebene. Bereits am 13. April 1945 ergriffen Leopold Figl und Oskar Helmer als Vertreter der zwei größten Parteien im einstigen niederösterreichischen Landtag die Initiative zum Aufbau der Landesverwaltung. Sie stellten am 17. April an den Wiener Stadtkommandanten, Generalleutnant Blagodatow, das Ansuchen zur Bildung eines provisorischen Landesausschusses, das von Blagodatow einen Tag später bewilligt wurde.7

Man ersieht daraus, dass die sowjetischen Militärorgane stets zwei Ziele vor Augen hatten: Erstens für die Einsetzung eines zentralen Regierungs- und Verwaltungsorgans, bestehend aus Vertretern der demokratischen Parteien, Sorge zu tragen, und zweitens auf der unteren Ebene örtliche Verwaltungsstellen zu schaffen, die alle anstehende Probleme einer Lösung zuzuführen hatten.8

Für die Besetzung der Verwaltungsstellen auf mittlerer Ebene, also der Ebene der Bezirkshauptmannschaften, wurden sowjetischerseits hingegen nur allgemeine Richtlinien vorgegeben, die personelle Entscheidung wurde den Österreichern überlassen. So verfuhr man z. B. in jenem Teil Niederösterreichs, der erst nach dem 8. Mai 1945 besetzt wurde.

Drei Tage später, am 11. Mai 1945, gaben die Marschälle Tolbuchin und Malinowski das Land Niederösterreich auch offiziell für die österreichische Zivilverwaltung frei, gaben der niederösterreichischen Bevölkerung ihre Selbstverwaltung zurück.9

In dem am 12. Mai 1945 konstituierten provisorischen Landesausschuss fungierte Ing. Leopold Figl von der ÖVP als Landeshauptmann, Oskar Helmer von der SPÖ als 1. und Ing. Otto Mödlagl von der KPÖ als 2. Landeshauptmannstellvertreter. Der Landesausschuss nahm eine Reihe wichtiger Arbeiten in Angriff. Zu den vordringlichsten Problemen gehörten die Ernährung der Bevölkerung, die Verbesserung der katastrophalen Verkehrssituation, die Sicherheitsverhältnisse, die Information der Bevölkerung und der Aufbau der Verwaltung auf der Ebene der Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden.

Die Ernährungslage Niederösterreichs war im Frühjahr 1945 sehr schwierig, weil wichtige Agrargebiete unmittelbarer Kriegsschauplatz gewesen waren und die deutschen Truppen Lebensmittelbestände entweder nach Westen abtransportiert oder vernichtet hatten. Die verbliebenen Depots wurden im Verlauf der Kampfhandlungen von sowjetischen Truppen beschlagnahmt, und das Bestreben des niederösterreichischen Landesausschusses ging dahin, die Vorratslager für die Verteilung an die Zivilbevölkerung freizubekommen. Die dazu notwendigen Vorsprachen bei den sowjetischen Militärdienststellen waren in den meisten Fällen von Erfolg begleitet. Im Sommer 1945 verbesserte sich durch energische Maßnahmen des niederösterreichischen Landesernährungsamtes und der Bezirksernährungsämter sowie durch die Sicherung der Ernte, auf die die sowjetischen Stellen besonders drängten, und eine engere Kooperation zwischen Wien und Niederösterreich auf dem Ernährungssektor spürbar die Lage.

Auf dem Gebiet des Verkehrs ging das Bestreben des Landesausschusses dahin, Kraftfahrzeuge in Dienst nehmen zu können, um einerseits der kritischen Ernährungslage in Ballungsgebieten wirksam entgegentreten zu können und andererseits regelmäßige Kontakte zu untergeordneten Dienststellen der Verwaltung herstellen zu können. Einer der ersten Schritte des niederösterreichischen Landesausschusses war es daher, in einer Vorsprache mit den sowjetischen Stellen das Verfügungsrecht über herrenlose Kraftfahrzeuge zu erhalten. Die Automobilverwaltung der 3. Ukrainischen Front bewilligte ein solches Ansuchen am 9. Juni 1945 und gestattete den österreichischen Stellen, für die zivile Verwaltung alle Kraftwagen ohne Besitzer zu erfassen. Von großer Bedeutung für die Verbesserung der Verkehrslage wurden die Reparaturen der Donaubrücken und Eisenbahnstrecken durch sowjetische Pioniertruppen.

