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Große inhaltliche Breite der Konferenz zur EU-Verfassung

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:43
Europa Ein Ansatz zu einer deutlichen Verbreiterung der EU-kritischen Bewegung in Österreich war durch die Breite der dabei vertretenen Zugänge und die Dichte der Themen die Konferenz „EU-Verfassung: Europa der Konzerne und Generäle? - Nach dem Scheitern von Brüssel: Kerneuropa oder ein friedliches, demokratisches und soziales Europa?“ Veranstaltet von ATTAC, dem ÖGB-Oberösterreich, der Plattform gegen Atomgefahren, Asyl in Not, Salzburg Social Forum und der Plattform Neutralität statt Euroarmee (Friedenvolksbegehren) waren über 150 Menschen aus ganz Österreich am 31. Jänner 2004 zu dieser Beratung im Alten Rathaus in Linz gekommen.

Schon die Begrüßung durch ÖGB-Landessekretär Erich Gumpelmaier machte einen für die Bewegung wichtigen Anknüpfungspunkt zu den Gewerkschaften deutlich. Der ÖGB-Vertreter erklärte, dass die Gewerkschaften die Tendenz des Friedensvolksbegehrens unterstützen und wies auf den Zusammenhang zwischen Sozialabbau und Aufrüstung hin. Er kritisierte die zunehmende Abgrenzung der Reichen von den Armen durch Mauern und Zäune anstelle einer Beseitigung der Ungleichheit. 2003 bezeichnete er als ein markantes Jahr in Österreich durch die großen Streiks und betonte, dass Solidarität wichtig ist. Die Steuerreform mit der Senkung der Körperschaftssteuer wertete er als einen weiteren Schritt der Umverteilung nach oben: „Der Kampf für eine gerechte Gesellschaft macht die Gemeinsamkeit von Gewerkschaften und Friedensbewegung aus“, schloss Gumpelmaier.

Über den „Stand der Dinge nach dem Scheitern von Brüssel“ informierte anschließend Martin Kunze. Er betonte, dass die Verfassung scheiterte, weil die Diskrepanz zwischen den vom Konvent erarbeiteten Kapiteln I und II sowie dem von der Regierungskonferenz hineinreklamierten Kapital III zu groß war. Der entscheidende Punkt war die Bewertung der Stimmengewichtung, welche die zwischen den Staaten bestehenden Friktionen zum Ausdruck brachte, wobei die Gegensätzlichkeiten bei Deutschland und Frankreich auf der einen und Spanien und Polen auf der anderen Seite liegen. Nach dem Scheitern wurden hinter den Kulissen viele Aktivitäten entwickelt. Die irische Ratspräsidentschaft will den Verfassungsprozess weiterführen. Die Zivilgesellschaft und die NGOs müssen daher aktiv bleiben: „Der Verlust der Popularität der EU wird zunehmend zum Problem der Regierungen“, so Kunze.

Militarismus als Verfassungsprinzip

Gerald Oberansmayr (Friedenswerkstatt Linz) referierte zum Thema „Militarismus als Verfassungsprinzip“ und bewertete die Verfassung als eine solche eines „Europa der Konzerne und Generäle“. Die Verfassung ist freilich nicht endgültig gescheitert, es gibt Einigkeit in großen Teilen, wofür die zwei Bereiche Militarisierung und Hierarchisierung statt Auflösung der Nationalstaaten als zwei Seiten einer Medaille stehen. Einigkeit bestand bei der Konferenz in Brüssel über die Aufrüstungsverpflichtung, die Förderung der Rüstungsindustrie, die Einrichtung einer europäischen Rüstungsagentur und den Aufbau einer Euro-Armee. Oberansmayr führte dann wichtige Aufrüstungsmaßnahmen der EU wie Euro-Fighter, Flugzeugträger, das Galileo-Programm, Schlachtschiffe und das französische Atomprogramm an.

Einigkeit besteht auch für die globale Kriegsermächtigung ohne UNO-Bindung, was keineswegs formal zu sehen ist, wie die Erfahrung des Krieges gegen Jugoslawien 1999 beweist. Auch über die Solidaritätsklausel unter dem Stichwort des Kampfes gegen den Terrorismus als Beistandspflicht besteht Einigkeit. Die analog zu jener der USA entwickelte Sicherheitsstrategie zur Wahrung „europäischer Interessen“ in „Hinterhöfen“ wie der Erdölregion ist zwischen den EU-Mitgliedsländern ebenso akkordiert wie die Einrichtung einer EU-Kommandozentrale für Militärmissionen.

