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Zusammenfassung Gemeindefinanzbericht 2004

  • Donnerstag, 1. Dezember 2005 @ 09:41
Kommunal 1. Situation
Der wirtschaftliche Hintergrund durch die schwache Konjunktur bei einem nur geringen Wachstum ist für die Gemeinden negativ. Betrug das reale Wirtschaftswachstum 2000 noch 3,4 Prozent des BIP, so bewegt es sich von 2001 bis 2006 zwischen 0,8 und prognostizieren 1,8 Prozent.

Die von der EU verlangten Maastricht-Kriterien werden gesamtstaatlich nicht erreicht. Nur 2001 wurde ein Plus von 0,1 Prozent des BIP verzeichnet, von 2002 bis 2005 vergrößert sich das Defizit von 0,4 auf 1,9 Prozent. Hingegen erfüllen die Gemeinden (ohne Wien) den Stabilitätspakt. Nach einem Defizit von 0,04 Prozent des BIP 2000 bewegt sich der Überschuss von 2001 bis 2004 zwischen 0,1 und 0,01 Prozent. Die Gemeinden handeln als Musterknaben bei der Budgetpolitik und helfen das Defizit des Bundes durch Abwälzung auf die Bürger zu reduzieren.

Der Beschäftigtenstand der Gemeinden ist von 2000 bis 2004 von 81.734 auf 74.910 bzw. um 8,3 Prozent gesunken. Die geforderte schlanke Verwaltung ist Ergebnis eines sinkenden Personalstandes durch Rationalisierung, Personalabbau und Auslagerungen. Hingegen sind die Personalkosten von 2,38 auf 2,59 Mrd. Euro bzw. um 10,9 Prozent gestiegen, der Jahresdurchschnitt von 2,3 Prozent liegt leicht über der Inflationsrate.

Mit einem durchschnittlichen Wachstum von 4,4 Prozent pro Jahr stiegen die Gebührenerträge deutlich über der Inflationsrate, insgesamt von 1.137,1 auf 1.337,8 Mio. Euro.

Bei den Einnahmen der Gemeinden ist eine steigende Abhängigkeit vom Bund festzustellen. Ursache dafür ist der zu geringe Anteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Der Zuwachs liegt gerade auf der Höhe der Inflation, schafft also keinen zusätzlichen Spielraum. Die den Gemeinden vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben werden immer mehr, personal- und kostenintensiver, ohne dass dies finanziell abgegolten wird.

Die freie Finanzspitze, also der Spielraum nach Abzug aller Ausgaben und Tilgungsverpflichtungen für Darlehen, hat sich von 2001 bis 2004 von 757,7 auf 290,3 Mio. Euro drastisch reduziert. Analog ist das Volumen der freien Mittel („öffentliches Sparen“) von 1.429,0 auf 1.071,1 Mio. Euro geschrumpft.

Rückläufig sind die Investitionen der Gemeinden von 2001 bis 2004 von 2.112,9 auf 2.090,3 Mio. Euro. Damit fehlt der Impuls für Beschäftigung, wobei davon auszugehen ist, dass pro investierte Million Euro rund 20 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Ein langfristiger Zusammenhang mit der abnehmenden freien Finanzspitze ist festzustellen. Der Wachstumsmotor Gemeinden ist ins Stottern geraten.

Es besteht eine Wechselwirkung zwischen steigender Finanzschuld und sinkender Maastricht-Verschuldung. So ist von 2000 bis 2004 die Finanzschuld der Gemeinden von 9.594 auf 10.655 Mio. Euro gestiegen, davon die Schulden für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit von 3.713 auf 6.255 Mio. Euro besonders stark. Hingegen ist die Maastricht-Verschuldung von 5.881 auf 4.400 Mio. Euro gesunken. Der Hintergrund dafür ist die Verlagerung der Schulden in den rentierlichen Bereich, dessen Kosten zu mehr als 50 Prozent durch Gebühren gedeckt ist. Daraus resultiert ein überdurchschnittliches Wachstum der Gebührengelastung.