Auf dem Gebiet des Sicherheitswesens dauerte es in Niederösterreich im Unterschied zu Wien, wo sehr rasch ein Polizeilicher Hilfsdienst aufgestellt werden konnte, etwas länger, bis das durch den Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes entstandene Vakuum mit verlässlichen Beamten gefüllt werden konnte. Ein Schritt dahin war die Schaffung der Sicherheitsdirektion für Niederösterreich, die aufgrund des Behördenüberleitungsgesetzes der Renner-Regierung im Juli 1945 erfolgte. Der Sicherheitsdirektor von Niederösterreich, Dr. Franz Baier, ging beim Wiederaufbau der Gendarmerie und Polizei stets in Einvernehmen mit sowjetischen Stellen, in der Regel mit dem für niederösterreichische Landesangelegenheiten verantwortlich Generalleutnant Morosow, vor.

Auf dem Gebiet der Information war die vordringlichste Aufgabe die Gründung eines Mitteilungsblattes des provisorischen Landesausschusses, um auch in entlegenen Regionen Niederösterreichs den Aufbau der Verwaltung nach einheitlichen Normen durchführen zu können. Es wurde die Wochenzeitung „Amtliche Nachrichten des provisorischen Landesausschusses für Niederösterreich“ gegründet, die sich nicht nur auf den Abdruck amtlicher Verlautbarungen beschränkte, sondern auch die für Niederösterreich wichtigen politischen und wirtschaftlichen Nachrichten veröffentlichte. Ähnlich der Tageszeitung „Neues Österreich“ wurde sie von den drei Parteien ÖVP, SPÖ und KPÖ gemeinsam herausgegeben. Als Landeshauptmann Figl am 20. Mai 1945 bei Generalleutnant Morosow den Antrag zur Herausgabe der „Amtlichen Nachrichten“ stellte und darum bat, einen Zensor der Roten Armee zur Verfügung zu stellen, antwortete Morosow, dass er keine Einwände habe, da die Herausgabe eines Mitteilungsblattes „eine Angelegenheit der zivilen Verwaltung sei“; eine Zensur durch die sowjetische Besatzungsmacht, so Morosow, sei nicht notwendig und solle vom provisorischen Landesausschuss selbst ausgeübt werden.10 Die „Amtlichen Nachrichten“ hatten für den Aufbau einer einheitlichen Verwaltung in Niederösterreich große Bedeutung, weil darin die Bürgermeister, Bezirkshauptleute und provisorischen Ortsausschüsse regelmäßig über neu beschlossene Gesetze und Verordnungen informiert wurden.

Schon im Sommer 1945 konnte der niederösterreichische Landesausschuss in einer offiziellen Verlautbarung feststellen, dass es, wie es wörtlich hieß, „durch die verständnisvolle Unterstützung der Roten Armee“ gelungen sei, dass der gesamte Verwaltungsapparat in Niederösterreich bereits funktioniere und das schwerste Stück Pionierarbeit bereits geleistet sei.11

Grundzüge der sowjetischen Österreichpolitik
1. Die sowjetische Österreichpolitik im Jahr 1945 legte in der Frage, ob Österreich als „besiegtes“ oder als „befreites“ Land zu behandeln sei, den Akzent eindeutig auf die Befreiungsmission. Sie unterschied sich damit von der Haltung der Westmächte, die Österreich eher als besiegtes Land betrachteten und deren Planung für Österreich einen länger dauernden Demokratisierungsprozess unter alliierter Militäraufsicht vorsah, der erst in der letzten Phase zur Errichtung einer eigenen österreichischen Regierung und Verwaltung führen sollte. Die westlichen Alliierten hatten eine eigenständige österreichische Initiative in diesem Prozess nicht vorgesehen, was auf sowjetischer Seite sehr wohl der Fall war.12

2. Das sowjetische Vorgehen in Österreich unterschied sich auch merklich von dem in Deutschland. Während die sowjetische Militäradministration in ihrer Besatzungszone in Deutschland selbst daranging, deutsche Zentralverwaltungsbehörden zu installieren, blieb diese Aufgabe in Österreich österreichischen Stellen vorbehalten. Während die Verwaltungsbehörden in Wien und Niederösterreich sehr früh ein kräftiges Eigenleben entwickeln konnten und ein relativ großes Maß an Unabhängigkeit erhielten, auch sehr bald von den sowjetischen Stellen die Verwaltungshoheit übertragen bekamen, bleiben die Zentralverwaltungen in Deutschland im Jahr 1945 ein Hilfsorgan der sowjetischen Militäradministration ohne eigene Machtkompetenz.