Zur Hierarchisierung gehört die Zentralisierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die Veränderung der Stimmengewichte zugunsten der Großen durch Einführung des Mehrheitsprinzips und das Kerneuropa-Konzept für eine qualifizierte Zusammenarbeit einzelner EU-Länder nach „anspruchsvollen Kriterien“. Letztlich scheiterte die Verfassung nur an der Frage der Stimmengewichtung. Die Reaktion Deutschlands und Frankreichs darauf war die Forcierung eines Kerneuropa ohne Verfassung, in der Agenda dazu wurde angeführt wurde, den „europäischen Geist durch exemplarische Beispiele“ wiederzubeleben. Die kritische Gegenposition dazu sind Entmilitarisierung und Gleichberechtigung: „Die Antieuropäer sind Schröder, Chirac und Schüssel und nicht die EU-KritikerInnen“ schloss Oberansmayr.

Neoliberalismus als Staatszielbestimmung

Constanze Binder (ATTAC) referierte zum Thema „Neoliberalismus als Staatszielbestimmung“. Sie definierte Neoliberalismus als oberste Priorität für freien Markt und Konkurrenz, Preisstabilität als oberstes wirtschaftliches Ziel und Rückzug des Staates zugunsten einer angeblichen Selbstregulierung. In der Verfassung sind der EU-Binnenmarkt und ein unverfälschter Wettbewerb durch die vier Grundfreiheiten als Verfassungsprinzipien verankert, Solidarität und soziale Werte sind hingegen nicht darin enthalten.

Die Erhaltung der Preisstabilität ist zentrales Ziel der politisch unabhängigen Europäischen Zentralbank (EZB), der anders als der Federal Bank in den USA keine wirtschaftpolitischen Ziele vorgegeben werden. Alle anderen Ziele wie Beschäftigung sind dem ausdrücklich untergeordnet. Binnenmarkt und Preisstabilität sind in der Verfassung ausdrücklich verankert. Binder merkte dazu auch an, dass unter dem Titel Transeuropäische Netze (TEN) vorgesehene Konjunkturspritzen durch die männlich dominierte Bauwirtschaft zu Lasten der Frauen gehen. Der Rückzug des Staates wird durch Budgetdisziplin, Deregulierung, Liberalisierung und Privatisierung der Daseinsvorsorge durch fehlenden Schutz für öffentliches Eigentum und Fall der Einstimmigkeit für internationale Verträge wie GATS und Übertragung der Kompetenz dafür von den Nationalstaaten an die EU-Kommission erzwungen.

Als praktische Beispiele für die Auswirkungen nannte Binder den Steuerwettlauf nach unten, wobei Österreich mit der Senkung der KöSt von 34 auf 25 Prozent bei einem EU-Schnitt von 35 Prozent ein Negativbeispiel vorexerziert. Kehrseite der Inflationsbekämpfung ist die hohe und steigende Arbeitslosigkeit. Das Grünbuch zur Daseinsvorsorge vom März 2003 funktioniert diese zu Diensten im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse um und hebt die Trennung von öffentlichen und privaten Dienstleistungen auf. Vollzogen wird ein Funktionswandel: Freie offene Marktwirtschaft statt soziale Marktwirtschaft, hohes Beschäftigungsniveau statt Vollbeschäftigung, krasse Defizite für Frauen, Umwelt und Nachhaltigkeit: „Wir müssen die Worthülsen der Verfassung sehr kritisch abklopfen“, so Binders Resümee.

Euratom als Vertragsbestandteil

Ziel der EU ist auch die nukleare Solidarität wie es bereits 1992 der damalige französische Verteidigungsminister Chevenement ankündigte, meinte Heinz Stockinger (Plattform gegen Atomgefahren) zum Thema „Militärisches Motiv für das Festhalten an Euratom?“ und wies auf den Widerstand von Friends of the Earth, Global 2000, Greenpeace und anderen Gruppen gegen Euratom hin. Nur unter diesem Druck hat die österreichische Regierung gehandelt. Euratom ist einer der drei Gründungsverträge und ist auch in die Verfassung übernommen wurde. Obwohl die Atomfrage eine hohe Sensibilität in der Öffentlichkeit hat, steht sie weitgehend außer Diskussion. Gerade für Österreich mit seiner 1978 erfolgten Absage an die Atomkraft und durch den Neutralitätsstatuts ist das umso bemerkenswerter.

