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Gemeinderat von Attnang-Puchheim für Volksabstimmung über EU-Verfassung

  • Donnerstag, 17. Februar 2005 @ 22:21
Europa Bei vier Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme wurde vom Gemeinderat (20 SPÖ, 8 ÖVP, 5 FPÖ, 3 Grüne, 1 KPÖ) der Stadt Attnang-Puchheim (Bezirk Vöcklabruck) am 17. Februar 2005 ein Dringlichkeitsantrag von KPÖ-Gemeinderat Stefan Krenn für eine Resolution an die Bundesregierung und den Nationalrat zur Durchführung einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung angenommen.

Der beschlossene Antrag im Wortlaut: „Angesichts der grundsätzlichen und weit reichenden Bedeutung der künftigen EU-Verfassung tritt der Gemeinderat der Stadt Attnang-Puchheim für eine breite öffentliche Meinungsbildung und Entscheidungsfindung über den Inhalt dieser Verfassung ein und fordert daher die österreichische Bundesregierung und den Nationalrat auf, die EU-Verfassung einer Volksabstimmung zu unterziehen.“ In der Begründung zum Dringlichkeitsantrag wurde ausgeführt:

„Nach einem ersten Scheitern beim EU-Gipfel in Brüssel im Dezember 2003 wurde die künftige Europäische Verfassung beim EU-Gipfel am 18. Juni 2004 angenommen, beim EU-Gipfel in Rom am 29. Oktober 2004 ratifiziert und soll nach der Billigung durch die nationalen Parlamente oder durch Volksabstimmungen in den 25 Mitgliedsländern spätestens 2009 in Kraft treten. Zur Entstehung der Verfassung ist zu bedenken, dass 340 von 460 Artikel gar nicht im dazu beauftragten Konvent diskutiert, sondern von Deutschland und Frankreich aus dem bisherigen Rechtsbestand in dieses Dokument hineinreklamiert wurden.

Diese Verfassung orientiert darauf, die EU ökonomisch, politisch und militärisch zu einer mit den USA gleichwertigen Supermacht zu entwickeln. Gleichzeitig bedeutet diese Verfassung auch die weitgehende Aufhebung der nationalen Verfassungen. Obwohl alle österreichischen Parlamentsparteien im Konvent vertreten waren, ist eine breite Information der Öffentlichkeit und damit die notwendige öffentliche Debatte über die Verfassung bislang unterblieben. Zwar wurde von Regierungsseite heftig urgiert, dass auch künftig alle EU-Mitgliedsländer in der Kommission vertreten sein sollen, die politische und militärische Brisanz der Verfassung ist einer breiteren Öffentlichkeit bislang allerdings nicht bewusst.

Kern der Verfassung ist nämlich die Entwicklung der EU zu einer Militärunion durch Verankerung einer Euro-Armee als Interventionstruppe sowie der Zwang zur Aufrüstung durch Einrichtung einer Rüstungsagentur, eine Zentralisierung politischer Entscheidungen verbunden mit der Möglichkeit eines „Kerneuropa“ unter Führung Deutschlands und Frankreichs, aber auch die Festschreibung des neoliberalen Wirtschaftsmodells durch Verankerung der vier Grundfreiheiten, des Binnenmarkts und der Liberalisierung und Deregulierung aller Bereiche.

Bereits jetzt sind rund 80 Prozent der Kompetenzen EU-Mitgliedsländer an die EU-Ebene abgegeben worden. Während durch die Verfassung die nationalen Parlamente weiter an Bedeutung verlieren, bleiben dem EU-Parlament auch künftig Gesetzgebung und Bestellung der Exekutive vorenthalten. Das bedeutet de facto eine Verlagerung aller wesentlichen Entscheidungen in einen demokratiefreien Raum die dem Trend zu einer Ökonomisierung der Politik durch Unterordnung unter Sachzwänge und Spielregeln des Markts entspricht.

Auch aus der Sicht der Gemeinden gibt es eine starke Betroffenheit durch diese Verfassung:
- Die formal in der Verfassung verankerten Rechte der Gemeinden werden durch die ökonomischen Vorgaben und den Zwang zur Aufrüstung unterlaufen.
- Der Ausschuss der Regionen ist auch künftig kein geeignetes Instrument, um die Interessen der unteren Gebietskörperschaften wirksam zu vertreten.
- Die in der Verfassung verankerte Liberalisierung der öffentlichen Dienste bedeutet einen massiven Angriff auf elementare Bereiche der kommunalen Grundversorgung, wie das auch im „Grünbuch“ und der „Bolkestein-Direktive“ der EU vorgesehen ist.
- Die in der Verfassung verankerten Vorgaben für die Wirtschafts- und Währungsunion bedeuten massive Vorgaben für die Budgetgestaltung der Gemeinden und damit einen verstärkten Druck zur Privatisierung kommunalen Eigentums und steigende Tarife und Gebühren.

Für die Gemeinden bedeutet daher die Verfassung letztlich die Legitimierung eines verstärkten Druckes auf die kommunalen Finanzen und die kommunale Grundversorgung. Schon aus diesen Gesichtspunkten ist eine umfassende und gründliche Auseinandersetzung mit dem Verfassungsentwurf notwendig. Gerade die Gemeinden müssen sich mit dem Inhalt der Verfassung kritisch auseinandersetzen und die darin verankerten Ziele mit den Interessen ihrer GemeindebürgerInnen abwägen.

Nach dem aktuellen Stand finden in zehn EU-Ländern Volksabstimmungen über die EU-Verfassung statt. Im Oktober 2004 hat auch ÖGB-Präsident Verzetnitsch im Zusammenhang mit der Kritik, dass in dieser Verfassung keine Sozialunion vorgesehen ist und sie der österreichischen Neutralität widerspricht, eine Volksabstimmung gefordert.“

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