3. Die Sowjetunion behielt auch im Falle Österreichs ihre bis dahin in den befreiten Ländern Ost- und Südeuropas geübte Praxis bei, nämlich die Verantwortung für die Verwaltung der freigekämpften Gebiete möglichst rasch an nationale Repräsentanten zu übertragen. Diese Praxis war sowohl politisch motiviert als auch militärisch bedingt. Politisch motiviert, weil ein Ignorieren oder Beiseiteschieben demokratischer Initiativen der ansässigen Bevölkerung der Mission der Anti-Hitler-Koalition, den befreiten europäischen Völkern bei der Ausmerzung des Faschismus und der Normalisierung des täglichen Lebens Unterstützung zu gewähren, nicht entsprochen hätte; militärisch bedingt, weil man sich sowjetischerseits nicht mit ausgedehnten Militärverwaltungsaufgaben belasten wollte, sondern die Offiziere der Roten Armee für die rein militärischen Aufgaben freizuhalten suchte. Das Konzept der wohl zentralen Persönlichkeit der damaligen sowjetischen Österreichpolitik, des Generalobersten Alexej Sheltow, Mitglied des Kriegsrates der 3. Ukrainischen Front, ging vielmehr dahin, ein eher unkompliziertes Verwaltungssystem zu schaffen und die Tätigkeit der Militärkommandanturen sofort einzuschränken, sobald irgendeine österreichische Bezirksbehörde zu amtieren begann. Bei der Auswahl der Starosten, Dorfältesten, Bürgermeister, Bezirkshauptleute usw. ging man keineswegs willkürlich vor, sondern akzeptierte meist diejenigen, die von österreichischer Seite vorgeschlagen wurden.

4. Die österreichischen HistorikerInnen, die sich in den letzten Jahren in Büchern und Aufsätzen mit der Besatzungszeit beschäftigt haben, sind sich darin einig, dass die sowjetischen Militärdienststellen gegenüber der Renner-Regierung und allen anderen an der Wiedererrichtung Österreichs wirkenden Stellen eine bei weitem liberalere Haltung an den Tag legten als die westlichen Alliierten in ihren Besatzungszonen.13 Diese Haltung modifizierte sich erst im Herbst 1945, nach der Errichtung der Alliierten Kommission für Österreich, als, proportional dem Anwachsen der interalliierten Spannungen und aufgrund des 1. Kontrollabkommens, die österreichische Verwaltung in allen Besatzungszonen bestimmten Reglementierungen unterworfen wurde. Dazu gehörte die Pflicht, der sowjetischen Kontrollkommission in Niederösterreich turnusmäßig über alle Vorgänge von politischer Relevanz Bericht zu erstatten und das Verlangen der sowjetischen Stellen, über die Namen aller Personen, die ein öffentliches Amt bekleideten, informiert zu werden.

Zusammenfassung
Welche Folgen hatten die eben genannten Prinzipien und Merkmale der sowjetischen Österreichrepublik im Jahr 1945?

Dadurch, dass man die Schaffung der zentralen Administration der Renner-Regierung überließ, war der Verwaltung von Anfang an eine österreichische Oberinstanz gegeben worden, die bei weitem flexibler agieren konnte als etwa eine überbürokratisierte alliierte Aufsichtsbehörde. Österreich gewann durch die Einsetzung der Renner-Regierung Monate für den raschen Beginn des Wiederaufbaus. Durch die sowjetische Initiative ergab sich eine günstige Situation, weil damit die provisorische Renner-Regierung an die Reorganisation der demokratischen Institutionen schreiten konnte und die Länder und Gemeinden rascher demokratische Vertretungsorgane erhielten, als dies durch bloß alliierte Maßnahmen oder unter Ägide einer gemeinsamen Militärregierung geschehen hätte können.

