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Standpunkt Volkszählung

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 18:28
Kommunal Am 15. Mai 2001 findet die alle zehn Jahre durchgeführte Volkszählung statt. Dabei wird ein Katalog von 77 Fragen inklusive einer Häuser- und Wohnstättenzählung erhoben. Hauptzweck der Volkszählung ist die Ermittlung der Hauptwohnsitze, nach welchen die Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Wege des Finanzausgleiches stattfindet. Laut Ergebnis der FAG-Verhandlungen erhalten die Gemeinden vom Bund dafür einen Kostenersatz von 250 Mio. S, davon entfallen auf Gemeinden bis 20.000 Einwohner 70, auf die restlichen Gemeinden 180 Mio. S.

Im Vorfeld der Volkszählung hat sich ein negativer Standortwettbewerb zwischen den größeren Städten und kleineren Gemeinden um Personen mit Nebenwohnsitz zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Hinblick auf die Volkszählung entwickelt, der in Kopfprämien und Werbegeschenken ausufert. Solche teilweise unter Mißachtung des Datenschutzes geführte Praktiken vergiften das Klima zwischen den Gemeinden, ohne das Grundproblem, nämlich die finanzielle Unterdotierung der Kommunen bei der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach dem Finanzausgleich zu beseitigen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, daß ein Wechsel des Hauptwohnsitzes mit Zusatzkosten, wie etwa der Ummeldung eines PKW oder dem Verlust von Wohnbauförderung verbunden sind.

Gegen die Volkszählung gibt es zahlreiche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, so wird etwa auch das Religionsbekenntnis ermittelt und die entsprechenden Daten vom Staat entsprechend dem Konkordat von 1929 mit dem Vatikan der Kirche als Grundlage für die Einhebung der Kirchensteuer zur Verfügung gestellt. Durch eine technisch heute mögliche Verknüpfung auch anonym gehaltener Daten mit anderen Datenbeständen (Krankenkasse, Arbeitsamt etc.) sind weitreichende Rückschlüsse auf individuelle Lebenszusammenhänge notwendig.

Nach Meinung der KPÖ ist die Volkszählung in Hinblick auf den Datenschutz bedenklich und zur Ermittlung der Wohnsitze überflüssig, weil bei einer entsprechend klaren Definition des Hauptwohnsitzes auch die örtlichen Melderegister ausreichen, wobei ohne den hohen finanziellen Aufwand für eine Volkszählung sogar eine jährliche Aktualisierung möglich wäre.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Leoben, 3. März 2001

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