Die Interessen der Industrielobby allein sind zuwenig Erklärung für das Beharren auf der Atomkraft: „Die Tabuisierung der Beweggründe kann letztlich nur durch militärische Interessen erklärt werden“, meinte Stockinger und wies auf den Zusammenhang zwischen ziviler und militärischer Atomindustrie hin: „Die stärkste Lobby ist das Militär.“ Die Zentralisierung der Entscheidungen, etwa in der Forschung, ist gerade für die Atomindustrie wesentlich. 1992 war unter Mitterand die Einbringung des französischen Militär- und Atompotentials in die EU eingeleitet worden.

Der frühere EU-Präsident Delors hatte bereits die Übertragung der französischen Atommacht an EU-Institutionen andiskutiert, was durch die atomare Kooperation zwischen Frankreich und Großbritannien ergänzt wurde. Das bedingt letztlich aber auch Mehrheitsentscheidungen statt dem bisherigen Einstimmigkeitsprinzip. Der frühere deutsche Generaltruppeninspekteur Naumann hatte schon erklärt, Europa sei auf die Atomkraft angewiesen, die EU müsse auch militärische mit den USA gleichgewichtig werden. Der Euratom-Vertrag deckt die militärische und zivile Anforderungen voll ab, eine breite Debatte darüber ist in Österreich gezielt verhindert worden.

Gewerkschaften im Spannungsfeld

Das Lavieren der Gewerkschaften wurde beim Thema „Die EU-Verfassung aus Sicht der Gewerkschaften“ in den Ausführungen von Wolfgang Greif (Internationaler Sekretär der GPA) deutlich, wobei es zahlreiche Unmutsäußerungen aus dem Publikum gab. Greif bezeichnete eine differenzierte Sicht und ausgewogene Beurteilung als Maßstab für die Gewerkschaften und ihre Kernforderungen an die Zukunft Europas. Der ÖGB bewertet den Entwurf widersprüchlich, Greif unterschied daher zwischen zu befürwortenden, ambivalenten und zu kritisierenden Punkten im Verfassungsentwurf. Der Verfassungsprozess geht nach seiner Einschätzung weiter, wobei ein Abschluss als Anpassung der Strukturen an die erweiterte EU sogar noch vor der Europaparlamentswahl denkbar ist. Den Gewerkschaften ging es bei ihren Vorschlägen zum Entwurf nicht nur um die Institutionen, sondern auch um die Grundausrichtungen der EU: „Zentrales Element dabei war, die Sozialstaatlichkeit abzusichern, dabei ist ein gehöriger politischer Kurswechsel notwendig um dem in zentralen Punkten gerecht zu werden“, so Greif.

Der Erweiterung zu einer Beschäftigungsunion durch Verschränkung von Beschäftigungs- und Sozialpolitik steht derzeit die Präjudizierung durch die ausschließlich wirtschafts- und finanzpolitischen Vorgaben gegenüber. Kritisiert wurden von Greif auch die Demokratiedefizite der EU und dass das Europäische Parlament (EP) kein Vollparlament mit Gesetzesinitiative und Budgetrecht ist, als Fortschritt bezeichnete er die rechtsverbindliche Charta der Grundrechte.

Als positiv bewertete Greif am Verfassungsentwurf eine klarere Entscheidungsfindung durch Reduzierung von 15 auf 6 Ebenen, die Schaffung einer Rechtspersönlichkeit der EU, die Aufwertung des EP und das nunmehr verankerte Austrittsrecht. Als ambivalent bezeichnete er, dass ein Anspruch auf Beschäftigung nicht verbindlich ist und fraglich ist welche Jobs angeboten werden. Ein Widerspruch besteht zwischen Staatsdienstzielbestimmung und der Vorschreibung einer Politik, die das unterläuft. Als Defizite bewertete er die Autonomie der EZB sowie dass diese nur der Finanzpolitik und keinerlei sozialen Kriterien verpflichtet ist. Der vorgegebene Budgetrahmen für die Nationalstaaten läuft de facto auf einen Sozialabbau hinaus. In der Steuerpolitik ist die Einstimmigkeit ein Hindernis und führt zu einem Wettlauf nach unten. Die Daseinsvorsorge wird nicht geschützt, Beihilfen sind nicht gesichert, die Außenhandelspolitik liefert die Dienstleistungen dem Markt aus.