Stark zugenommen haben die Fremdwährungskredite der Gemeinden (inklusive Wien) von 2000 bis 2004 von 548,8 auf 1.075 Mio. Euro, der Anteil dieser wegen der Währungsschwankungen als riskant geltenden Darlehen an der gesamten Finanzschuld stieg von 4,7 auf 8,8 Prozent. Dabei handelt es sich vorwiegend um Kredite in Schweizer Franken.

Durch zunehmenden Einsatz eines laufenden Finanzmanagements sanken die Zinsbelastung für die von den Gemeinden aufgenommenen Darlehen von 2000 bis 2004 von 349,4 auf 282,7 Mio. Euro und der durchschnittliche Zinssatz von 3,95 auf 2,7 Prozent. Mit der Erhöhung des Zinssatzes durch die EZB steht hier allerdings eine Trendwende bevor.

Laut Gemeindefinanzbericht 2004 erfüllen die Gemeinden trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Umstände, stagnierender Einnahmen und erheblichen Einbußen durch Abschaffung von Steuern (Getränkesteuer, Anzeigenabgabe…) ihre Aufgaben hervorragend. Im Klartext wird daraus deutlich, dass auf den Gemeinden als letztes Glied in der Kette der Gebietskörperschaften (EU – Bund – Land – Gemeinde) ein enormer finanzieller Druck lastet, den diese an die Bürger weitergeben.

2. Wirtschaftswachstum
Als wachstumsrelevante Aufgabenbereiche der Gemeinden werden im Gemeindefinanzbericht Kinderbetreuung, Aus- und Weiterbildung, öffentliche Infrastruktur (Verkehr, Wasser, Kanal, Abfall…) sowie Wirtschaftsförderung (inklusive Forschung und Entwicklung) genannt.

Ein Vergleich der Bruttoinvestitionen von 1995 bis 2004 weist gesamtstaatlich ohne Ausgliederungen einen Rückgang von 3,0 auf 1,2 Prozent, mit Ausgliederungen von 3,1 auf 2,3 Prozent des BIP aus. Der Anteil der Gemeinden sank im selben Zeitraum ohne Ausgliederungen von 1,8 auf 0,6 Prozent, mit Ausgliederungen von 1,8 auf 1,0 Prozent. Die Gemeinden leisten also rund die Hälfte aller gesamtstaatlichen Investitionen. Gleichzeitig wird deutlich, dass durch zunehmende Ausgliederungen mittlerweile nur mehr die Hälfte der öffentlichen Investitionen innerhalb des Budgets stattfindet.

Zur Notwendigkeit einer kommunalen Wachstumsstrategie als Teil einer gesamtwirtschaftlichen Strategie stellt der Bericht fest, dass Österreich für einen föderal aufgebauten Staat einen sehr hohen Zentralisierungsgrad aufweist bzw. der optimale Zentralisierungsgrad überschritten ist, wodurch Spielräume auf der kommunalen Ebene nicht mehr zur Wirkung kommen, was aber ursächlich wiederum mit dem verengten finanziellen Spielraum der Gemeinden zusammenhängt.

3. Gemeindefinanzen
2004 verzeichneten die Gemeinden (ohne Wien) einen Rückgang der Einnahmen um 431,4 auf 14.579,2 Mio. Euro und der Ausgaben um 224,5 auf 14.588,8 Mio. Euro. Seit 2000 stiegen die Einnahmen jährlich durchschnittlich um 1,9 Prozent, die Ausgaben jedoch um durchschnittlich 2,4 Prozent. Der Entwicklungstrend ist bei allen Bundesländern gleich, wobei ein deutliches West-Ost-Gefälle in der Pro-Kopf-Höhe von Einnahmen bzw. Ausgaben besteht.

