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Resolution Wohnungspolitik

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 13:04
Wohnen Wohnen ist laut UNO-Menschenrechtskonvention ein Menschenrecht, in der kapitalistischen Realität wird es jedoch im Widerspruch dazu von einem sozialen Anspruch zu einer Ware umfunktioniert. Nutznießer der nach wie vor bestehenden Probleme auf dem Wohnungssektor sind Mietshausbesitzer, Immobilienkonzerne, Bau- und Bodenspekulanten und vor allem die Banken.

Im Interesse der Mietshausbesitzer wurde die Gesetzgebung immer undurchschaubarer gestaltet und ist für MieterInnen kaum mehr nachvollziehbar, anstatt an sozialen Kriterien orientierte klare und verständliche Regelungen zu schaffen. Obwohl rechtliche Instrumente vorhanden wären, setzt die öffentliche Hand diese nicht oder unzureichend ein, um das Bauen und damit das Wohnen billiger zu machen, vielfach wird Spekulation geradezu gefördert, etwa in Form von Bürobauten, die dann mangels Bedarf leerstehen.

Die „Liberalisierung” des Mietrechts im Zuge des EU-Beitritts hat das Wohnungsproblem nicht gelöst, sondern im Gegenteil noch weiter verschärft. Sichtbarer Ausdruck dafür ist die drastische Verteuerung der Wohnungskosten weit über der Inflationsrate ebenso wie anhaltend hohe Zahl von Wohnungssuchenden, die sich die am ”freien Markt” angebotenen Wohnungen nicht mehr leisten können.

Die Verteuerung der Wohnkosten ist vor allem auf den zunehmenden Ausstieg der öffentlichen Hand – Bund, Länder, Gemeinden – aus der Wohnbaufinanzierung und deren Überlassung an die Banken zurückzuführen. Die MieterInnen zahlen immer mehr dafür, daß die Banken satte Profite in Form von teuren Zinsen aus der Wohnbaufinanzierung kassieren.

Eine völlige Fehlentwicklung hat die Wohnbauförderung der öffentlichen Hand genommen. Immer mehr werden Eigenheime und Eigentumswohnungen gefördert, immer weniger gerade die dringend benötigten Mietwohnungen. Vielfach erhalten Personen mit hohem Einkommen durch ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten Förderungen, die ihnen sozial gar nicht zustehen. Wer Eigentum schaffen will, soll dies mit eigenen Mitteln tun und nicht mit Steuergeldern. Die Abschaffung des Landessechstels zur Wohnbauförderung, die Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel des Bundes und der Verkauf der aushaftenden Wohnbaudarlehen an Banken bedeuten de facto den weiteren Ausstieg aus der politischen Verantwortung.

Der zunehmende Ausstieg der öffentlichen Hand aus dem Wohnbau durch Einstellung kommunalen Wohnbaus, Veräußerung bundes- und landeseigener Wohnungen hat die Situation wesentlich verschärft. Aber kommunaler Wohnbau ist nicht antiquiert, sondern als soziales Steuerungsinstrument auch für die Zukunft unerläßlich. Es ist geradezu absurd, wenn die öffentliche Hand auf der einen Seite großzügige Infrastrukturen als Wirtschaftsförderung errichtet, auf der anderen Seite sich aber der politischen Verantwortung für den Wohnbau entzieht.

Die KPÖ fordert:

Fixe Kategoriemietzinse gestaffelt nach Baualter, Lage und Ausstattung statt offener Richtwerte mit Zu- und Abschlägen für alle Wohnungen unabhängig vom Eigentümer
Unbefristete Mietverträge als Regelmietverhältnis statt ständig zunehmender Befristung
Abschaffung aller Ablösen bei Wohnungsvermietungen
Befreiung der Mieten und Betriebskosten von der Mehrwertsteuer
Finanzierung des sozialen Wohnbaus durch die öffentliche Hand in Form unverzinster Darlehen für den Wohnbau
Strikte Kontrolle des Marktes an Grund und Boden durch Vorkaufs- und Enteignungsrecht sowie Nutzung der Assanierungserklärungen für die Gemeinden
Eine vorsorgende Bodenpolitik der Gemeinden durch Ankauf von geeigneten Baugrundstücken, die kostenlos in Form von Baurechtsverträgen den Bauträgern zur Verfügung gestellt werden
Erfassung aller aus Spekulation leerstehenden Wohnungen und ein Einweisungsrecht der Gemeinden in diese für sozial bedürftige Wohnungssuchende zu Kategoriemietzinsen
Konzentration der Wohnbauförderung aus öffentlichen Mitteln vorrangig auf Mietwohnungen um diese sozial leistbar zu machen
Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel des Bundes und des Landessechstels, Ausbau statt Abschaffung der Wohnbauförderung
Geförderte Mietwohnungen dürfen nach dem Grundsatz ”Einmal gefördert, immer gebunden” nicht privat verkauft sondern müssen im öffentlichen Verfügungsrecht bleiben
Alle Förderungen sind regelmäßig in Bezug auf ein geändertes Einkommen der Förderungsnehmer überprüft und Rückzahlungen entsprechend angepaßt werden, kein Erlaß oder Nachlaß auf gewährte Förderungen
Wiederaufnahme eines eigenen Wohnbaus durch die Gemeinden für den dringendsten sozialen Bedarf und als Regulierungsinstrument und Druck auf die anderen Bauträger
Soziale Tarif- und Gebührenpolitik (Kanal, Wasser, Müllabfuhr) um die Entwicklung der Betriebskosten zu bremsen
Gleichberechtigter Zugang von AusländerInnen, die mit ihren Steuern und Abgaben zur Wohnbauförderung beitragen zu geförderten und Genossenschaftswohnungen, zur Wohnbauförderung und Wohnbeihilfen
Schaffung von Belastungsobergrenzen in allen im Besitz der öffentlichen Hand oder von Genossenschaften befindlichen Wohnungen, damit keine Familie mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens für die Wohnungskosten (Miete und Betriebskosten) aufwenden muß
Ersatzlose Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen

Resolution der 22. Landeskonferenz der KPÖ-Oberösterreich am 24. April 2004


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