Als Bilanz weist der Entwurf für die Gewerkschaften eine Schieflage auf, weil er nur auf Wirtschaftsinteressen ausgerichtet ist: „Der Entwurf ist ein neoliberaler, kein sozialliberaler Entwurf, die Akzeptanz der EU wächst durch den Vertrag nicht“, so Greif abschließend wobei für die Gewerkschaften auch die Militarisierung ein sehr wichtiger Kritikpunkt ist.

Nichts neues für die Umwelt

Die Themenbereiche Umwelt, Landwirtschaft und Energie analysierte Thorben Becker (Global 2000) beim Thema „Die EU-Verfassung aus der Sicht einer Umwelt-NGO“. Bezugnehmend auf die Entstehungsgeschichte der Verfassung – Berufung des Konvents im Dezember 2001, Vorlage des Entwurfs im Juli 2003, Start der Regierungskonferenz im Oktober 2003 und Scheitern derselben im Dezember 203 – kritisierte Becker den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung und wies auf die Kritik des European Social Forum (ESF) am Neoliberalismus als Verfassungsdoktrin hin. Als formales Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wachstums in einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft mit einem hohen Maß an Umweltschutz verankert. Analog steht es in der Charta der Grundrechte, wobei aber kein ausdrückliches Grundrecht auf Umweltschutz definiert ist.

Der Anspruch auf eine partizipative Demokratie wird nur formal anerkannt, die Ausgestaltung ist aber sehr vage formuliert, vorgesehen ist eine EU-BürgerInneninitiative, durch welche mindestens eine Million Menschen Vorschläge an die Kommission herantragen können. Keine Fortschritte gibt es im Zugang zu den Gerichten. Die Mitentscheidung des EP soll für Landwirtschaft und Fischerei, Forschung und Technologie, Industrie sowie wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt erweitert werden, wobei allerdings zahlreiche Ausnahmen vorgesehen sind. Für die Landwirtschaft hat sich mit dem Ziel die Produktivität zu steigern seit 1957 trotz massiver Überschüsse nichts geändert. Für die Umwelt sind bei Ökosteuern die Einstimmigkeit vorgesehen, womit sie faktisch verunmöglicht werden. Im Verkehr sind weder Ziele noch Vermeidung, sondern nur eine Lenkung vorgesehen, wobei der Frächter-Lobby eine Mitsprache eingeräumt wird.

Eine sinnvolle Energiepolitik wird durch den Euratom-Vertrag verunmöglicht. Der seit 1957 nicht veränderte und weiter voll gültige Euratom-Vertrag sieht die Finanzierung durch eine doppelt so hohe Forschungsförderung wie für alle anderen Energiebereiche, Kredite für Neubauten und Zuschüsse zum Weiterbetrieb nach Sanierung von Atomkraftwerken wie etwa in Großbritannien vor, womit auch der vielbeschworene Wettbewerb ad absurdum geführt wird.

Seit dem Scheitern des Verfassungsentwurfes haben sich jedoch außer Österreich und Irland zahlreiche andere EU-Staaten für eine Revision von Euratom ausgesprochen, welche freilich Frankreich bislang abgeblockt hat. Als Forderungen nannte Becker abschließend ein Grundrecht auf gesunde Umwelt, partizipative Demokratie, Zugang zu Gerichten für die NGOs, Anpassung des Teils III an die Ziele und eine Revision von Euratom.

Gegen „Festung Europa“

Scharf ins Gericht mit der österreichischen Regierung ging Michael Genner (Asyl in Not) beim Thema „Festung Europa und Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen“. Europa macht die Grenzen dicht, wobei es Abstufungen zwischen Gründungsländern, den später beigetretenen und den neuen Beitrittsländern gibt. Mit der Erweiterung zur EU25 am 1. Mai 2004 tritt auch das neue österreichische Asylgesetz in Kraft, was die Legalisierung der bisherigen Praktiken wie Abschiebung in „sichere Drittstaaten“ bedeutet. Berufungen haben dann keine aufschiebende Wirkung mehr, obwohl nachgewiesen ist, dass es keine „sicheren Drittstaaten“ gibt. Genner warnte vor Kettenabschiebungen von einem Land in das nächste und zitierte Innenminister Strassers zynischen Spruch „Wir laden die Leute an der Grenze ein umzukehren“.

