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Standpunkt Abfallwirtschaft

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 17:56
Umwelt Der Abfall ist in Hinblick auf seine vielfältigen Auswirkungen auf Luft, Boden und Wasser sowie auf den Verbrauch von Ressourcen und Energie eines der zentralen Themen der Umweltpolitik. Diese Auswirkungen werden dadurch wesentlich verstärkt, weil die Menge des produzierten Abfalls ständig wächst. Grundlegendes Ziel einer zukunftsorientierten Abfallpolitik muß daher die Abfallvermeidung durch gesetzliche Auflagen in Verbindung mit der Entwicklung eines kritischen Bewußtseins der KonsumentInnen sein.

Mit einer milliardenschweren Werbung drücken Industrie und Handel bedingt durch ihre Profitinteressen die Produktion von immer mehr überflüssiger Verpackung und den Trend zu Wegwerfprodukten durch. Eine Rücknahmepflicht für Abfälle durch die Produzenten besteht faktisch nicht, das gerade in der Umweltpolitik entscheidende Verursacherprinzip wird nicht angewendet. Mit dem Wegfall der Anschlußpflicht von Industrie- und Handelsbetrieben an die öffentliche Müllabfuhr wird diese Entwicklung auf Kosten der Haushalte verstärkt. Die Entsorgung des Abfalls wird den Gemeinden aufgelastet, die jedoch wiederum keinen Einfluß auf die Erzeugung haben. Letztlich zahlen über die Müllabfuhrgebühren immer die KonsumentInnen die Kosten des Abfalls.

Maßgeblich für die Meinungsbildung und Einstellung der KonsumentInnen können Abfallberater, Konsumentenschutz- und Abfallvereine sein, deren Rolle jedoch mangels Personal und Werbemöglichkeiten nicht im notwendigen Umfang zum Tragen kommt. Letztlich kann aber nur mit massiven Druck der KonsumentInnen auf Handel und Industrie eine Handlungsänderung und auch die für eine Umorientierung der Abfallpolitik notwendigen gesetzlichen Maßnahmen erzeugt werden.

Die Möglichkeiten zur Wiederverwertung geeigneten Abfalls durch entsprechende Sammelsysteme (Papier, Glas, Metall, Kunststoff, Textilien, Bioabfall usw.) und Mehrfachverwendung (Pfandsysteme mit leider immer geringerer Bedeutung, Verbot von Einwegflaschen usw.) sind begrenzt. Für das durch solche Maßnahmen nicht erfaßbare verbleibende Drittel des Abfalles kommen die Entsorgung durch Deponierung oder Verbrennung (evt. In Verbindung mit Energiegewinnung) in Frage, beide haben Auswirkungen auf die Umwelt durch Sickerwässer, Abgase etc.

Müllverbrennungsanlagen sind mittlerweile technisch relativ ausgereift, sie rentieren sich jedoch aus Kostengründen nur im großen Maßstab. Mit den dadurch vorhandenen Überkapazitäten wird ein Freibrief für die Verbrennung ausgestellt, durch welche auch in Verbindung mit dem sich als kontraproduktiv erweisenden Föderalismus und dem fälschlicherweise strapazierten Arbeitsplatzargument die Intentionen der Abfallvermeidung massiv unterlaufen werden. Die Folge sind unter anderem ein mit den vier Grundfreiheiten der EU begründeter zunehmender Mülltourismus um die vorhandenen Verbrennungsanlagen auszulasten. Praktisch würde für einen unvermeidlichen Reststoffanteil wahrscheinlich eine einzige Verbrennungsanlage für ganz Österreich ausreichen.

Die 2004 in Kraft tretende Deponieverordnung sieht vor, daß nur mehr vorbehandelter Abfall deponiert werden darf, wodurch die Auslastung der Verbrennungsanlagen sichergestellt werden soll. Die als Ansatz zur Vermeidung geschaffene Verpackungsverordnung gilt faktisch als gescheitert, nachdem das Verbot von Einwegflaschen nach dem EU-Beitritt als nicht wettbewerbskonform aufgehoben wurde. Mit einer Umorientierung von der Wegwerfproduktion zu reparierbaren Erzeugnissen würden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch Arbeitsplätze in Handwerk und Service geschaffen und gesichert.

Erschwert werden zukunftsorientierte Lösungen für die Abfallpolitik durch den Trend zur Privatisierung. Unter dem Druck der finanziellen Enge der Gemeindefinanzen und um die politische Verantwortung für diese höchst sensible Frage loszuwerden überlassen zunehmend Gemeinden die Müllabfuhr privaten Unternehmen. Eine Abfallentsorgung ohne Profitinteressen ist aber nur möglich, wenn sie von der öffentlichen Hand bewerkstelligt wird.

Zahlreiche Beispiele beweisen, daß private Entsorgung nicht nur den Verlust politischer Entscheidungen (Festlegung der Müllabfuhrgebühren, Auflagen für Mülltrennung und Entsorgung usw.) bedeutet, sondern auch deutliche Qualitätsverluste (Abfuhrintervalle, Reinigung der Behälter usw.) Besonders ist von Ausgliederungen oder Privatisierungen das Personal betroffen, weil Neueinstellungen zu schlechteren Bedingungen erfolgen oder Stammpersonal durch billigere Leiharbeitskräfte ersetzt werden.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Wien, 29. März 2003

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