Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Standpunkt Grundversorgung

  • Samstag, 1. Januar 2005 @ 20:57
Kommunal Entsprechend den vier Grundfreiheiten (Kapitalverkehr, Güterverkehr, Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr) der Europäischen Union laut Maastricht-Vertrag soll der Bereich der Grundversorgung liberalisiert werden, um diesen Sektor dem Markt zu unterwerfen. Dem steht das öffentliche Eigentum an jenen Einrichtungen, die aus historisch entstandenen Gründen, vor allem aber aus Zweckmäßigkeit und sozialen Erwägungen das Funktionieren der Grundversorgung (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Nahverkehr, Müllabfuhr, Telekommunikation, Post, Bahnverkehr, Gesundheit, Pensionen, Kindereinrichtungen, Kultur usw.) im Wege.

Durch die strikten Maastricht-Vorgaben zur Euro-Budgetsanierung und die Budgetpolitik der Bundesregierung wird insbesondere auf der Ebene der Gemeinden der finanzielle Spielraum immer enger. Die Folge sind Ausgliederungen wichtiger kommunaler Einrichtungen aus dem Budget und letztlich deren Privatisierung. Dies führt zum Verlust von Möglichkeiten zur Querfinanzierung (etwa Stromgewinne für Nahverkehrsdefizite), zur Erhöhung von Tarifen und Gebühren, zur Einschränkung von Leistungen der Grundvorsorge, zum erhöhten Druck auf Arbeitsplätze, Sozialleistungen und Löhne der Beschäftigten und letztlich zum Verlust politischer Entscheidungsmöglichkeiten in fundamentalen Bereichen.

Die KPÖ weist daher sowohl im Interesse der KonsumentInnen als auch der in den betroffenen Betrieben beschäftigten Lohnabhängigen, auf die Bedeutung des öffentlichen Eigentums für die Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit und die Grundversorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen zu günstigen Preisen hin und lehnt daher eine Privatisierung und den Ausverkauf in diesem Bereich entschieden ab.

Wir treten dafür ein, daß im Sinne eines vorläufigen Beschlusses des EU-Parlaments zum Nahverkehr alle Bereiche der öffentlichen Grundversorgung explizit aus dem Wettbewerb ausgenommen sind, solange deren Träger nicht am Markt auftreten und andere Unternehmen der Grundversorgung konkurrenzieren. Wir treten ebenfalls dafür ein, daß die Subventionierung der Unternehmen der Grundversorgung durch die öffentliche Hand zur Aufrechterhaltung elementarer Leistungen und Einrichtungen die aus sozialen, ökologischen oder sonstigen Überlegungen nicht kostendeckend zu führen sind auch künftig erlaubt ist.

Stellungnahme des Arbeitskreises Kommunalpolitik des KPÖ-Bundesvorstandes, Wien, 25. Jänner 2002

Themen