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Standpunkt Raumordnung

  • Freitag, 25. Januar 2002 @ 10:04
Kommunal Raumordnung ist, was die Gesetzgebung betrifft, in Österreich Ländersache. Trotzdem lassen sich einige Probleme festmachen, die vermutlich in allen Gemeinden auftreten werden:

Aufeinandertreffen von Interessen der Wohnbevölkerung mit anderen Interessen (Insbesondere Einkaufszentren; Industriegebiete; WA überlagert mit Kern- Büro- und Geschäftsgebiet, durch die Belästigungsmöglichkeiten von Gastgewerbegebieten) schaffen zwangsläufig Probleme.

Die zumeist ungenügende Ausstattung unserer Städte mit ÖV trägt zur Belastung der BürgerInnen bei (Stau, Lärm, Abgase). Hier gilt es die Erweiterung des ÖV zu fördern und als Primärmaßname Konzentrationen von Verkehrserregern zu vermeiden. Kurze Wege zu den Orten der täglichen Bedürfniserfüllung sind anzustreben.

Soziale Durchmischung der Bevölkerung ist ein Schritt zur Sicherung einer gerechten Verteilung städtebaulicher Güter.

Die Erhaltung und Ausweitung von leicht zu erreichenden (!) Naherholungsgebieten (Grüngürtel bis Bezirkspark) sind für die Bevölkerung ein immer wichtiger werdender Indikator für Lebensqualität.

Überlastung von bestehender Infrastruktur (Verkehr, Kanal) durch eine extreme Massierung von Wohnraum als Spekulationsobjekt auf zum Teil nicht baulandgeeigneten Gründen ist ebenso zu vermeiden, wie Kulturgroßbauten, die weit am örtlichen Bedarf vorbeigehen.

Planung in den Kommunen betrifft die/den BürgerInnen sehr direkt. Daher muss Bürgerbeteiligung mehr sein, als das Einhalten von Auflage- und Einwendungsfristen. Die Einrichtung von Planungsbeiräten ermöglicht Mitgestalten.

Die Privatisierung des öffentlichen Raumes durch Vertreibung nicht ausreichend konsumfähiger oder konsumwilliger Gruppen aus wirtschaftlichen Interessen ist strikt abzulehnen.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Wien, 25. Jänner 2002

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