Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

KPÖ forderte Abgeordnete auf Volksabstimmung zu beantragen

  • Mittwoch, 11. Mai 2005 @ 22:16
Europa In einem Mail hat die KPÖ-Oberösterreich alle oberösterreichischen Nationalratsabgeordneten aufgefordert, bei der Beschlussfassung über die EU-Verfassung im Parlament am 11. Mai 2005 eine Volksabstimmung darüber zu beantragen. KPÖ-Landesvorsitzender Leo Mikesch weist in dem Schreiben auf die Totaländerung der österreichischen Verfassungsgrundlagen durch diese Verfassung und das Beispiel von zehn EU-Mitgliedsländern hin, in welchen eine Volksabstimmung durchgeführt wird.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Am 11. Mai 2005 soll im Nationalrat die Ratifizierung der Europäischen Verfassung erfolgen. Die EU-Verfassung greift massiv in die Belange Österreichs ein. Laut dem Verfassungsexperten Theo Öhlinger bekommt mit dieser Verfassung erstmals EU-Recht „vorbehaltlos Vorrang“ vor nationalem Recht, was eine Totaländerung der österreichischen Verfassungsgrundlagen bedeutet.

Die EU-Verfassung enthält im Artikel 1-43, 3 eine Aufrüstungsverpflichtung, sie schreibt über den Anhang die Förderung der Atomindustrie weiter fort, sie erhebt im Artikel III-177 zu einer neoliberalen Wirtschaftspolitik in den Verfassungsrang, wenn gefordert wird, dass „die Tätigkeit der Mitgliedstaaten, die Einführung einer Wirtschaftspolitik (umfasst), die dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist" um nur einige gravierende Argumente anzuführen.

Wir halten es angesichts der politischen Tragweite der Verfassung für unzureichend, wenn lediglich das Parlament dieser Verfassung zustimmt, sondern sehen es als elementare Notwendigkeit an, über diese Verfassung eine Volksabstimmung durchzuführen. Wir fordern Sie daher auf, bei der Sitzung des Nationalrates am 11. Mai eine solche Volksabstimmung zu beantragen.

Mit der Forderung, auch in Österreich eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung durchzuführen sehen wir uns im Gleichklang mit zehn EU-Mitgliedsländern, darunter Frankreich und Großbritannien, in welchen die Ratifizierung der Europäischen Verfassung in den nationalen Parlamenten erst nach der Durchführung von nationalen Volksabstimmungen erfolgt.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch an eine von 13 namhaften Organisationen unterstützte und von rund 5.000 Personen unterzeichnete und am 15. Dezember 2004 im zuständigen Ausschuss behandelte Petition an den Nationalrat, in welcher eine solche Volksabstimmung verlangt wird.

Wir betrachten es auch als fragwürdigen Umgang mit demokratiepolitischen Selbstverständlichkeiten, wenn erst jetzt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Nationalrat eine Information der Bevölkerung über den Inhalt der EU-Verfassung mittels einer Infobroschüre bzw. durch Zeitungsinserate erfolgt. Dies erweckt den Eindruck, dass Regierung und Parlament bislang an einer breiteren Information nicht interessiert waren, spricht aber umsomehr dafür, als Ergebnis einer erst jetzt beginnenden öffentlichen Auseinandersetzung mit der Verfassung eine Volksabstimmung darüber durchzuführen.“

Reagiert haben auf das Mail der KPÖ nur die Grün-Abgeordnete Moser, die mitteilte, sie werde den Inhalt „berücksichtigen“, sowie der ÖVP-Parlamentsklub, der eine Volksabstimmung vehement ablehnte.

Themen