Asyl in Not hat als Reaktion die Vernetzung mit den Nachbarländern betrieben und konnte dadurch nachweisen, dass viele Flüchtlinge nicht freiwillig umgekehrt sind, sondern von österreichischer Seite mit Gewalt zur Umkehr gedrängt wurden. Daher wurde auch eine Strafanzeige gegen den Innenminister getätigt. Durch das Cross-Border-Netzwerk und gezielte Koordination sollen auch Kettenabschiebungen und ein neuer „Eiserner Vorhang“ verhindert werden. Asyl in Not tritt gegen die „Festung Europa“ und das mit deutschen Know-how geschaffene Netzwerk von Gefängnissen für Flüchtlinge in Osteuropa an, durch welche die Beitrittsländer zu Auffangbecken für Flüchtlinge werden um ein Weiterziehen gegen Westen zu verhindern.

Scharf kritisierte Genner auch die Praxis der früheren SPÖ-Innenminister, weil etwa unter Schlögl regelmäßig der Vater einer Flüchtlingsfamilie ins Gefängnis geworfen wurde, um ein Weiterziehen der in einem Flüchtlingslager untergebrachten Restfamilie zu verhindern: „In der Zeit der SPÖ-Regierungsbeteiligung agierten Arbeiterkammer und ÖGB Schulter an Schulter mit den blaubraunen Haider-Fans“, kritisierte Genner und richtete einen Appell an die Gewerkschaften für tiefgreifende Veränderungen einzutreten. 9 Prozent der Bevölkerung sind von allen Rechten ausgeschlossen. Das allgemeine Wahlrecht darf nicht auf Staatsbürger beschränkt, sondern muss allen Menschen gewährt werden, ebenso soziale Rechte und der Zugang zum Arbeitsmarkt:

Widerstand international

Die internationale Dimension brachte Ulla Klötzer (Women for Peace, Finnland) mit dem Thema „Der Widerstand gegen die EU-Verfassung in Europa“ in die Konferenz ein und würdigte die bei der Linzer Konferenz sichtbare, aber offenbar keineswegs selbstverständliche Verknüpfung verschiedener Politik-Felder. So wird etwa in den nordischen Ländern die NATO-Thematik aus der Diskussion ausgeklammert. Klötzer informierte über die EU-kritische Dachorganisation TEAM, die 1992 in Skandinavien und Großbritannien im Zusammenhang mit den Maastricht-Abstimmungen entstanden ist, ab 1997 Strukturen entwickelte und heute rund 50 Mitgliedsorganisationen zählt.

In Dänemark gibt es rund 4.000 Mitglieder des EU-Widerstandes in 125 Gruppen, die sich 1992 in zwei Flügel spaltete, die mit zwei Abgeordneten im EP vertreten sind. Eine sehr starke Anti-EU-Bewegung existiert in Norwegen, wo durch den Irak-Krieg auch die NATO Diskussionsthema wurde. In Schweden konzentriert sich das EU-kritische Potential in Parteien, konkret bei den Grünen und der Linkspartei sowie im EU-kritischen Flügel der sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Laut einer Umfrage befürworten 42 Prozent die Bildung einer neuen EU-kritischen Partei, die 25 Prozent auch wählen würden. In Finnland war 1999 die Wahlbeteiligung mit etwa 30 Prozent am niedrigsten, es gibt dort keine EU-kritische Partei, jedoch zwei Bewegungen, die den Kampf für eine Volksabstimmung über die Verfassung aufgenommen haben. In Großbritannien gehören 10 Gruppen zu TEAM, auch dort ist die NATO kein Diskussionsthema. Während in Großbritannien die EU-kritischen Gruppen nur gegen die EU, aber für den Freihandel eintreten, lehnen die Gruppen in Skandinavien auch den Freihandel ab.

