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Positionspapier Energieausweis

  • Dienstag, 25. Oktober 2005 @ 16:00
Wohnen Seit 2003 ist die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft und verpflichtet die 25 EU-Mitgliedsländer einen Energieausweis für jedes Gebäude in nationales Recht umzusetzen. Der Entwurf eines österreichischen Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAV-G) sieht vor, dass für neu errichtete Gebäude ab 2006 und für bestehende Objekte ab 2009 ein solcher Energieausweis zu erstellen ist.

Berücksichtigt werden sollen dabei laut Informationen der Österreichischen Energieagentur Gebäudehülle, Heizungsanlagen, Warmwasserversorgung, Klimaanlagen, Belüftungen und eingebaute Beleuchtung. Die dazu festgelegten Kriterien in Form von Energiekennzahlen müssen als Mindestanforderungen alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls dem Stand der Technik angepasst werden.

Höchst unklar ist aber nach wie vor der dabei verwendete Begriff Gesamtenergieffizienz. Für diesen gibt es bislang nämlich keine klaren Kriterien, wie auch in Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf – so etwa von den Gemeinnützigen Bauvereinigungen (gbv) – kritisiert wird.

Erklärtes Ziel eines solchen Energieausweises ist es neben der Berufung auf die Klimaschutzziele der EU nach dem Kyoto-Programm preisbildend auf den Immobilienmarkt zu wirken. Gut ein Drittel des Energieverbrauchs entfällt auf Wohn- und Nutzgebäude. Durch den Energieausweis sollen energiesparende Investitionen forciert und damit der Wert der Objekte erhöht, die BewohnerInnen zum sparsamen Umgang mit Energie verhalten werden.

Allerdings sieht der Gesetzesentwurf nur beim Kauf von Immobilien vor, dass schon vor Kaufabschluss ein solcher Energieausweis vorzulegen ist und damit Einfluss auf den Kaufpreis hat. Für Nutzungseinheiten (Wohnungen, Geschäftslokale) innerhalb der Objekte begnügt sich das Gesetz damit, einen Energieausweis erst mit Vertragsabschluß vorzulegen, wodurch diese Maßnahme völlig wirkungslos ist.

Das Gesetz bietet die Wahlmöglichkeit einen Energieausweis für das Gesamtobjekt oder für dessen Nutzungseinheiten zu erstellen, wobei auch ein vereinfachtes Messverfahren vorgesehen ist. Wird aber für ein Gesamtobjekt ein solcher Energieausweis vorgelegt, können für die konkrete Nutzungseinheit keine verbindlichen Werte abgeleitet und daher auch keine Rechtsansprüche wie etwa auf Preisminderung erfolgen.

Vorgeschrieben wird, dass ein Energieausweis nicht älter als zehn Jahre sein darf. Auch daran gibt es Kritik am Entwurf, da eine Neuausstellung ohne bauliche Veränderungen außer zusätzlichen Kosten sinnlos ist. Umgekehrt sind zusätzliche Kosten zu befürchten, wenn Hausbesitzer den Energieausweis ohne zwingenden Grund in kürzeren Abständen neu ausstellen lässt.

Wie der Städtebund in seiner Stellungnahme feststellt werden sich die Kosten für den Energieausweis zwangsläufig auf den Preis bzw. auf die Miete in einer Höhe von 200 bis 300 Euro pro Wohnung niederschlagen. Ein wesentlicher Punkt ist auch eine bundesweit einheitliche Umsetzung, die auch geradezu zwingend eine Harmonisierung der Bauordnungen verlangt. Derzeit gibt es bekanntlich neun verschiedene Bauordnungen, wobei sich der Föderalismus für ein so kleines Land wie Österreich als kontraproduktiv erweist.

Die Erstellung der Energieausweise muss durch unabhängige qualifizierte und zugelassene Fachleute – in der Regel Baumeister oder Ziviltechniker – erfolgen, was im Klartext auch darauf hinausläuft, dass einschlägigen Unternehmen und Instituten langfristig ein sicheres Geschäft zugeschanzt wird, weil Regelungen über die Kosten eines solchen Energieausweises fehlen. Recht treffend wurde die Wirkung des Energieausweises damit verglichen, wie wenn einem Patienten der Kopfschmerzen als Folge eines Gehirntumors hat, vom Arzt Pillen verschrieben werden.

Die KPÖ lehnt Belastungen der MieterInnen durch die Vorschreibung eines solchen Energieausweises ab. Wirkungsvoller wären entsprechende Auflagen beim Neubau bzw. bei der Sanierung von Wohnungen, so wie bereits jetzt die Wohnbauförderung meist an bestimmte Energiestandards gebunden ist. Zu bedenken ist vor allem auch, dass die Menschen beim Wohnen selbst bedingt durch die Finanzkraft meist wenig Wahlmöglichkeiten haben und durch die exorbitanten Preissteigerungen für die Wohn- und insbesondere Betriebskosten ohnehin den Aspekt des Energiesparens immer stärker beachten müssen.

KPÖ-Kommunalpolitik 25. Oktober 2005

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