Bei all dem Gesagten muss berücksichtigt werden, dass die Verhältnisse des Jahres 1945 kein Verwalten in herkömmlichem Sinn erlaubten. Es war damals nicht die Zeit für bürokratisches Administrieren, für ein abstraktes Dirigieren vom Schreibtisch aus. Man musste selbst Hand anlegen, Selbstinitiative entfalten, man musste improvisieren, Organisationstalent zeigen, man musste mit dem Einfachsten, dem Elementarsten beginnen und wie bei jedem neuen Bau zuerst das Fundament legen. Verwalten hieß damals engsten Kontakt zu den Menschen in den Dörfern und Städten, in den Betrieben, Werkstätten und Bauernhöfen pflegen. Verwalten hieß damals, die Tatkraft jedes Einzelnen wecken, die Menschen an der Basis zur demokratischen Mitwirkung an der Durchführung der notwendigen Maßnahmen hinführen. Dass das in jenen Tagen zu einem erheblichen Teil gelang, beweist, wie sehr die Antifaschisten von einer Stimmung des Aufbruchs, von einem neuen, einem Österreichbewusstsein erfüllt waren.
Es wäre eine idyllische Betrachtungsweise, wollte man die Schwierigkeiten des Jahres 1945, auch die, die sich im Verhältnis zwischen der sowjetischen Besatzungsmacht und den österreichischen Verwaltungsstellen ergaben, übersehen oder gar leugnen. Sie verblassen aber vor dem großen Werk, das beide Seiten in diesen Wochen und Monaten vollbrachten. So sah es auch Karl Renner, als er in einem Interview für die „Österreichische Zeitung“ vom 22. September 1945 auf die Frage, worin er den Haupterfolg der bisherigen Tätigkeit der Staatsregierung sehe, antwortete. Renner sagte:
„Das österreichische Volk war im April 1945 ein Volk ohne Staat, ohne Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Heute ist die staatliche Organisation wieder vollständig hergestellt und die öffentliche Ruhe und Ordnung gesichert, soweit die Kriegsfolgen das ermöglichen. Österreich hat sich zur Selbstverwaltung reif gezeigt.“14

Auf die zweite Frage, welche Hilfe die Rote Armee beim österreichischen Wiederaufbau erwies, antwortete Karl Renner:

„Ihr verdanken wir, dass sie uns über jedes Gebiet, das von Kriegshandlungen frei war, die Zivilverwaltung anvertraut hat. Selbstverständlich ist die okkupierende Macht nach Kriegsrecht oberster Herr im Land, aber sie hat uns die Ausübung unserer behördlichen Funktionen erleichtert und uns dabei in jeder Weise unterstützt.“15

Anmerkungen:
1/ Teheran – Jalta – Potsdam. Dokumentensammlung, Moskau 1978, S. 203
2/ Wilfried Aichinger, Sowjetische Österreichpolitik 1943–1945, Diss., Wien 1977, S. 136
3/ Siehe: UdSSR – Österreich 1938–1979. Dokumente und Materialien, Moskau 1980, S. 19 ff.
4/ Hans Hautmann, Der Polizeiliche Hilfsdienst für die Kommandantur der Stadt Wien im Jahr 1945, in: Quellen & Studien 2000. Die Alfred Klahr Gesellschaft und ihr Archiv. Beiträge zur österreichischen Geschichte des 20. Jahrhunderts, Wien 2000, S. 281
5/ Ebenda, S. 284
6/ Ebenda, S. 287
7/ W. Aichinger, a. a. O., S. 205 ff.
8/ Manfried, Rauchensteiner, Der Sonderfall. Die Besatzungszeit in Österreich 1945 bis 1955, Graz–Wien–Köln 1979, S. 80
9/ Ebenda, S. 82
10/ W. Aichinger, a. a. O, S. 222
11/ Edmund Weber, Neuer Geist in Niederösterreich. Die Landesverwaltung in voller Funktion, in: Neues Österreich, 22. Juni 1945, S. 2
12/ Fritz Fellner, Die außerpolitische und völkerrechtliche Situation Österreichs 1938. Österreichs Wiederherstellung als Kriegsziel der Alliierten, in: Österreich. Die Zweite Republik, hrsg. von Erika Weinzierl und Kurt Skalnik, Band 1, Graz–Wien–Köln 1972, S. 86
13/ M. Rauchensteiner, a. a. O., S. 78
14/ Neues Österreich, 23. September 1945, S. 2. Hervorhebungen im Original
15/ Ebenda, Hervorhebungen im Original

Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 1/2005

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