Klötzer bezeichnete abschließend Euro und Verfassung als die großen Themen und brachte ihre Hoffnung auf eine EU-weite Kampagne zum Ausdruck. Sie zitierte dazu den bereits verstorbenen britischen EU-Kritiker Sir James Goldsmith, der gemeint hatte, die EU-kritische Bewegung dürfe keine Angst vor Verunglimpfung und Misserfolgen haben.

Ergänzt wurde Klötzer durch eine Information von Roland Papst (European Referendum Campaign), der Volksabstimmungen als entscheidende Frage bei der EU-Verfassung und Schaffung einer breiten Öffentlichkeit zu diesem Thema bezeichnete. Er plädierte für eine EU-weite Volksabstimmung an einem Tag. Eine Initiative dafür wird von 97 Mitgliedern des EP unterstützt. Durch ein koordiniertes Vorgehen entstehen Synergien, wie der Aktionstag am 6. Dezember 2003 gezeigt hat, der zu guten Medienreaktionen geführt hatte.

Die Gruppe ERC ist inhaltlich zum Verfassungsentwurf neutral, in ihr sind Euroskeptiker und Föderalisten vereint, ihr geht es um das formaldemokratische Recht auf Volksentscheid. Als nächstes Projekt will ERC EU-weit eine Million Unterschriften sammeln um den Artikel 46 zu testen, eine starke Dynamik dafür sieht man in Polen und Großbritannien.

Strategien gegen EU-Verfassung

Über „Strategien gegen die EU-Verfassung in Österreich“ sprach dann Bernhard Obermayr (ATTAC), der die Konferenz als Auftakt für eine verstärkte Auseinandersetzung mit der Verfassung bewertete. Er bezeichnete den Entwurf insofern als gut, weil er die Chance für eine konzentrierte Auseinandersetzung mit der gesamten EU-Politik bietet. Rechtlich gesehen handelt es sich um keine Verfassung, sondern um einen Regierungsvertrag: „Der Vertrag als Ganzes ist grauslich, aber in Details gibt es auch Verbesserungen gegenüber dem Status quo“, so Obermayr und meinte weiter: „Die EU ist Tatsache, in absehbarer Zeit ist weder eine Auflösung noch ein Austritt Österreichs zu erwarten.“ Es geht auch nicht um eine Schicksalsfrage „Verfassung ja oder Nein“, denn die EU hat durch die Verträge, etwa den Nizza-Vertrag, bereits de facto eine Verfassung, ein Großteil des Entwurfes wurde von bestehenden Dokumenten abgeschrieben. Die größten Veränderungen sind im militärischen Bereich vorgesehen.

Bei den Gewerkschaften dominiert laut Obermayr die Tendenz die Verbesserungen im Detail als Argument für eine Zustimmung zu nehmen und für weitere Verbesserungen zu arbeiten. Eine andere Strategie verfolgen ESF und ATTAC, welche die Verfassung ablehnen und den Nizza-Vertrag in Kauf nehmen und dadurch den Druck auf Neuformulierungen und Veränderungen aufrechterhalten. Dazu sollte ein neugewählter Konvent einen neuen Entwurf erarbeiten, wobei eine revolutionäre Verfassung nicht zu erwarten ist: „Das zentrale Element der weiteren Debatte sind die Grundlagen der EU überhaupt, darüber wurde in Österreich viel zuwenig diskutiert“, meinte Obermayr.

Die Forderung nach einer Volksabstimmung muss unter grundlegenden Aspekten gesehen werden, wobei die Angst vor einer von FPÖ und „Kronenzeitung“ bestimmten Debatte zu berücksichtigen ist. Wichtig ist die Kooperation mit Initiativen, speziell in Osteuropa. Wichtig ist auch der Aspekt der partizipativen Demokratie, die im Entwurf vorgesehene Bürgerinitiative ist ein Witz im Vergleich mit Volksbegehren in Österreich, obwohl diese bekanntlich ohnehin meist ohne Wirkung bleiben. Der zu erwartenden Erpressungstaktik kann dadurch begegnet werden, dass etwa die Grundrechtscharta auch ohne Verfassung möglich ist. die Europaparlamentswahl ist ein Anlass für erhöhte Aufmerksamkeit, die Konfrontation mit KandidatInnen und MandatarInnen soll gesucht werden.

