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Resolution Stadtfinanzen

  • Samstag, 1. April 2006 @ 09:46
Kommunal Die Ansprüche an die Kommunalpolitik wachsen ständig, der finanzielle Spielraum der Gemeinden wird hingegen immer enger. Hauptursachen dafür sind die mangelnde finanzielle Ausstattung der Gemeinden, eine Steuerpolitik die Kapital und Vermögen immer mehr schont und vor allem die mit Zustimmung Österreichs beschlossenen Maastricht-Kriterien für die Budgetpolitik sowie die Konvergenzkriterien und der Stabilitätspakt für den Euro mit den damit verbundenen Auflagen für die Gebietskörperschaften.

Die Folge sind eine wachsende Verschuldung der Gemeinden und damit verbundene Abhängigkeit von den Banken, eine Politik massiver Gebühren- und Tariferhöhungen, die Einschränkung von Leistungen, die Ausgliederung kommunaler Leistungen um Maastricht-konform budgetieren zu können und letztlich die Privatisierung kommunalen Eigentums. Die Auswirkungen sind daher sowohl für die Bevölkerung als auch für die betroffenen Beschäftigten der Gemeinden und kommunaler Betriebe durch Druck auf Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen eindeutig negativ.

Nach wie vor gibt es bei der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf dem Wege des Finanzausgleichs ein deutliches Missverhältnis: Der Aufteilungsschlüssel für die Finanzausgleichsperiode 2005-2008 – 73,223 Prozent Bund, 15,196 Prozent Länder, 11,581 Prozent Gemeinden – bedeutet eine unübersehbare Präferenz des Bundes zu Lasten der Gemeinden. Dem steht gegenüber, dass die Gemeinden 53 Prozent (mit Wien sogar 70 Prozent) aller öffentlichen Investitionen tätigen. Als Folge dieser Abhängigkeit sind sie auf Bedarfszuweisungen und sonstige Zuschüsse von Bund und Land angewiesen, die vielfach nur mit dem Druckmittel der Vorschreibung von Mindesttarifen für kommunale Leistungen gewährt werden.

Der Schuldenstand der Stadt Linz ist 1991 bis 2006 von 41,64 auf 352,25 Mio. Euro auf mehr als das neunfache gestiegen. Hauptnutznießer der kommunalen Verschuldung sind nach der weitgehenden Abschaffung der zinslosen oder zinsgünstigen Fonds des Bundes die Banken, wie die jährlichen Zinszahlungen als Profit der Banken beweisen. Die kommunale Finanzproblematik erweist sich somit ebenso wie die Steuerpolitik der Regierung als riesige Umverteilung von den gewöhnlichen SteuerzahlerInnen zum Finanzkapital. Eine besondere Belastung stellen dabei für Linz auch die Landesumlage (17,5 Mio. Euro) und der Sprengelbeitrag (33,0 Mio. Euro) dar.

Mit der Aufhebung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke durch den Europäischen Gerichtshof erfolgte ein erster massiver Anschlag auf kommunale Steuern und damit die Finanzgrundlage der Gemeinden, wobei Rückzahlungsforderungen von Handel und Gastronomie in Millionenhöhe drohen, obwohl die abgeführte Getränkesteuer eigentlich von den KonsumentInnen geleistet wurde. Negative Auswirkungen auf viele Gemeinden hatte auch die Umwandlung der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe in die bundeseinheitliche Werbeabgabe, die nach den Vorstellungen der Wirtschaft ebenfalls abgeschafft werden soll.

Darüber hinaus werden von Unternehmerseite immer wieder die Lustbarkeitsabgabe und vor allem die Kommunalabgabe in Frage gestellt, womit die Gemeinden den Großteil ihrer Einnahmen verlieren und in eine abgrundtiefe Krise gestürzt würden. Bedingt durch den Verteilungsschlüssel der gemeinschaftlichen Bundesabgaben bringt auch die Steuerreform für die Gemeinden enorme Verluste, die in ihrer Konsequenz noch mehr Druck auf Personal, Tarife und kommunales Eigentum bedeuten.

Die Linzer KPÖ verlangt daher:
- Umstellung der Bemessung der Kommunalabgabe vom Bruttoeinkommen auf die gesamte Wertschöpfung um der gestiegenen Rationalisierung Rechnung zu tragen
- Deutliche Anhebung des Anteils der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Finanzausgleich
- Erhöhung des Volumens der gemeinschaftlichen Bundesabgaben durch eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen
- Ersatzlose Abschaffung der Landesumlage
- Befreiung der Stadt Linz als spitalserhaltende Gemeinde vom Sprengelbeitrag
- Wiedereinführung von Fonds des Bundes aus welchen den Gemeinden zinslose oder zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung wichtiger kommunaler Ausgaben wie Kanal- und Wasserbau, Nahverkehr, Wohnbau usw. zu ermöglichen
- Aufhebung des EU-weiten sowie des österreichischen Euro-Stabilitätspaktes

Resolution der Bezirkskonferenz der Linzer KPÖ vom 1. April 2006

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