Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Der EU-Vertrag und die Gemeinden

  • Samstag, 26. Januar 2008 @ 08:00
Kommunal Der von einem Konvent erarbeitete Entwurf für eine Europäischen Verfassung ist 2005 an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Dieses Scheitern wurde jedoch nicht zu einem grundsätzlichen Umdenken genützt, sondern der alte Inhalt unter dem Titel „Reformvertrag“ neu aufgelegt. Auch dieser jetzt im Endstadium der Verhandlungen befindliche EU-Vertrag orientiert auf die Entwicklung der EU zu einer ökonomischen, politischen und militärischen Supermacht mit globalen Ambitionen ähnlich den USA.

Gleichzeitig bedeutet der Vertrag einen schwerwiegenden Eingriff bzw. die weitgehende Aufhebung der nationalen Verfassungen. Dessen ungeachtet wurde der Verfassungsentwurf 2005 in Österreich nicht einer Volksabstimmung unterworfen, sondern lediglich durch Parlamentsbeschluß sanktioniert. Eine breite Information und Debatte in der Öffentlichkeit wurde damit verweigert, gleiches gilt auch für die bisherige Vorgangsweise bei der Ratifizierung des EU-Vertrages. Dass durch eine solche Verweigerungspolitik der Frust über die EU und die Politik im allgemeinen weiter zunimmt, ist nicht verwunderlich.

Wesentliche Kennzeichen des Vertrages sind die Entwicklung der EU zu einer Militärunion durch Verankerung einer Euro-Armee als Interventionstruppe sowie der Zwang zur Aufrüstung durch Einrichtung einer Rüstungsagentur, eine Zentralisierung politischer Entscheidungen verbunden mit der Möglichkeit eines „Kerneuropa“ unter Führung Deutschlands und Frankreichs, aber auch die Festschreibung des neoliberalen Wirtschaftsmodells durch Verankerung der vier Grundfreiheiten, des Binnenmarkts und der Liberalisierung und Deregulierung aller Bereiche.

Bereits jetzt sind – mit Zustimmung der österreichischen Regierung und des Parlaments – rund 80 Prozent der Kompetenzen EU-Mitgliedsländer an die EU-Ebene abgegeben worden. Während durch den EU-Vertrag die nationalen Parlamente weiter an Bedeutung verlieren, bleiben dem EU-Parlament auch künftig Gesetzgebung und Bestellung der Exekutive vorenthalten. Das bedeutet de facto eine Verlagerung aller wesentlichen Entscheidungen in einen demokratiefreien Raum die dem Trend zu einer Ökonomisierung der Politik durch Unterordnung unter selbstgeschaffene Sachzwänge und Spielregeln des „freien Markts“ entspricht.

Auch aus der Sicht der Gemeinden gibt es eine starke Betroffenheit durch diesen Vertrag:
• Die formal verankerten Rechte der Gemeinden werden durch die ökonomischen Vorgaben und den Zwang zur Aufrüstung unterlaufen.
• Der Ausschuss der Regionen ist auch künftig kein geeignetes Instrument, um die Interessen der unteren Gebietskörperschaften wirksam zu vertreten.
• Die Liberalisierung der öffentlichen Dienste bedeutet einen massiven Angriff auf elementare Bereiche der kommunalen Grundversorgung.
• Die Vorgaben für die Wirtschafts- und Währungsunion bedeuten massive Vorgaben für die Budgetgestaltung der Gemeinden und damit einen verstärkten Druck zur Privatisierung kommunalen Eigentums und steigende Tarife und Gebühren.

Für die Gemeinden bedeutet daher dieser Vertrag letztlich die Legitimierung eines verstärkten Druckes auf die kommunalen Finanzen und die kommunale Grundversorgung. Schon aus diesen Gesichtspunkten ist eine umfassende und gründliche Auseinandersetzung damit notwendig. Gerade die Gemeinden müssen sich mit dem Inhalt des EU-Vertrages kritisch auseinandersetzen und die darin verankerten Ziele mit den Interessen ihrer GemeindebürgerInnen abwägen.

Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung dieses Vertrages mit dem Charakter einer Verfassung halten wir es für unabdingbar eine breite öffentliche Meinungsbildung und Entscheidung über den Inhalt des EU-Vertrages herbeizuführen. Wir fordern weiters Regierung und Parlament auf, den EU-Vertrag angesichts ihrer weit reichenden Bedeutung im Sinne einer Mitsprache der Bevölkerung einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Entwurf für eine Argumentation bei Budgetdebatten

Themen