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Standpunkt Regierungsprogramm

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:32
Kommunal Das Regierungsprogramm des Kabinetts Schüssel II sieht nicht nur keine Entlastungen bzw. Stärkung der Gemeinden, sondern weitere Belastungen derselben vor. So zielt der geplante Österreich-Konvent auf die „Stärkung der Rechte der Länder“, sieht aber keine Stärkung der Gemeinderechte vor. Ein „Weiterer Ausbau der Bezirksverwaltungsbehörden zur zentralen Anlaufstelle“ geht ebenfalls auf Kosten der Gemeinden und damit der Bürgernähe.

Die sehr vage Formulierung „Einführung eines aufgabenorientierten Bevölkerungsschlüssels“ läßt befürchten, daß damit die von der ÖVP seit langem verfolgte Strategie der Abschaffung des jahrzehntelang in Hinblick auf die mit der Gemeindegröße steigende Aufgabenfülle bewährten abgestuften Bevölkerungsschlüssels zur finanziellen Stärkung der Kleingemeinden auf Kosten der großen Gemeinden und Städte gemeint ist.

Da der Entscheidungsspielraum der Gemeinden ohnehin immer mehr geschrumpft ist, muß befürchtet werden, daß mit einem „aufgabenorientierten“ Ansatz eine weitere Verlagerung von Kompetenzen auf höhere Ebenen erfolgt, wie sie schon jetzt durch Sozial-, Abfall-, Reinhalte- oder sonstige Verbände erfolgt.

Zu befürchten ist auch, daß der Punkt „Entlastung der Exekutive von artfremden Tätigkeiten“ zu einer weiteren Verlagerung zu den Städten ohne Kostenausgleich erfolgt, wie das mit der Übertragung von Paß- und Fundwesen der Fall war.

Die im Regierungsprogramm vorgesehene „qualitative Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs“ als „Effizienzsteigerung durch Verstärkung des Bestellprinzips“ ignoriert die von den Gemeinden verlangte Forderung, selbst entscheiden zu können, ob Verkehrsdienstleistungen ausgeschrieben oder vergeben werden. Im Klartext bedeutet dies einen Blankoscheck für internationale Konzerne ohne jeden Versuch der Eingrenzung des Wettbewerbs auch in Österreich zum Zug zu kommen.

Auch die „Überführung der Notstandshilfe in eine Sozialhilfe Neu“, für welche die Länder zuständig sind, belastet indirekt die Gemeinden, da sich die Sozialhilfeumlage zu einem großen Teil durch die Gemeinden finanziert.

Die bundesweite Umwidmung von 10.000 und der geplante Abbau von 6.000 Akutbetten bis 2006 betrifft den Pflegebereich. Einer Entlastung der Krankenkassen steht durch die daraus folgernde Schaffung zusätzlicher Pflegebetten in Altenbetreuungseinrichtungen letztlich aber neben den Ländern vor allem die Gemeinden durch vermehrte Kosten.

Zusätzliche Belastungen der Gemeinden sind auch durch das im Regierungsprogramm vorgesehene Ziel bei dem ab 2005 zu vereinbarenden Finanzausgleich bei der Spitalsfinanzierung die Kostensteigerung des Hauptverbandes um 250 Mio. € zu reduzieren zu befürchten.

Ein neuerlicher Anschlag auf die Gemeindefinanzen nach der überfallsartigen Abschaffung der Getränkesteuer ist die im Regierungsprogramm zugunsten der Medien- und Werbewirtschaft vorgesehene Abschaffung der Werbesteuer.

Unter „konsensuale Einsparungen entsprechend der Aufgabenteilung bei Ländern, Städten und Gemeinden“ sollen Länder und Gemeinden ein Drittel einer Gesamteinsparung von 3 Mrd. € aufbringen. Der Plan „Zur Erhebung des vorhandenen Eigentums bei Bund, Ländern, Gemeinden und Fonds wird ein öffentliches Eigentumsverzeichnis erstellt“ zielt offenbar auf einen Zugriff der Regierung auf Gemeindevermögen und ist unter dem Gesichtspunkt der Liberalisierungsbestrebungen von GATS und EU zu sehen.

Die KPÖ lehnt die im Regierungsprogramm geplanten Maßnahmen zur weiteren Schlechterstellung der Gemeinden entschieden ab und tritt statt dessen für eine spürbare Entlastung der Kommunen ein. Eine solche Entlastung muß als dringlichste Maßnahmen eine deutliche Erhöhung des Anteils der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Wege des Finanzausgleichs, Streichung der Beiträge zur Spitalsfinanzierung und Sozialhilfe, eine substantielle Nahverkehrsförderung des Bundes, die Wiedereinrichtung von Fonds des Bundes zur Gewährung zinsloser oder zinsgünstiger Darlehen für die Gemeinden, Kostenausgleich des Bundes im Falle einer Rückzahlung von Getränkesteuer und Bemessung der Kommunalabgabe nach der gesamten Wertschöpfung anstelle der reinen Lohnsumme.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Wien, 29. März 2003

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