Neutralität als Alternative

Das Konzept der Friedenswerkstatt Linz einer „Friedensrepublik Österreich“ stellte Boris Lechthaler (Friedensvolksbegehren) bei seinen Ausführungen über „Ein neutrales, solidarisches und weltoffenes Österreich in einem anderen Europa“ vor. Auch er wertete die Veranstaltung als Anstoß für eine breitere Auseinandersetzung und wies auf den Zusammenhang zwischen Neoliberalismus und EU-Verfassung hin: „die etablierte Politik stellt den Neoliberalismus als Naturgesetz dar, sie will das Versagen der Politik durch die Regulierung am Markt ersetzen“ so Lechthaler.

Beispiele dieser Politik sind etwa der Anstieg des Börsenwertes der von Managern gehaltenen Aktien in den USA von 2 auf 10 Prozent als konkrete Umverteilung, die Ablehnung der von EU-Kommissar Fischler geforderten Tobin-Tax durch Nationalbank-Chef Liebscher und als Ausdruck des militärisch-industriellen Komplexes die Werbung für Kompensationsgeschäfte mit EADS beim Ankauf der Euro-Fighter. Der Neoliberalismus bedeutet also Umverteilung von vorhandenen Gütern und Vermögen.

Lechthaler verwies weiter auf ein großes vorhandenen emanzipatorisches Potential und nannte als Beispiel dafür die Überwindung der Apartheid in Südafrika. Heute werden Freiheit und Kampf gegen den Terrorismus als Vorwand verwendet um von den wirklichen Interessen abzulenken. Zugenommen hat aber die Bedeutung grundlegender Werte wie dass alle Menschen gleich an Wert sind, dass mit Gewalt keine Ziele durchzusetzen sind, dass jeder Menschen ausreichenden Schutz in der Gesellschaft braucht und dass jeder Menschen die Gestaltung seines Lebens ermöglicht werden muss.

„Es gibt den Vorwurf mangelnder Alternativen bzw. dass diese nur international möglich sind, dabei wird aber nicht über die wirklichen Interessen gesprochen. Es stellt sich die Frage, ob das Ende nationaler Politik erreicht ist. Gleichzeitig erfolgt eine Reaktivierung der nationalen Politik der großen Staaten auf Kosten der kleineren“, so Lechthaler der die Metapher vom Hasen und Igel in Hinblick auf eine einheitliche Steuerpolitik verwendete. Freilich sind internationale Konzepte und Verträge notwendig, etwa für die Abrüstung. Aber solche Fragen müssen übe die EU hinaus gesehen werden, nämlich in Bezug auf OSZE oder UNO. Der Kern des Friedensvolksbegehrens ist daher die Neutralität als weltoffenes Konzept.

Diskussion über Vernetzung

In der abschließenden Diskussion ging es um Vernetzung, Aktionen und eine gemeinsame Erklärung der Konferenz. Der internationale Antikriegstag am 20. März 2004, der europaweite Aktionstag (2. und 3. April 2004) der Sozialbewegung und der Gewerkschaften, eine am 8. Mai 2004 geplante zentralen Manifestation zum EU-Verfassungsentwurf und das 2. Österreichische Sozialforum vom 3. bis 6. Juni 2004 in Linz sollen für eine gezielte Auseinandersetzung mit der Verfassung genützt werden.

Auf Initiative des ESF sind am 1. Mai Aktionen in Grenzstädten zu Beitrittsländern, in Rom am 9. Mai eine europaweite Manifestation zur Charta der Grundrechte geplant, ebenso am 13. Juni Aktionen vor Wahllokalen. Unterstützung erhoffen sich EU-KritikerInnen in Finnland in ihrer Kampagne gegen ein neues Atomkraftwerk durch Gruppen aus Österreich als AKW-freies Land. Übereinstimmung bestand in der Vernetzung EU-kritischer Gruppen österreich- und europaweit und speziell mit Osteuropa.

In die Diskussion soll auch der Österreich-Konvent einbezogen, die Bundespräsidentschaftswahl am 25. April für eine gezielte Thematisierung der Neutralität genützt werden. Das Austrian Social Forum (ASF) bietet als Plattform für die Vernetzung die Mailingliste asf_eu@socialforum.at an, angeregt wurde die Einrichtung einer eigenen Website. Weiter diskutiert wird der Umgang mit der Forderung nach einer Volksabstimmung über die Verfassung.

© Leo Furtlehner

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