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Positionspapier Lärmbelastung

  • Dienstag, 26. April 2005 @ 17:54
Umwelt Lärm greift tief in das Leben der Menschen ein. Er führt zu vegetativen Regulationsstörungen, Anstieg des Blutdrucks als wesentlichen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und in Folge zu Erholungsdefiziten, zu Gehörschäden und sonstigen physiologischen Beeinträchtigungen. Lärm verursacht Kopfschmerzen und Unlustgefühl, erzeugt Aggressionen, mindert die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, behindert die sprachliche Kommunikation und erzwingt Änderungen des Wohn- und Freizeitverhaltens. Lärm gefährdet die Gesundheit, macht krank und belastet dadurch das Budget des staatlichen Gesundheitswesens.

Laut Umfragen fühlt sich fast ein Drittel der Bevölkerung durch Lärm gestört. Jeder zehnte Mensch fühlt sich durch Lärm „sehr stark“ oder „stark“ gestört. Fast die Hälfte leidet unter Schlafstörungen, ein Drittel Konzentrationsstörungen und 280.000 Menschen an einer allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Lärm. Verstärkt fordern betroffene BürgerInnen eine wirksame Lärmschutzpolitik, denn der Bereich Lärm wird mit an erster Stelle aller Umweltbelastungen genannt. Das zeigt deutlich, dass der Lärmschutz bisher einen zu niedrigen Stellenwert im Umweltschutz hatte.

Die Lärmquelle Nummer eins ist mit 75 Prozent tagsüber und 50 Prozent nachts nach wie vor der Straßenverkehr. Untersuchungen zufolge sind in Wien 17 Prozent der Bevölkerung einem hohen Dauerlärmpegel von tagsüber 65 Dezibel und nachts 55 Dezibel ausgesetzt. Damit verbunden ist eine 20-prozentige Erhöhung des Herzinfarktrisikos. Eine Studie über die Lärmbelastung im Tiroler Inntal hat ergeben, dass sich Lärm besonders negativ auf Kinder durch erhöhten Blutdruck und erhöhte Stresshormone auswirkt. Laut einer Untersuchung des Verkehrsclubs Österreichs (VCÖ) erfolgt durch Verkehrslärm eine Minderung der Immobilienwerte um rund 1,2 Mrd. € pro Jahr.

Mit einem Lärmschutzgesetz soll nun auch in Österreich eine diesbezügliche EU-Richtlinie umgesetzt werden. Der dabei vorgesehene „Fahrplan“ lässt jedoch erst sehr langfristig greifende Maßnahmen erwarten: Bis 2007 soll der Geräuschpegel entlang der Hauptverkehrsadern und in den Großstädten gemessen werden. Erst 2012 soll eine flächendeckende bundesweite Lärmkarte erstellt sein. Die daraus folgernden Aktionspläne sind erst für 2008 bzw. 2013 vorgesehen. Die Kosten dafür werden mit rund zwölf Mio. € veranschlagt.

Da die Umsetzung der EU-Richtlinie bereits 2004 vorgesehen war, ist Österreich ohnehin säumig. Die EU-Richtlinie regelt keine Grenzwerte, bewertet aber für Verkehrslärm tagsüber 65 und nachts 55 Dezibel und für Industrielärm 55 bzw. 45 Dezibel als maximal zumutbar. Offen bleibt nun, welche österreichischen Grenzwerte in dazu notwendigen eigenen Verordnungen festgelegt werden.

Die bisher mit hohem finanziellem Aufwand gesetzten Maßnahmen wie Lärmschutzfenster, Flüsterasphalt, Lärmschutzwände oder Einhausungen gehen das Problem nicht grundsätzlich an, vor allem auch weil ihre Wirkung durch das Wachstum des Verkehrs aufgehoben wird. Viel zuwenig wird bislang im Zuge der Raumplanung bei der Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungspläne auf den Lärmaspekt geachtet.

Ein gravierendes Hindernis für einen wirksamen Lärmschutz ist auch die föderalistische Kompetenzzersplitterung sowie das Fehlen wirksamer Einspruchsmöglichkeiten betroffener BürgerInnen gegen fehlende Maßnahmen, wo die ebenfalls föderalistisch aufgebauten Nachbarstaaten Deutschland und Schweiz weitaus wirksamere Regelungen erreicht haben.

Eine Reduzierung des Verkehrslärms wird durch Tempolimits erreicht, so wird die Lärmbelastung bei einer Reduzierung von 50 auf 30 km/h halbiert. Ein zwar regionales, aber dafür besonders gravierendes Problem ist der Fluglärm im Umfeld der Flughäfen, da ein Jet im Tiefflug bis zu 110 Dezibel Lärmbelastung bedeutet. Als zunehmende Belastung wurde in den letzten Jahren von den betroffenen AnrainerInnen auch der Bahnlärm empfunden.

Neben Betriebsanlagen und Verkehr ist die Lärmbelastung der Wohnbevölkerung in den letzten Jahren durch die Ausweitung von Freizeitaktivitäten und den sich verstärkenden Tourismus, besonders aber durch die Verdichtung einschlägiger Lokale angestiegen. Das zeigt sich daran, dass die vermehrten Klagen der Menschen zur Gründung verschiedener Bürgerinitiativen führten. Laut Untersuchungen fühlen sich zehn Prozent der Bevölkerung auch durch Nachbarschaftslärm belastet.

Das betrifft insbesondere die Lautstärke und Häufigkeit öffentlicher Veranstaltungen, der Lärm aus Gaststätten, die bei offenen Türen laute Musik und Unterhaltung nach draußen dringen lassen. Auch der Gastgartenlärm hat einen hohen Schallpegel. Durch nächtliche Ruhestörungen lärmender Menschen oder abfahrender Besucher nach der Sperrstunde – bei sperrstundenfreiem Betrieb sogar rund um die Uhr.

Dieser Vielfalt der Lärmquellen und ihrer Einwirkungsbereiche müssen möglichst schnell konkrete Maßnahmen entgegengesetzt werden. Das bedeutet nicht auf kulturelle Lebendigkeit verzichten zu müssen, sondern dass bestehende gesetzliche Bestimmungen angewendet und stärker kontrolliert und dort, wo sie nicht ausreichen, neue entwickelt und die Einspruchsmöglichkeiten betroffener BürgerInnen gestärkt werden.

Notwendig sind Rahmenbedingungen, die nur auf einer gemeinsamen Verantwortung aller beruhen können und die die Festlegung von Zielwerten, die Überwachung der erzielten Fortschritte sowie Maßnahmen für die besserer Genauigkeit und Einheitlichkeit der Daten einschließen, um die verschiedenen Maßnahmen besser aufeinander abstimmen zu können.

Stellungnahme der KPÖ-Kommunalpolitik vom 26. April 2005

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