Mit 2,34 Mrd. Euro bzw. 16 Prozent an den Gesamteinnahmen von 14,6 Mrd. Euro stellen die Gemeindeabgaben (Grundsteuer, Kommunalsteuer, Interessentenbeiträge usw.) einen wichtigen Einnahmefaktor dar. Die Abschaffung der Getränkesteuer bedeutete den Ausfall von 130 Mio., jene der Anzeigenabgabe weiterer 22 Mio. Euro.

Die Höhe der Abgaben pro Kopf wächst mit der Gemeindegröße. Auch bei den Abgaben ist ein deutliches West-Ost-Gefälle festzustellen. Die Eigensteuerquote – die Gemeindesteuern gemessen an den Gesamteinnahmen – sank von 2000 bis 2004 von 24,7 auf 21,3 Prozent, wobei dieser Wert zwischen 17,9 in Gemeinden bis 2.500 Einwohnern und 25,0 Prozent in Gemeinden über 50.000 Einwohnern schwankt.

Gebühren stellten 2004 mit 1,38 Mrd. Euro bzw. 206 Euro pro Einwohner 9 Prozent der Einnahmen, mit durchschnittlich 4,4 Prozent wuchsen sie seit 2000 überdurchschnittlich stark. Die Höhe der Gebühren pro Kopf wächst bis zur Gemeindeklasse über 5.000 Einwohner, sinkt hingegen bei größeren Gemeinden wieder, was auch auf Ausgliederungen in größeren Gemeinden zurückgeführt wird. Regional sind Salzburg, NÖ und Tirol Spitzenreiter, während OÖ und Burgenland die niedrigsten Gebühren pro Kopf aufweisen.

Die Ertragsanteile waren auch 2004 mit 4,04 Mrd. Euro bzw. 28 Prozent die wesentlichste Einnahmequelle der Gemeinden. Ähnlich wie bei den Gemeindeabgaben steigt die Höhe der Ertragsanteile Pro-Kopf mit der Gemeindegröße, ebenso ist ein West-Ost-Gefälle nach Bundesländern vorhanden.

Noch deutlicher ausgeprägt ist das Gefälle nach Gemeindegrößen bei der Finanzkraft, die sich als Summe von Grundsteuer, Kommunalsteuer und Resteingängen von Gewerbe-, Lohnsummen- und Getränkesteuer zuzüglich Ertragsanteile definiert. Während die Finanzkraft der Gemeinden bis 2.500 Einwohner bei rund 700 Euro pro Einwohner liegt, beträgt dieser Wert in Gemeinden über 50.000 Einwohnern rund 1.400 Euro. Auch bei diesem Kriterium ist das analoge West-Ost-Gefälle festzustellen.

Die freie Finanzspitze ist ein wichtiger Indikator für die Ertragskraft der Gemeinden, sie definiert sich als Saldo der laufenden Gebarung abzüglich der Schuldentilgungsleistungen und betrug 2004 für alle Gemeinden 290,3 Mio. Euro bzw. 2,65 Prozent der laufenden Einnahmen. Während für die Gemeinden bis 20.000 Einwohner gleichermaßen ein rückläufiger Trend bei positiven Pro-Kopf-Werten ausgewiesen wird, rutschen die Gemeinden über 20.000 Einwohner zunehmend in Minuswerte. Regional weisen Vorarlberg, Tirol und Salzburg sowie Kärnten und das Burgenland die besten Werte auf.

Die Ausgaben der österreichischen Gemeinden nehmen pro Kopf mit der Gemeindegröße zu und variieren 2004 zwischen 1.894 (bis 2.500 EW) und 3.119 (20.001 bis 50.000 EW) Euro bei einem bundesweiten Durchschnitt von 2.250 Euro. In Gemeinden zwischen 20.001 und 50.000 Einwohnern sind die Ausgaben für Gesundheit und in Gemeinden über 50.000 Einwohnern jene für soziale Wohlfahrt überproportional groß sind. Regional ist hier wieder das bekannte West-Ost-Gefälle festzustellen, Salzburg mit 2.650 und Tirol mit 2.568 Euro pro Kopf liegen an der Spitze, Burgenland ist mit 1.522 Euro Schlusslicht.

