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Standpunkt Gemeindefinanzen

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 09:44
Kommunal Die Gemeindeautonomie ist ein Kernpunkt im Grundverständnis des österreichischen Staatsaufbaus, sie bleibt jedoch formal, wenn die finanziellen Möglichkeiten zu ihrer Realisierung fehlen. Die österreichischen Gemeinden tätigen rund 53 Prozent (mit Wien sogar 70 Prozent) aller öffentlichen Investitionen, erhalten aus dem Topf des Finanzausgleichs jedoch nur rund 15 Prozent der daraus verteilten Mittel. Dieses Mißverhältnis wird zwar durch Bedarfszuweisungen der Länder und Sonderförderungen des Bundes teilweise ausgeglichen, jedoch werden damit die Gemeinden zu Bittstellern degradiert, was wiederum mit dem Anspruch von Gemeindeautonomie unvereinbar ist.

Die Gemeinden stehen in einem wachsenden Spannungsfeld zwischen steigenden Wünschen und Anforderungen der örtlichen Bevölkerung sowie Auflagen durch die Gesetzgebung von EU, Bund und Ländern einerseits und immer enger werdenden finanziellen Möglichkeiten diese zu realisieren. Seit dem EU-Beitritt Österreichs hat sich die Situation der Gemeinden deutlich verschärft. Während einerseits mit dem „Europa der Regionen“ Autonomie vorgegaukelt wird, spitzt sich die Finanzmisere der Gemeinden immer mehr zu. Die Maastricht-Kriterien für eine nachhaltige Euro-konforme Budgetsanierung gelten auch für die Gemeinden. Das von der Regierung zum Dogma erklärte Nulldefizit sowie der sogar mit Strafzahlungen verbundene „Stabilitätspakt“ von Bund, Ländern und Gemeinden sind weitere Elemente der Einschränkung kommunaler Autonomie.

Mit der laut Entscheid des Europäischen Gerichtshofes im März 2000 erfolgten Aufhebung der Getränkesteuer erlitten die Gemeinden einen großen Verlust, der durch die im Finanzausgleich 2001-2004 vereinbarten Regelungen nur teilweise ersetzt wurde. Ebenso bedeutete die grundsätzlich positive bundeseinheitliche Werbesteuer für zahlreiche Gemeinden einen Verlust im Vergleich zu den früheren Einnahmen aus der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe. Seitens der Wirtschaft gibt es seit Jahren Angriffe auf die Kommunalabgabe, die wichtigste eigene Steuer der Gemeinden, ebenso auf die Gebrauchsabgabe, Lustbarkeitsabgabe und andere örtliche Abgaben. Während von den Gemeinden verlangt wird, wie Unternehmen zu wirtschaften, geht die Wirtschaft wie selbstverständlich davon aus, daß kommunale Leistungen für sie möglichst kostenlos sein sollen.

Das Ergebnis der Volkszählung 2001 hat gezeigt, daß diese neben demokratiepolitischen Bedenken und hohen Kosten (750 Mio. S) als Grundlage für die Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben wegen des viel zu langen zehnjährigen Geltungszeitraumes und der Reduzierung auf die Hauptwohnsitze untauglich ist. Insbesondere für die meisten Landeshauptstädte bedeutet der Verlust von Hauptwohnsitzen und damit Ertragsanteilen einen massiven Einschnitt in die Gemeindebudgets. Als Folge davon drohen Tarif- und Gebührenerhöhungen, Verschlechterung sozialer Leistungen und Einrichtungen, ein weiterer Investitionsstau sowie die Privatisierung kommunaler Einrichtungen und Leistungen.

Seitens der offiziellen Gemeindevertretungen wird ganz im Fahrwasser des von der EU vorgegebenen Standortwettbewerbes sowie einem neoliberalen Selbstverständnis der Gemeinden als Unternehmen die Konkurrenz zwischen kleineren Gemeinden und den Städten angeheizt. So etwa beim Ringen um Hauptwohnsitzeinwohner, bei Betriebsansiedlungen oder einer Änderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels als eine Grundlage des Finanzausgleichs.

Die KPÖ lehnt einen solchen Konkurrenzkampf der Gemeinden gegeneinander grundsätzlich ab und tritt dafür ein, daß die Gemeinden geschlossen für ihre finanzielle Besserstellung gegenüber Ländern, Bund und EU auftreten. Die Kernfrage dabei ist eine grundsätzlich andere Steuerpolitik, bei welcher durch eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen dem Staatshaushalt mehr Mittel zu geführt werden, wodurch der Anteil für die Gemeinden insgesamt deutlich erhöht werden kann. Eine Frage der Umverteilung, nämlich zwischen lohnintensiven und damit arbeitsplatzsichernden Betrieben und Unternehmen die sich durch verschärfte Rationalisierung der Steuerpflicht weitgehend entzogen haben ist auch die Forderung nach der Bemessung der Kommunalabgabe mit 3 Prozent der gesamten Wertschöpfung und nicht wie derzeit lediglich von der Bruttolohnsumme.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Sankt Pölten, 22. September 2001

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