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Standpunkt Gemeindeautonomie

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:35
Kommunal Im Zusammenhang mit den Verhandlungen des Europäischen Konvents über eine Institutionenreform der EU und die Erarbeitung einer europäischen Verfassung wurden auch Absichten laut, die Kompetenzen der Gemeinden zu reduzieren bzw. EU-weit zu vereinheitlichen. Derzeit stehen sich sehr unterschiedliche Modelle kommunaler Kompetenzen gegenüber: Während etwa in Frankreich oder Italien zentralistische Modelle bestehen, existieren in Deutschland oder Österreich sehr dezentrale Gemeindeverfassungen.

Gerade in Hinblick auf das 40jährige Bestehen der 1962 beschlossenen und von manchen zum Vorbild erklärten österreichische Gemeindeverfassung wäre für die österreichischen Gemeinden eine Einschränkung ihrer in der Realpolitik durch finanzielle und sonstige Zwänge ohnehin wesentlich eingeschränkten Befugnisse ein deutlicher Rückschritt.

Die offiziellen Vertretungen der Gemeinden reagieren auf die geplante Einschränkung der Gemeindeautonomie mit der Forderung nach Erwähnung von Städten und Gemeinden im künftigen Vertragstext, Anerkennung von Städte- und Gemeindebund bzw. der EU-Dachverbände der Gemeinden und Regionen als Gesprächspartner, Informationsrechten für die Gemeinden und bezeichnen den Konsultationsmechanismus für die Maastricht-konforme Budgetgestaltung als Erfolg.

Das Eingeständnis des Städtebundes, daß im Zweifelsfall immer der Wettbewerb gegenüber der Subsidiarität, der Nachhaltigkeit und sozialen Zielsetzung die Oberhand behält und der Hinweis, daß dies zu einer Entfremdung der EU von ihren BürgerInnen führt, machen jedoch deutlich, daß damit die Position der Gemeinden keineswegs verbessert wird.

Die entscheidende Frage dabei ist und bleibt, daß alle Beteuerungen wie auch vertragliche Verankerungen von Autonomie der Gemeinden nicht viel wert sind, wenn gleichzeitig durch die normative Macht des Faktischen, nämlich durch die Finanz- und Wirtschaftspolitik den Gemeinden durch die ständig wachsende finanzielle Krise die reale Möglichkeit genommen wird, ihre Autonomie auch real wahrzunehmen. Verstärkt wird dies durch die Auflagen der EU zur Liberalisierung der Grundversorgung, durch welche die ökonomische Basis und damit auch der autonome Handlungsspielraum der Gemeinden gezielt geschwächt wird.

Die KPÖ lehnt daher alle Pläne zu einer Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung ab. Es würde einer wachsenden Entdemokratisierung Vorschub leisten, wenn ausgerechnet jene Ebene, wo Politik möglichst bürgernahe stattfindet, maßgeblicher Kompetenzen beraubt würde. Um die Autonomie der Gemeinden auch praktisch wahrzunehmen, ist die finanzielle Ausstattung der Gemeinden durch eine grundsätzlich andere Budgetpolitik zu verbessern. Als Einschränkung des Handlungssspielraums der Gemeinden lehnt die KPÖ weiters auch alle Bestrebungen zur Liberalisierung der Grundversorgung ab.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Leoben, 14. Juni 2002

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