Die Zahl der Gemeindebediensteten hat sich von 2000 bis 2004 von 81.734 auf 74.910 verringert, wobei in Gemeinden zwischen 20.001 und 50.000 Einwohnern bedingt durch die Übertragung von Gemeindespitälern an das Land (NÖ) die Reduzierung am größten war. Die Personalausgaben haben sich moderat um 9.2 Prozent auf 2,6 Mrd. Euro erhöht. Die Personalaufwendungen pro Einwohner steigen mit der Gemeindegröße. Regional stehen Vorarlberg und Salzburg an der Spitze.

Die Investitionen der Gemeinden (ohne Wien) reduzierten sich seit 2000 um 1,1 Prozent auf 2.090,3 Mio. Euro. Der Rückgang ist auch durch vermehrte Leasing-Finanzierung bedingt. Die höchsten Pro-Kopf-Quoten bei den Investitionen weisen NÖ, OÖ und Vorarlberg auf. 54 Prozent der Investitionen flossen in Wasser- und Kanalbau und Müllbeseitigung 21 Prozent in Straßenbau und Verkehrsmaßnahmen, 12 Prozent in Bildung und Sport. Die Pro-Kopf-Investitionen verringern sich mit zunehmender Gemeindegröße.

Die Finanzschuld der Gemeinden (ohne Wien) erhöhte sich 2004 auf 10,65 Mrd. Euro bzw. 4,8 Prozent des BIP oder 1.644 Euro pro Einwohner. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist für alle Größenklassen der Gemeinden relativ einheitlich. Regional ist sie in NÖ am höchsten, in Kärnten am niedrigsten. 67,3 Prozent der Schulden entfallen auf den Gebührenhaushalt, werden also zu mindestens 50 Prozent durch Gebühren, Tarife oder Entgelte abgedeckt. Durch die Überwälzung der Belastung auf die Haushalte werden dadurch die Gemeindehaushalte nur wenig belastet.

Durch das niedrige Zinsniveau konnte der Durchschnittszinssatz von 3,95 auf 2,69 Prozent verringert werden, der Durchschnitt verringert sich mit zunehmender Gemeindegröße, nur in Gemeinden ab 50.000 Einwohnern liegt er wieder höher. Der für Zinszahlungen erforderliche Anteil der laufenden Einnahmen wurde von 3,8 auf 2,6 Prozent reduziert.

Wien hat als Land und gleichzeitig Gemeinde eine Sonderstellung, wodurch Vergleiche nur bedingt möglich sind. Ebenso wie die anderen Gemeinden ist auch für Wien ein Rückgang der Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 9.545 Mio. Euro 2004 festzustellen. Leicht gestiegen sind die Gemeindeabgaben auf 475,7 Mio. Euro, während die Schuldenaufnahme auf 354,8 Mio. Euro leicht gesunken sind. Die Gesundheitsausgaben sind in Wien doppelt so hoch wie in den restlichen Gemeinden, die Dienstleistungsausgaben hingegen unterdurchschnittlich. Rückläufig waren Tilgung von Darlehen auf 347,7 Mio. Euro und Zinszahlungen auf 44,6 Mio. Euro. Der Rückgang der Personalausgaben auf 2.096,6 Mio. Euro und der Investitionen ist wesentlich durch Ausgliederungen bzw. außerbudgetäre Finanzierungen bedingt. Seit 2001 ist dadurch die Investitionstätigkeit in Wien um 43 Prozent zurückgegangen.

