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Standpunkt Militärbefugnisgesetz

  • Donnerstag, 1. Januar 2004 @ 18:29
Frieden Am 6. Juli 2000 wurde mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP im Parlament das Militärbefugnisgesetz beschlossen. Dieses Gesetz öffnet den Heeresgeheimdiensten Tür und Tor für die Bespitzelung der BürgerInnen. So sind die Verarbeitung von Daten, die durch Beobachtung, verdeckte Ermittlung, den Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten gewonnen werden und deren Weitergabe an ausländische Geheimdienste, ausdrücklich erlaubt. Ein besonderer Skandal ist die Verpflichtung von Gebietskörperschaften, d. h. Bund, Länder und Gemeinden, und aller Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Sozialversicherungen, Arbeiterkammer, Hochschülerschaft) sowie deren Stiftungen, Anstalten und Fonds, Auskunft über BürgerInnen zu erteilen, wenn Bundesheer-Geheimdienste dies verlangen [§ 22 (2) MBG].

Die Bundesheer-Geheimdienste haben damit ungehinderten Zugang zu allen Daten der Sozialversicherungen, Kammern, Gemeinden, Krankenhäuser, Finanzämter, Jugend- und Sozialämter etc. Weiters sind die entsprechenden Behörden auf Verlangen des Verteidigungsministers verpflichtet, Urkunden für den Zweck der Bespitzelung zu fälschen [§ 22 (9)]. Den Heeresgeheimdiensten wird damit eine umfassende Lizenz zum Spitzeln erteilt.

Die öffentliche Verwaltung und die Interessensvertretungen sollen dabei ihre Handlanger werden. Damit ist Österreich auf dem Weg zum Spitzelstaat. Die Geheimdienste drohen zu einem völlig unkontrollierbarem „Staat im Staat“ zu werden.

Der Gemeinderat von Purkersdorf (NÖ) hat am 8. März mehrheitlich beschlossen die Kooperation der Gemeinde mit den Heeres-Nachrichtendiensten im Zusammenhang mit dem im Juli 2000 vom Parlament beschlossenen Militärbefugnisgesetz (MilBefG) zu verweigern. Die Stadtgemeinde Purkersdorf erachtet die Wahrung der verfassungsgesetzlich eingeräumten Souveränität im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, die Wahrung der Amtsverschwiegenheit, die Verläßlichkeit öffentlicher Urkunden und Identitätsnachweise und die unabdingbare Einhaltung des verfassungsgesetzlichen Legalitätsprinzips für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung für ein vordringliches öffentliches Interesse, das die Interessen der militärischen Landesverteidigung erheblich überwiegt. In der Folge gab und gibt es gleichlautende Initiativen in Graz, Ternitz, Wiener Neustadt, Hallein, Zwentendorf und Linz. Am 3. Mai faßte auch der Gemeinderat von Gloggnitz (NÖ) einen gleichartigen Beschluß.

Die KPÖ unterstützt alle Initiativen, die sich dagegen wenden, daß die Gemeinden zu Erfüllungsgehilfen von Bespitzelungsaktionen der Militärgeheimdienste degradiert werden und lehnt daher das Militärbefugnisgesetz grundsätzlich ab. Die KPÖ fordert Bund, Länder, Gemeinden, die Sozialversicherungsträger und die öffentlichen Interessensvertretungen auf, den Bundesheer-Geheimdiensten die Auskunft über BürgerInnen und die Urkundenfälschung zum Zweck der Bespitzelung zu verweigern. Die KPÖ fordert weiters den österreichischen Nationalrat auf, die Lizenz zur Bespitzelung von BürgerInnen durch die Bundesheer-Geheimdienste in Folge des Militärbefugnisgesetzes rückgängig zu machen.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Graz, 9. Juni 2001

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