4. Finanzausgleich
Kernpunkte des Finanzausgleichs 2004-2008 sind die Verpflichtung der Gemeinden auch weiterhin ein Nulldefizit zu erbringen, die Aufnahme der Parkometerabgabe in das Ermessen der Gemeinden, eine Reform des abgestuften Bevölkerungsschlüssels zugunsten der kleinen Gemeinden sowie eine Ausweitung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben und Schaffung eines einheitlichen Verteilungsschlüssels für fast alle Steuern.

Die bisher ausschließlichen Bundesabgaben (Umweltabgaben, Versicherungs-, Tabak- und Kapitalverkehrssteuern, Normverbrauchsabgabe und Konzessionsabgabe) wurden in gemeinschaftliche Bundesabgaben umgewandelt. Dem einheitlichen Aufteilungsschlüssel zufolge erhalten die Gemeinden jetzt 11,605 Prozent aller Steuern (ausgenommen Werbeabgabe, Grunderwerbsteuer und Bodenwertabgabe) sowohl bei der Oberverteilung als auch bei der Unterverteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Im Vergleich zu den von den Gemeinden getätigten Investitionen von mehr als der Hälfte aller öffentlichen Investitionen beseht freilich eine enorme Diskrepanz, welche eine verstärkte Abhängigkeit der Gemeinden von Bedarfszuweisungen der Länder bedingt und die Gemeindeautonomie ad absurdum führt.

Nach den Prognosen des Finanzministeriums wird für 2004 bis 2008 ein Anstieg der Ertragsanteile der Gemeinden (ohne Wien) um 12,1 Prozent, für Wien von 10,9 Prozent, insgesamt von 6.236,8 auf 6.971,2 Mio. Euro erwartet. Eine jährliche Steigerungsrate um durchschnittlich 2,4 Prozent bedeutet allerdings eine reale Stagnation. Bedingt durch die Steuerreform 2005 kommt es bei den Ertragsanteilsvorschüssen fallweise sogar zu Rückflüssen an den Bund.

Als Reaktion auf die Aufhebung der Getränksteuer durch den EuGH am 9. März 2000 wurde ein Getränkesteuerausgleich vereinbart. Offen sind nach wie vor Rückforderungen von Handel und Gastronomie von zwischen 1995 und 2000 bezahlter Getränkesteuer. Zuletzt betrug 1999 das Volumen der Getränkesteuer 409 Mio. Euro.

Im Jahre 2000 wurde die Anzeigen- und Ankündigungsabgabe und durch eine bundesweite Werbeabgabe ersetzt, von welcher die Gemeinden 86,117 Prozent erhalten und welche Gemeinden begünstigt, die aus diesem Titel bislang kein Aufkommen hatten. Auch für diese Umstellung wurde ein Ausgleich vereinbart.

Die Nettotransfers (Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes abzüglich Kostenersätze für Personal etc.) zwischen Gemeinden und Bund erhöhte sich von 2000 bis 2004 von 191,9 auf 280,5 Mio. Euro. Verzerrungen sind dabei durch die Verländerung von Spitälern (NÖ) oder die Kulturhauptstadt Graz festzustellen. Bei den Pro-Kopf-Werten schneiden Gemeinden bis 2.500 und über 50.000 Einwohnern, regional OÖ, Salzburg, Tirol und NÖ am besten ab.

Völlig anders sind hingegen die Transfers zwischen Gemeinden und Ländern (Zuschüsse für Wasser- und Kanalbau etc. abzüglich Landesumlage und Spitalsfinanzierungsbeiträge etc.) geschichtet, die 2004 einen Negativwert von 15,6 Mrd. Euro aufwiesen: Dabei sind bei den Pro-Kopf-Werten nur Gemeinden bis 2.500 Einwohner einen positiven Wert aus, während bei den anderen Gemeinden die Belastung zugunsten der Ländern mit der Gemeindegröße rapid ansteigt. Regional weisen nur die Steiermark und NÖ einen positiven Wert aus, beim Burgenland tendiert er um Null, Vorarlberg rutscht von positiven in negative Werte und alle anderen Bundesländer weisen deutliche negative Werte aus.


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